Umzug
Wenn Sie umziehen und die Adresse ändern, sind Sie verpflichtet, den Umzug zu melden. Spätestens 5 Tage nach dem Umzug müssen Sie den Umzug melden, sonst riskieren Sie ein Bußgeld.
- Muss ich bei einem Umzug einen Arzt wählen?
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Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch auswählen, welchen Arzt Sie in Anspruch nehmen möchten.
- Soll ich einen Umzug meines Kindes melden?
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Wenn Ihr Kind zum anderen Elternteil des Kindes nach Hause zieht, muss der Elternteil, bei dem das Kind leben soll, dem Kind den Umzug melden. Melden Sie sich mit Ihrer NemID an und wählen Sie „Ich ziehe mit einem Kind/im Ausland lebenden Kindern zu mir“.
Auch Kinder von 15-17 Jahren können mit ihrer eigenen NemID einen Umzug melden.
- Muss ich einen Umzug ins Ausland melden?
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Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie sich vor der Abreise als ausreisend anmelden. Wenn Sie jedoch von Dänemark nach Norwegen, Schweden, Finnland, Island oder auf die Färöer umziehen, müssen Sie den Umzug bei Ihrer neuen Wohngemeinde melden.
Wenn Sie für weniger als sechs Monate ins Ausland ziehen, können Sie Ihre dänische Einwohnermeldeadresse behalten, wenn Sie Ihre Wohnung nicht ausleihen oder vermieten.
Lesen Sie mehr über Umzüge auf borger.dk oder bei Ausreise für mehr als 6 Monate.

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Holger Drachmanns Plads 5
6400 Sønderborg
E-mail: borgerservice@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 64 00
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Dienstag: 9.00 - 18.00
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