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Öffentliche Konsultation – Convenience-Store am Gate. Umweltverträglichkeitsbericht und Entwurf einer Abschnitt-25-Genehmigung

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Natur, Umwelt und Klima

Am 30. April 2024 stimmte der Ausschuss für Technik, Stadt und Wohnungsbau der Kommune Sønderborg zu einen Umweltverträglichkeitsbericht und einen Entwurf einer Genehmigung gemäß Abschnitt 25 für die Einrichtung und den Betrieb eines Lebensmittelladens in Porten 2 in Sønderborg zur öffentlichen Konsultation herauszugeben.

Das Projekt umfasst den Bau und Betrieb eines neuen Supermarkts im Geschäftsviertel Porten, das westlich der Stadt Sønderborg am Fuße der Alssundbrücke liegt. Das Projekt umfasst außerdem den Bau von Parkplätzen, zwei Pylonen und die Erweiterung einer bestehenden Kreuzung am Aabenraavej/Alssundvej um eine Linksabbiegespur.

Das Vorhaben ist in der Anlage 2 des Umweltverträglichkeitsgesetzes, Punkt 10 b aufgeführt: Bauarbeiten im städtischen Bereich, einschließlich der Errichtung von Einkaufszentren und Parkmöglichkeiten.

Gemäß Abschnitt 35 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, Unterabschnitt Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 25 sind die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden anzuhören, bevor die Behörde über die Genehmigung des Vorhabens entscheidet.

Die Gemeinde Sønderborg wird in diesem Zeitraum einen Umweltverträglichkeitsbericht und einen Entwurf einer Genehmigung gemäß Abschnitt 25 zur Konsultation senden 3. Mai 2024 bis 28. Juni 2024. Alle Kommentare zum Material sollten an gesendet werden dihg@sonderborg.dk

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