Umzug
Wenn Sie umziehen und die Adresse ändern, sind Sie verpflichtet, den Umzug zu melden. Spätestens 5 Tage nach dem Umzug müssen Sie den Umzug melden, sonst riskieren Sie ein Bußgeld.
- Muss ich bei einem Umzug einen Arzt wählen?
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Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch entscheiden, welchen Arzt Sie in Anspruch nehmen möchten.
- Muss ich den Umzug meines Kindes anmelden?
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Wenn Ihr Kind zum anderen Elternteil des Kindes nach Hause zieht, muss der Elternteil, bei dem das Kind leben wird, das Kind über den Umzug informieren. Melden Sie sich mit Ihrer MitID an und wählen Sie „Ich ziehe ein/e ausländische(n) Kind(er) zu mir nach Hause“.
Auch Kinder im Alter von 15-17 Jahren können ihren Umzug mit einer eigenen MitID melden.
- Muss ich einen Umzug ins Ausland melden?
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Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise als Expatriate registrieren. Wenn Sie jedoch von Dänemark nach Norwegen, Schweden, Finnland, Island oder auf die Färöer-Inseln umziehen, müssen Sie den Umzug in Ihrer neuen Wohngemeinde melden.
Wenn Sie für weniger als sechs Monate ins Ausland ziehen, können Sie Ihre dänische Standesadresse behalten, sofern Sie Ihre Wohnung nicht leihen oder vermieten.
Lesen Sie mehr über Umzüge auf borger.dk oder bei Ausreise für mehr als 6 Monate.
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Holger Drachmanns Plads 5
6400 Sønderborg
E-mail: borgerservice@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 64 00
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Dienstag: 9.00 - 18.00
Donnerstag: 9.00 - 18.00
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