Durchführung von Veranstaltungen
Wenn Sie eine Veranstaltung wie ein Konzert, ein Stadtfest, ein Ringreiten, einen Markttag oder eine Demonstration durchführen möchten, müssen Sie sich – am besten rechtzeitig – dafür anmelden. Hinweis – Ihre Bewerbung wird erst bearbeitet, wenn alle relevanten Anhänge gesendet wurden.
Wichtig: Überprüfen Sie nach, ob Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre Bewerbung erhalten haben. Ihre Bewerbung wurde erst bearbeitet, wenn Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben.
Wenn Sie eine Demonstration kurzfristig anberaumen, können Sie die Selbstbedienungslösung nicht nutzen, sondern müssen stattdessen unverzüglich die Polizei und die Abteilung für Einrichtungen und Infrastruktur kontaktieren.
Lesen Sie die Richtlinien der Gemeinde Sønderborg für die Beantragung von öffentlichen Veranstaltungen, bevor Sie mit dem Antrag beginnen.
- Muss ich im Zusammenhang mit meiner Veranstaltung einen Sicherheitsplan erstellen?
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Die Polizei beurteilt, ob die Veranstaltung eine solche Größe hat, dass Sie als Veranstalter einen Sicherheitsplan ausarbeiten müssen.
- Muss ich einen Beschilderungsplan erstellen, wenn ich mich während der Veranstaltung absperre?
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Wenn Sie für Ihre Veranstaltung absperren müssen, bedarf es eines Beschilderungsplans.
Der Beschilderungsplan muss Ihrer Bewerbung beigefügt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bau- und Infrastrukturamt .
- Kann ich Plakate und Schilder zu meiner Veranstaltung an Straßen anbringen?
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Ja, als Veranstalter (z. B. Verein) verschiedener Sport- und Kulturveranstaltungen können Sie gerne Plakate oder Schilder anbringen. Hierfür ist keine Genehmigung der Gemeinde erforderlich, wenn Sie die geltenden Richtlinien einhalten:
- Sie müssen Ihre Plakate/Schilder mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer kennzeichnen
- Als Eigentümer/Veranstalter sind Sie für das Anbringen der Plakate oder Schilder, deren Abbau und etwaige Schäden verantwortlich
- Plakate/Schilder, auf denen die Veranstaltung noch nicht stattgefunden hat, dürfen nicht entfernt oder überklebt werden
- Plakate/Schilder dürfen keine gelbe Hintergrundfarbe haben
- Plakate/Schilder, die nicht den Regeln entsprechen, werden von der Gemeinde auf Kosten des Eigentümers/Veranstalters entfernt
- Plakate/Schilder müssen mindestens 0,5 Meter vom Fahrbahnrand und mindestens 0,3 Meter vom Radwegrand entfernt angebracht werden
- Plakate/Schilder müssen, gemessen bis zur Unterkante des Plakats, mindestens 2,3 Meter über dem Geh-/Radweg angebracht werden
- Bei Masten mit Freileitungen muss vom Plakat/Schild bis zur unteren Freileitung ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden
- Plakate/Schilder müssen auf einer Platte angebracht werden, die sicher befestigt werden muss
- Plakate/Schilder dürfen nicht mit Metalldraht, Nägeln oder Schrauben befestigt werden
- Wenn Sie Ihr Plakat/Schild abnehmen, müssen Sie auch alle Materialien mitnehmen
- Ihr Plakat/Schild darf eine maximale Größe von 0,8 m haben2
- Plakate/Schilder müssen frühestens 3 Wochen vor der Veranstaltung aufgehängt werden
- Plakate/Schilder müssen spätestens 4 Tage nach Durchführung der Veranstaltung entfernt werden
- Plakate/Schilder dürfen nur außerhalb der Beleuchtungszeiten aufgehängt und abgenommen werden
Wo müssen die Plakate angebracht werden?
- An Beleuchtungsmasten (Laternenpfählen) an Gemeindestraßen innerhalb bebauter Gebiete, die mit Schildern der städtischen Zone gekennzeichnet sind.
- Plakatspalten
Die Plakate dürfen hier nicht aufgehängt werden:
- Innerhalb der auf der Karte dargestellten, abgegrenzten Zonen dürfen keine Plakate/Schilder angebracht werden:
Das Anbringen von Plakaten und Ähnlichem ist nicht gestattet:
- Auf Verkehrsschildern, Brücken, Umspannwerken, Kabelschränken, Leseschuppen sowie in Hochspannungsleitungen und Bäumen und anderen Stadt- und Straßeneinrichtungen
- In zentralen Konzessionen, Kreisverkehren, Signalanlagen oder über der Fahrbahn
- Plakate/Schilder dürfen nach Beginn einer Abbiegespur nicht angebracht werden
- Darf nicht näher als 50 Meter von städtischen Zonentafeln, Kreuzungen, Kreisverkehren und Lichtsteuerungen entfernt angebracht werden, gemessen von Signalständern
- Wo kann ich über meine Veranstaltung kommunizieren?
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Es empfiehlt sich, einen Kommunikationsplan vorzubereiten , der einen umfassenden Überblick über Zielgruppen, relevante Medien und Kommunikationskanäle, Fristen und die für die Kommunikation Verantwortlichen bietet.
Sie können auch Veranstaltungen auf sonderborg.dk erstellen , die dann unter „Anstehende Veranstaltungen“ angezeigt werden . Sonderborg.dk ist das Portal für die Region Sønderborg und bietet Informationen zu Kulturangeboten, Veranstaltungen, Jobs, Erlebnissen, Unternehmen und vielem mehr für Neuankömmlinge.
- Kann ich Hilfe bei der Erstellung eines Budgets bekommen?
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Sie können unsere Vorlage für einen Budget-/Buchhaltungsplan herunterladen.
Kontakt
Kultur, Sport und Freizeit
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg
E-mail: kulturogevent@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 42 12