Umzug
Wenn Sie umziehen und Ihren Wohnort ändern, müssen Sie den Umzug spätestens 5 Tage nach dem Wohnortwechsel bei der Gemeinde melden. Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann ein Bußgeld drohen.
- Sie möchten im Zusammenhang mit Ihrem Umzug den Arzt wechseln?
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Der Arztwechsel ist kostenlos, sofern die Wahl des Arztes gleichzeitig mit der Meldung des Wechsels im Melderegister der Gemeinde erfolgt. Wenn Sie mit der Arztwahl warten, wird Ihnen eine Gebühr berechnet.
- Wie melde ich den Umzug meines Kindes?
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Ein Kind muss, wie auch Erwachsene, an der Adresse angemeldet werden, an der es sich die meiste Zeit aufhält. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Eltern getrennt leben und unabhängig davon, wer von Ihnen Wohnsitz oder Kontaktelternteil ist.
Wenn Ihr Kind zum anderen Elternteil des Kindes nach Hause zieht, muss der Elternteil, bei dem das Kind leben wird, das Kind über den Umzug informieren. Melden Sie sich mit Ihrer MitID an und wählen Sie „Ich ziehe ein/e ausländische(n) Kind(er) zu mir nach Hause“.
Auch Kinder im Alter von 15-17 Jahren können ihren Umzug mit einer eigenen MitID melden.
- Wie melde ich einen Umzug ins Ausland?
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Wenn Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise als Expatriate registrieren. Wenn Sie von Dänemark nach Norwegen, Schweden, Finnland, Island oder auf die Färöer-Inseln ziehen, müssen Sie den Umzug in Ihrer neuen Wohngemeinde melden.
Wenn Sie für weniger als sechs Monate ins Ausland ziehen, können Sie Ihre dänische Standesadresse behalten, sofern Sie Ihre Wohnung nicht leihen oder vermieten.
Lesen Sie mehr über Umzüge auf borger.dk oder bei Ausreise für mehr als 6 Monate.
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