Wahlen in der Gemeinde Sønderborg

Hier finden Sie Informationen zu Wahlen in der Gemeinde Sønderborg, einschließlich Briefwahl, Wahllokalen und verfügbaren Hilfsmitteln.

Bevorstehende Wahlen

Die Wahlen zum Stadtrat von Sønderborg finden am Dienstag, den 18. November 2025 statt. Gewählt werden 31 Mitglieder. Der Wahlzeitraum läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029.

Wie oft finden Wahlen statt?

Die Kommunalwahlen finden alle vier Jahre am dritten Dienstag im November statt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am Dienstag, 16. November 2021, statt. Sehen Sie hier die Ergebnisse der Wahl 2021.

In Dänemark können folgende Arten von Wahlen abgehalten werden:

Wen kann ich bei der Kommunalwahl 2025 wählen?

Es besteht die Möglichkeit, für 14 Kandidatenlisten/Parteien und 111 Kandidaten zu stimmen.

Eine Liste der Kandidaten mit Wahlbündnissen finden Sie hier.

A. Socialdemokratiet

Erik Lauritzen, Weiß

Didde Lauritzen, Nybol

Preben Storm, Rinkenæs

Jette Damsø Henriksen, Guderup

Jesper Smaling, Dybbøl

Charlotte Engelbrecht, Adsbøl

Jesper Larsen, Nordborg

Marita Geinitz, Sønderborg

Erik Lorenzen, Broager

Kristian Beuschau, Nordborg

Tom Hartvig Nielsen, Fünen

Bjørn Allerelli Andersen, Ulkebøl

Jesper Kock, Sonderborg

Henrik Sohl, Broager

Hans Peter Hollænder, Sønderborg

Ganeswaran Shanmugaratnam, Dybbøl

Ulrick Christiansen, Sonderborg

Ismail Ibo, Sonderborg

Lars Guldborg, Augustenborg

Jørgen Hindkjær, Lysabild

Annette Dam, Sønderborg

Jytte Sorensen, Sonderborg

Rune Dohrmann, Vollerup

Desalegn Tufa, Sonderborg

Jes Schwartz-Hansen, Sonderborg

Henrik Rathje, Egernsund

Karen Molbaek, Augustenborg

Orla Skovlund Hansen, Grasten

Claus Brinck, Sonderborg

Claus Kramer Hansen, Grasten

Micky Blankschøn, Sonderborg

Charlotte Grau, Guderup

C. Die Konservative Volkspartei

Jesper Hojmark Esbensen, Sonderborg

Charlotte Prösch, Sonderborg

Ken Julius, Sundeved

Betina Thomsen, Sonderborg

Carsten Svanberg, Dybbøl

Michael Petersen, Vester Sottrup

Kaja Julius, Sundeved

E. Vibeke Schou – Persönliche Freiheit

Vibeke Schou

F. SF - Sozialistische Volkspartei

Susanne Blegvad Posselt, Broager

Timm Bøttger, Sønderborg

Hans Georg Henningsen, Sydals

John Hyrup Jensen, Ulkebøl

Kim Kugel, Broager

Gerda Strandholdt, Augustenborg

Frank Bodholdt Jakobsen, Svenstrup

Jorgen Jorgensen, Nordals

Bent Jacobsen, Southals

G. Alssund Party

Bruno Klausen

Tom Sivertsen

I. Liberale Allianz

Kim Bækdal Agerley, Grasten

Nikolai Hartmann, Augustenborg

Frederik Klakk, Sydals

Thomas Bjorn-Lüthi, HørupMeer

Claus Damm Johansen, Broager

Janne Wølke Friis Søgnen, Guderup

K. Christdemokraten

Poul Harald Holm

Kaj A. Holst

Susanne Holm

M. Die Gemäßigten

Preben Thorsen, Dybbøl

Jesper Puggaard de Oliveira Hansen, Broager

O. Dansk Folkeparti

Stefan Lydal

Emely Wind Thomsen

Charlotte Liljeblad Pilegaard

Tobias Brus Mikkelsen

S. Schleswig Party

Kirsten Bachmann, Sønderborg

Christel Leiendecker, Broager

Gerhard Bertelsen, Sonderborg

Leif Curdes, Grasten

Christian Warming Nielsen Hansen, Sonderborg

Peter Keltner, Southals

Melissa Knoch, Sønderborg

Arno Knöpfli, Asserballeskov

Sarah Leiendecker, Broager

Thomas Maschoreck, Grasten

Gisela Weber Mezghani, Nordborg

Rainer Naujeck, Egernsund

Ruth Nielsen, Sonderborg

V. Venstre, Liberale Partei Dänemarks

Jimmy Simonsen, Nordborg

Kjeld Stærk, Sonderborg

Ingrid Johannsen, Grasten

Kristian Egeskov Bonefeld, Snogbæk

Tage Petersen, Durchschnitt

Lisa Jonasson, Broager

Erik Krogh, Broager

Jesper Molgaard Axelsen, Dybbøl

Daniel Staugaard, Egernsund

Vivi Brit Nielsen, Sonderborg

Frederik Edelskov, Grasten

Thomas Worm Larsen, Südals

Kim Michaelsen, Fynshav

Niels Christian Just, Grasten

Ejler Skjerning, Nordborg

Sofie Nissen, Nordals

Imee Tappa Henriksen, Gråsten

Morten Dreier, Augustenborg

Mads Hagen, Sonderborg

Serena Albeck Jonas, Nordborg

Æ. Dänische Demokraten – Inger Støjberg

Niels Benjamin Sorensen

Dorthe Mehlberg

Carsten Dohrmann

ODER. Enhedslisten - Die Rot-Grünen

Asger Romme Andersen

Johanna Maria Precht

Ida Siemens Holm

Marion K. Hansen

Sara Alderi

Theresa Kolmos

Louise Gustafsson Kolmos

Tenna R. Kristensen

Oh. Die Alternative

Michael Duke

 

Briefwahl

Sie können von Dienstag, 7. Oktober 2025, bis Freitag, 14. November 2025, per Post abstimmen.

Kann ich vor dem Wahltag per Briefwahl wählen?

Bei der Kommunalwahl 2025 können Sie von Dienstag, 7. Oktober 2025, bis Freitag, 14. November 2025, per Briefwahl abstimmen.

Wenn Sie am Wahltag nicht anwesend sein können, können Sie Ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Bürgerservice vor der Wahl und Briefwahl.

Für die Stimmabgabe benötigen Sie einen gültigen Ausweis (Gesundheitskarte, Reisepass oder Führerschein).

Beim Bürgerservice Sønderborg können Sie per Briefwahl abstimmen:

Montags von 08-15.00 Uhr,

Dienstags von 9:00 bis 18:00 Uhr,

Mittwochs von 9:00 bis 15:00 Uhr,

Donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr

Freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr

 

Briefwahl ist beim Bürgerservice in Gråsten und Nordborg möglich. 

Donnerstag, 09. Oktober 2025, 09.00-18.00 Uhr

Donnerstag, 23. Oktober 2025, 09.00-18.00 Uhr

Donnerstag, 30. Oktober 2025, 09.00-18.00 Uhr

Donnerstag, 6. November 2025, 9:00–18:00 Uhr

Donnerstag, 6. November 2025, 9:00–18:00 Uhr

 

Der Bürgerservice hat zusätzlich geöffnet:

 

Sonderborg:        

Samstag, 1. November 2025, 9:00–12:00 Uhr                      

Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr

Freitag, 14. November 2025, 9:00–16:00 Uhr

                    

Nordschloss:

Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr                      

Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr

 

Graustein:

Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr                      

Samstag, 1. November 2025, 9:00–12:00 Uhr

 

Der letzte Tag für die Briefwahl ist Freitag, der 14. November, von 09 bis 16 Uhr beim Bürgerservice in Sønderborg.

Sie können einen Termin buchen, indem Sie: klicken hier, aber es ist keine Voraussetzung. 

Sie können auch anrufen 88 72 64 00 um einen Termin zu buchen.

Können Sie Ihr Zuhause nicht verlassen?

Wenn Sie Ihr Zuhause nicht verlassen können, können Sie beantragen, in Ihrem eigenen Zuhause wählen zu können. 
Bei der Wahl 2025 können Sie von Dienstag, 21. Oktober, bis Donnerstag, 6. November, beantragen, von zu Hause aus abzustimmen.
Wenn Sie wohnungswahlberechtigt sind, vereinbaren Sie mit dem Bürgerservice einen Termin für einen Hausbesuch.
Den Bürgerservice erreichen Sie unter der Tel. 88 72 64 00 oder Tel. 88 72 40 06 
Sie können auch ein Formular ausfüllen hier 

Lebst du in einem Pflegeheim?

Wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen, haben Sie die Möglichkeit, im Pflegeheim eine Briefwahl abzugeben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Pflegestelle/Borgerservice.

Bei der Kommunalwahl 2025 kann die Briefwahl in Pflegeheimen am Dienstag, 28. Oktober 2025, beginnen.

Sie liegen im Krankenhaus und möchten per Briefwahl abstimmen?

Wenn Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können Sie sich bei der Stimmabgabe vom Personal unterstützen lassen.

Bei der Kommunalwahl 2025 kann die Briefwahl in Krankenhäusern am Dienstag, 28. Oktober 2025, beginnen.

Wahllokale

Wo soll ich am Wahltag wählen?

In der Gemeinde Sønderborg gibt es 17 Wahllokale. Welchem ​​Wahllokal Sie angehören, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen vor der Wahl zugesandt wird.

Sie können Ihr Wahllokal auch finden über Interaktive Karte der Wahllokale der Gemeinde Sønderborg (öffnet in einem neuen Fenster).

Im Wahllokal Kongevej in Sønderborg gibt es spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Hilfsmittel“.

Bei Unklarheiten bezüglich Ihres Wahllokals können Sie sich telefonisch an den Bürgerservice wenden. 88 72 40 06.

Kann ich eine Versetzung in ein anderes Wahllokal beantragen?

Wenn Sie eine Behinderung oder eine eingeschränkte Mobilität haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Versetzung in ein anderes Wahllokal in der Gemeinde als das Ihnen zugewiesene zu stellen.

Bei der Kommunalwahl 2025 können Sie ab Dienstag, 21. Oktober 2025, die Verlegung in ein anderes Wahllokal beantragen, indem Sie diesen Decke oder rufen Sie den Bürgerservice unter Tel. an. 88 72 40 06. Bewerbungsschluss ist Montag, der 10. November 2025, um 12:XNUMX Uhr. XNUMX.

Auswahlhilfen

Die Gemeinde Sønderborg bietet verschiedene Hilfsmittel an, um sicherzustellen, dass jeder an der Wahl teilnehmen kann, unabhängig von einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität.

Gibt es Hilfsmittel, wenn ich per Briefwahl wählen muss?

An allen Briefwahlorten gibt es eine Lupe und einen Filzstift.

Im Bürgerservice in Sønderborg wird es eine Wahlurne für Behinderte, eine Videoüberwachungslupe und einen heb- und senkbaren Tisch mit freier Beinfreiheit geben, sodass sich Rollstuhlfahrer an den Tisch setzen können.

Gibt es in den Wahllokalen Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

In allen 17 Wahllokalen der Gemeinde Sønderborg gibt es behindertengerechte Wahlkabinen, die mit Lupe und Filzstift ausgestattet sind.

Im Wahllokal Kongevej - Sønderborg wird es außerdem eine Wahlkabine mit einem CCTV-Vergrößerungsgerät und einem Tisch zum Anheben und Absenken mit freier Beinfreiheit geben, damit sich ein Rollstuhlfahrer an den Tisch setzen kann.

Wenn Sie die Einrichtungen des Wahllokals Kongevej in Sonderborg nutzen möchten und nicht zu diesem Wahllokal gehören, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Wahllokal stellen.

Lesen Sie mehr darüber, wie Sie Unterstützung bei der Stimmabgabe bei den Kommunal- und Regionalwahlen am Dienstag, 18. November 2025, erhalten können.

Praktische Informationen

Hier finden Sie praktische Informationen zu Wahlkarten, aktivem und passivem Wahlrecht bei Kommunalwahlen.

Wann erhalte ich meine Wahlkarte?

Der Versand der Wahlkarten erfolgt spätestens 5 Tage vor dem Wahltag. Für die Kommunalwahl 2025 bedeutet dies, dass die Wahlkarten bis spätestens Dienstag, 11. November 2025, zur Postzustellung abgegeben werden müssen.

Sollten Sie bis Donnerstag, 13. November 2025, Ihre Wahlkarte noch nicht erhalten haben, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben. Sie müssen lediglich Ihren Reisepass, Führerschein oder Ihre Gesundheitskarte mitbringen.
Sollte auf der Wahlkarte ein Fehler vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer 0800 622 622. 88 72 40 06.

Wer darf bei den Kommunalwahlen in der Gemeinde Sønderborg wählen?

Sie können an den Wahlen in der Gemeinde Sønderborg teilnehmen, wenn Sie einen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben und über 18 Jahre alt sind.

Außerdem müssen Sie entweder:

  • Besitzen Sie die dänische Staatsbürgerschaft
  • Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein
  • Staatsbürger von Island oder Norwegen sein
  • Sie müssen in den letzten vier Jahren vor dem Wahltag ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz im Königreich gehabt haben.
  • Sie müssen britischer Staatsbürger sein, am 31. Januar 2020 im dänischen Zivilregister (CPR) als Einwohner eingetragen sein und seitdem ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben.
Kann ich bei Kommunalwahlen kandidieren?

Um für ein kommunales Amt kandidieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Spätestens am Wahltag müssen Sie 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen die dänische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Landes, Islands oder Norwegens sein.
  • Sie müssen einen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
  • Sie müssen in den letzten vier Jahren vor dem Wahltag ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz im Königreich gehabt haben.
  • Sie müssen britischer Staatsbürger sein, am 31. Januar 2020 im dänischen Zivilregister (CPR) als Einwohner eingetragen sein und seitdem ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben.

Die Frist zur Einreichung von Kandidatenlisten für Kandidaten, die nicht von der Verpflichtung zur Sammlung von Unterschriften einer Mindestzahl von Mitwirkenden befreit sind, ist Dienstag, der 30. September 2025, um 12:XNUMX Uhr.

Weitere Informationen zur Kandidatur für ein kommunales Amt erhalten Sie im Sekretariat des Stadtrats.

Zur Wahl in den Stadtrat von Sønderborg sind alle wahlberechtigten Personen berechtigt, vgl. oben, und die am Freitag, dem 3. Oktober 2025, die Wahlberechtigungsvoraussetzungen erfüllen, mit Ausnahme der Altersvoraussetzung und der Voraussetzung hinsichtlich der Dauer des vorherigen ständigen Wohnsitzes im Königreich, die erst am Wahltag erfüllt sein muss.

Sollten die Wahlberechtigungsvoraussetzungen am Freitag, 3. Oktober 2025, nicht erfüllt sein, müssen die Voraussetzungen am Montag, 6. Oktober, um 12.00:XNUMX Uhr erfüllt sein, mit Ausnahme der Altersvoraussetzung und der Voraussetzung hinsichtlich der Dauer des vorherigen ständigen Wohnsitzes im Königreich, die erst am Wahltag erfüllt sein müssen.
 

Kandidatenlisten und Wahlbündnisse
Die für die Anmeldung von Wahlvorschlägen und Wahlvereinigungen zu verwendenden Formulare können angefordert werden bei:
Stadtratssekretariat und Recht, Rådhustorvet 10, 1. Stock, 6400 Sønderborg, Telefon: 40218713, E-Mail: sekretariatet@sonderborg.dk 

Kandidatenlisten ohne Nominatoren
Die Parteien/Listen, die bei den Kommunalwahlen 2021 in den Stadtrat von Sønderborg gewählt wurden und am Dienstag, 9 Wochen vor dem Wahltag (16. September 2025), noch im Stadtrat vertreten sind, können auf Antrag von der Pflicht befreit werden, als Kandidaten Unterschriften von einer Mindestzahl von Wählern in der Kommune zu sammeln.
Die Antragstellung erfolgt durch Eintragung in die Kandidatenliste.

Die Einreichung einer Kandidatenliste ohne Nominierungsträger ist frühestens am Dienstag, 2. September 2025 und spätestens am Dienstag, 16. September 2025, 12 Uhr möglich. 
Auf diese Fristen kann nicht verzichtet werden.

Kandidatenlisten mit Nominierten
Alle anderen Parteien/Listen, die sich zur Wahl für den Stadtrat von Sønderborg aufstellen lassen möchten, müssen eine Kandidatenliste einreichen, die von mindestens 25 und höchstens 50 Wählern der Gemeinde als Nominierungsgeber unterzeichnet wurde.

Die Einreichung einer Kandidatenliste mit Nominierungsvorschlägen kann frühestens am Dienstag, 16. September 2025 und spätestens am Dienstag, 30. September 2025, um 12 Uhr erfolgen. 
Auf diese Fristen kann nicht verzichtet werden.

Sowohl die Kandidatenlisten mit als auch ohne Nominierungspersonen müssen persönlich im Sekretariat des Stadtrats und im Rechtsamt eingereicht werden. Rådhustorvet 10, 1. Stock, 6400 Sønderborg. 

Wahlverband
Kandidatenlisten können in Wahlbündnisse eingebunden werden.

Die Abgabe der Wahlbündnisanzeige muss bis spätestens Montag, 6. Oktober 2025, 12.00:XNUMX Uhr erfolgen.

Eine Ausnahme von dieser Frist ist nicht möglich.

Wie lange dürfen Wahlplakate hängen?

Für die Kommunalwahl 2025 gelten folgende Regeln für das Aufhängen von Wahlplakaten:

  • Das Aufhängen von Wahlplakaten ist frühestens am Samstag, 25. Oktober 2025, gestattet. 12.
  • Die Wahlplakate müssen spätestens am Mittwoch, 26. November 2025, bis zum Ende des Tages abgehängt werden.

Die Plakate dürfen maximal 0,8 m² groß sein und müssen sicher aufgehängt werden. Die genauen Regelungen zum Aufhängen von Wahlplakaten auf öffentlichen Straßen und privaten öffentlichen Wegen in Städten finden sich in der Straßenverkehrsordnung. Hier ansehen

Vorherige Auswahl und Kontakt

Hier finden Sie Informationen zu vergangenen Wahlen und wie Sie die Gemeinde bei Wahlfragen erreichen.

Wo kann ich die Ergebnisse früherer Wahlen einsehen?

Hier finden Sie die Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen 2021 hier.

Ergebnisse anderer Wahlen werden hinzugefügt, sobald sie verfügbar sind.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Wahl habe?

Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg

E-Mail: sekretariatet@sonderborg.dk
Tel.-Nr.: +45 88 72 64 00

Bei Fragen speziell zum Beruf des Wahlhelfers/Wahlleiters wenden Sie sich bitte an:
Anne-Lene Witthøft Christiansen
E-Mail: aeci@sonderborg.dk
Telefon: +45 40 21 87 13

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Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg