Wahlen in der Gemeinde Sønderborg
Wahlen in der Gemeinde Sønderborg
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Durchführung von Wahlen in der Gemeinde Sønderborg. Informationen zu Kandidaten und konkreten Terminen werden auf dieser Seite veröffentlicht, sobald eine Wahl ausgerufen wurde.
- Welche Arten von Wahlen finden statt?
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In Dänemark finden regelmäßig Wahlen zum dänischen Parlament, zum Europäischen Parlament sowie zu Kommunal- und Regionalräten statt. Darüber hinaus können Volksabstimmungen zu bestimmten Themen abgehalten werden.
Die Gemeinde Sønderborg ist für die praktische Durchführung dieser Wahlen vor Ort zuständig. Der Termin einer anstehenden Wahl wird stets in der Presse und hier auf der Website veröffentlicht, sobald er feststeht.
- Wen kann ich wählen?
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Welche Parteien und Kandidaten Sie wählen können, hängt von der jeweiligen Wahl ab.
Die Kandidatenlisten und Parteinamen werden vor der Wahl veröffentlicht. Sie finden diese Informationen in der Tagespresse, auf den Webseiten der Parteien oder auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten.
Am Wahltag wird eine Übersicht aller nominierten Parteien und Kandidaten in der Wahlurne angezeigt.
Briefwahl
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, vor einer Wahl per Post abzustimmen, wenn Sie am Wahltag nicht persönlich erscheinen können oder einfach früher wählen möchten.
- Wann und wie kann ich per Briefwahl abstimmen?
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In Dänemark kann man in der Regel von sechs Wochen vor dem Wahltag bis zum letzten Freitag vor der Wahl per Post in jedem Bürgerservicezentrum abstimmen.
Für die Briefwahl ist keine Terminvereinbarung erforderlich, Sie müssen jedoch daran denken, einen gültigen Ausweis (Krankenversicherungskarte, Reisepass oder Führerschein) mitzubringen.
In der Gemeinde Sønderborg können Sie während der regulären Öffnungszeiten in den Bürgerbüros in Sønderborg, Nordborg und Gråsten per Briefwahl abstimmen. Bis zu einer Wahl gelten oft verlängerte Öffnungszeiten – diese werden rechtzeitig vor der Wahl auf dieser Seite bekannt gegeben.
Sie können die aktuellen Öffnungszeiten und Adressen einsehen für Bürgerservice hier.
- Kann ich von zu Hause aus wählen (Briefwahl in meinem eigenen Zuhause)?
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Falls Sie aufgrund von Krankheit oder eingeschränkter Mobilität nicht in der Lage sind, im Wahllokal oder beim Bürgerservice zu erscheinen, können Sie die Möglichkeit beantragen, per Post von zu Hause aus zu wählen.
Vor jeder Wahl gibt es eine Bewerbungsfrist. Die genauen Termine für die Bewerbung werden nach Bekanntgabe der Wahl auf der Website veröffentlicht.
Wenn Sie berechtigt sind, in Ihrem eigenen Zuhause zu wählen, werden Sie zu einem vereinbarten Zeitpunkt von zwei Wahlbeamten besucht, damit Sie Ihre Stimme abgeben können.
- Wohnen Sie in einem Pflegeheim oder sind Sie im Krankenhaus?
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Pflegezentren:
Wenn Sie in einer Pflegeeinrichtung leben, wird es Ihnen ermöglicht, an bestimmten Tagen vor der Wahl per Briefwahl in der Einrichtung abzustimmen. Die Mitarbeiter der Einrichtung werden Sie über die genauen Zeiten informieren.Krankenhäuser:
Wenn Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können Sie Hilfe beim Wählen von den Mitarbeitern/Patientenberatern erhalten, die als Empfänger von Briefwahlunterlagen fungieren.
Wahllokale
- Wo soll ich am Wahltag wählen?
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In der Gemeinde Sønderborg gibt es 17 Wahllokale. Ihr genaues Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die Sie etwa 5 Tage vor der Wahl per Post erhalten.
Sie können Ihr Wahllokal auch finden über Interaktive Karte der Wahllokale der Gemeinde Sønderborg (öffnet in einem neuen Fenster).
Besondere Bedingungen für Menschen mit Behinderungen:
Im Wahllokal Kongevej in Sønderborg stehen spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung (höhenverstellbare Wahltische, Videoüberwachung etc.). Wenn Sie dieses Wahllokal nutzen möchten, aber einem anderen Wahlkreis angehören, können Sie einen Antrag auf Versetzung stellen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Hilfsmittel“. - Kann ich mein Wahllokal ändern?
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Wenn Sie eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität haben, können Sie beantragen, in ein anderes Wahllokal innerhalb der Gemeinde versetzt zu werden als das, dem Sie aktuell angehören.
Anträge auf Versetzung müssen innerhalb einer bestimmten Frist vor der Wahl gestellt werden. Kontaktieren Sie den Bürgerservice unter der Telefonnummer [Telefonnummer einfügen]. 88 72 40 06 Um mehr zu erfahren oder ein Antragsformular zu erhalten, sobald eine Wahl angekündigt wurde.
Auswahlhilfen
Die Gemeinde Sønderborg bietet verschiedene Hilfsmittel an, um sicherzustellen, dass jeder an der Wahl teilnehmen kann, unabhängig von einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität.
- Hilfsmittel für die Briefwahl
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In allen Briefwahllokalen (Bürgerservice) liegen eine Lupe und ein Filzstift bereit (in Sønderborg gibt es Videoüberwachung).
Im Bürgerservicezentrum in Sønderborg wird es außerdem eine behindertengerechte Wahlurne, eine Vergrößerungslupe für die Überwachungskameras und einen höhenverstellbaren Tisch mit ausreichend Beinfreiheit geben, damit auch Rollstuhlfahrer am Tisch sitzen können.
- Assistenten am Wahltag
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In allen 17 Wahllokalen der Gemeinde Sønderborg gibt es behindertengerechte Wahlkabinen, die mit Lupe und Filzstift ausgestattet sind.
Im Wahllokal Kongevej - SønderborgAußerdem wird es eine Wahlkabine mit einer Vergrößerungskamera für die Videoüberwachung und einen höhenverstellbaren Tisch mit ausreichend Beinfreiheit geben.
Sie können auch jederzeit die Wahlbeamten um Hilfe beim Ausfüllen Ihres Stimmzettels bitten, falls Sie diese benötigen.
Lesen Sie mehr über Wahlhilfen und Hilfsmittel (PDF).
Praktische Informationen
- Wahlkarte
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Die Wahlbenachrichtigungskarten werden spätestens 5 Tage vor dem Wahltag an Ihre im nationalen Wählerverzeichnis hinterlegte Adresse versandt.
Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vor der Wahl nicht erhalten oder verloren haben, können Sie trotzdem wählen. Sie müssen lediglich in Ihrem Wahllokal erscheinen und einen gültigen Ausweis (Reisepass, Führerschein oder Krankenversicherungskarte) mitbringen.
- Wer darf wählen (Wahlrecht)?
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Die Regeln, wer wählen darf, variieren je nach der jeweiligen Wahl.
Im Allgemeinen müssen Sie:
- Du musst über 18 Jahre alt sein.
- Dauerhafter Wohnsitz in Dänemark (für im Ausland lebende Dänen gelten im Zusammenhang mit Parlaments- und Europawahlen besondere Regelungen)
Staatsbürgerschaft:
- Parlamentswahlen: Erfordert die dänische Staatsbürgerschaft.
- Kommunal- und Regionalratswahlen: Sie können hier auch wählen, wenn Sie EU-Bürger, Staatsbürger von Island/Norwegen sind oder wenn Sie in den letzten vier Jahren vor der Wahl ununterbrochen im Königreich gelebt haben.
- Europawahlen: Erfordert die dänische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes (falls Sie in Dänemark wohnen).
- Wahlplakate – wann dürfen sie aufgehängt werden?
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Für das Aufhängen von Wahlplakaten im öffentlichen Raum gelten feste Regeln:
- Wahlplakate dürfen erst ab 12.00:4 Uhr mittags am vierten Samstag vor dem Wahltag aufgehängt werden.
- Wahlplakate müssen spätestens 8 Tage nach der Wahl, jeweils zum Ende des Tages, entfernt werden.
Die Plakate dürfen nicht größer als 0,8 m² sein und müssen so angebracht werden, dass sie weder den Verkehr noch die Sicht behindern. Die genauen Bestimmungen zum Aufhängen von Wahlplakaten finden sich in der Straßenverkehrsordnung. Lesen Sie mehr beim dänischen Straßendirektorat.
Kontakt
Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg
E-mail: sekretariatet@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 64 00