Wahlen in der Gemeinde Sønderborg
Bevorstehende Wahlen
Die Wahlen zum Stadtrat von Sønderborg finden am Dienstag, den 18. November 2025 statt. Gewählt werden 31 Mitglieder. Der Wahlzeitraum läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029.
- Wie oft finden Wahlen statt?
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Die Kommunalwahlen finden alle vier Jahre am dritten Dienstag im November statt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am Dienstag, 16. November 2021, statt. Sehen Sie hier die Ergebnisse der Wahl 2021.
In Dänemark können folgende Arten von Wahlen abgehalten werden:
- Kommunalwahlen (alle 4 Jahre)
- Regionalratswahlen (alle 4 Jahre)
- Parlamentswahlen (mindestens alle 4 Jahre)
- Wahlen zum Europäischen Parlament (alle 5 Jahre)
- Wen kann ich bei der Kommunalwahl 2025 wählen?
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Es besteht die Möglichkeit, für 14 Kandidatenlisten/Parteien und 111 Kandidaten zu stimmen.
Eine Liste der Kandidaten mit Wahlbündnissen finden Sie hier.
A. Socialdemokratiet
Erik Lauritzen, Weiß
Didde Lauritzen, Nybol
Preben Storm, Rinkenæs
Jette Damsø Henriksen, Guderup
Jesper Smaling, Dybbøl
Charlotte Engelbrecht, Adsbøl
Jesper Larsen, Nordborg
Marita Geinitz, Sønderborg
Erik Lorenzen, Broager
Kristian Beuschau, Nordborg
Tom Hartvig Nielsen, Fünen
Bjørn Allerelli Andersen, Ulkebøl
Jesper Kock, Sonderborg
Henrik Sohl, Broager
Hans Peter Hollænder, Sønderborg
Ganeswaran Shanmugaratnam, Dybbøl
Ulrick Christiansen, Sonderborg
Ismail Ibo, Sonderborg
Lars Guldborg, Augustenborg
Jørgen Hindkjær, Lysabild
Annette Dam, Sønderborg
Jytte Sorensen, Sonderborg
Rune Dohrmann, Vollerup
Desalegn Tufa, Sonderborg
Jes Schwartz-Hansen, Sonderborg
Henrik Rathje, Egernsund
Karen Molbaek, Augustenborg
Orla Skovlund Hansen, Grasten
Claus Brinck, Sonderborg
Claus Kramer Hansen, Grasten
Micky Blankschøn, Sonderborg
Charlotte Grau, Guderup
C. Die Konservative Volkspartei
Jesper Hojmark Esbensen, Sonderborg
Charlotte Prösch, Sonderborg
Ken Julius, Sundeved
Betina Thomsen, Sonderborg
Carsten Svanberg, Dybbøl
Michael Petersen, Vester Sottrup
Kaja Julius, Sundeved
E. Vibeke Schou – Persönliche Freiheit
Vibeke Schou
F. SF - Sozialistische Volkspartei
Susanne Blegvad Posselt, Broager
Timm Bøttger, Sønderborg
Hans Georg Henningsen, Sydals
John Hyrup Jensen, Ulkebøl
Kim Kugel, Broager
Gerda Strandholdt, Augustenborg
Frank Bodholdt Jakobsen, Svenstrup
Jorgen Jorgensen, Nordals
Bent Jacobsen, Southals
G. Alssund Party
Bruno Klausen
Tom Sivertsen
I. Liberale Allianz
Kim Bækdal Agerley, Grasten
Nikolai Hartmann, Augustenborg
Frederik Klakk, Sydals
Thomas Bjorn-Lüthi, HørupMeer
Claus Damm Johansen, Broager
Janne Wølke Friis Søgnen, Guderup
K. Christdemokraten
Poul Harald Holm
Kaj A. Holst
Susanne Holm
M. Die Gemäßigten
Preben Thorsen, Dybbøl
Jesper Puggaard de Oliveira Hansen, Broager
O. Dansk Folkeparti
Stefan Lydal
Emely Wind Thomsen
Charlotte Liljeblad Pilegaard
Tobias Brus Mikkelsen
S. Schleswig Party
Kirsten Bachmann, Sønderborg
Christel Leiendecker, Broager
Gerhard Bertelsen, Sonderborg
Leif Curdes, Grasten
Christian Warming Nielsen Hansen, Sonderborg
Peter Keltner, Southals
Melissa Knoch, Sønderborg
Arno Knöpfli, Asserballeskov
Sarah Leiendecker, Broager
Thomas Maschoreck, Grasten
Gisela Weber Mezghani, Nordborg
Rainer Naujeck, Egernsund
Ruth Nielsen, Sonderborg
V. Venstre, Liberale Partei Dänemarks
Jimmy Simonsen, Nordborg
Kjeld Stærk, Sonderborg
Ingrid Johannsen, Grasten
Kristian Egeskov Bonefeld, Snogbæk
Tage Petersen, Durchschnitt
Lisa Jonasson, Broager
Erik Krogh, Broager
Jesper Molgaard Axelsen, Dybbøl
Daniel Staugaard, Egernsund
Vivi Brit Nielsen, Sonderborg
Frederik Edelskov, Grasten
Thomas Worm Larsen, Südals
Kim Michaelsen, Fynshav
Niels Christian Just, Grasten
Ejler Skjerning, Nordborg
Sofie Nissen, Nordals
Imee Tappa Henriksen, Gråsten
Morten Dreier, Augustenborg
Mads Hagen, Sonderborg
Serena Albeck Jonas, Nordborg
Æ. Dänische Demokraten – Inger Støjberg
Niels Benjamin Sorensen
Dorthe Mehlberg
Carsten Dohrmann
ODER. Enhedslisten - Die Rot-Grünen
Asger Romme Andersen
Johanna Maria Precht
Ida Siemens Holm
Marion K. Hansen
Sara Alderi
Theresa Kolmos
Louise Gustafsson Kolmos
Tenna R. Kristensen
Oh. Die Alternative
Michael Duke
Briefwahl
Sie können von Dienstag, 7. Oktober 2025, bis Freitag, 14. November 2025, per Post abstimmen.
- Kann ich vor dem Wahltag per Briefwahl wählen?
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Bei der Kommunalwahl 2025 können Sie von Dienstag, 7. Oktober 2025, bis Freitag, 14. November 2025, per Briefwahl abstimmen.
Wenn Sie am Wahltag nicht anwesend sein können, können Sie Ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Bürgerservice vor der Wahl und Briefwahl.
Für die Stimmabgabe benötigen Sie einen gültigen Ausweis (Gesundheitskarte, Reisepass oder Führerschein).
Beim Bürgerservice Sønderborg können Sie per Briefwahl abstimmen:
Montags von 08-15.00 Uhr,
Dienstags von 9:00 bis 18:00 Uhr,
Mittwochs von 9:00 bis 15:00 Uhr,
Donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr
Briefwahl ist beim Bürgerservice in Gråsten und Nordborg möglich.
Donnerstag, 09. Oktober 2025, 09.00-18.00 Uhr
Donnerstag, 23. Oktober 2025, 09.00-18.00 Uhr
Donnerstag, 30. Oktober 2025, 09.00-18.00 Uhr
Donnerstag, 6. November 2025, 9:00–18:00 Uhr
Donnerstag, 6. November 2025, 9:00–18:00 Uhr
Der Bürgerservice hat zusätzlich geöffnet:
Sonderborg:
Samstag, 1. November 2025, 9:00–12:00 Uhr
Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr
Freitag, 14. November 2025, 9:00–16:00 Uhr
Nordschloss:
Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr
Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr
Graustein:
Samstag, 8. November 2025, 9:00–12:00 Uhr
Samstag, 1. November 2025, 9:00–12:00 Uhr
Der letzte Tag für die Briefwahl ist Freitag, der 14. November, von 09 bis 16 Uhr beim Bürgerservice in Sønderborg.
Sie können einen Termin buchen, indem Sie: klicken hier, aber es ist keine Voraussetzung.
Sie können auch anrufen 88 72 64 00 um einen Termin zu buchen.
- Können Sie Ihr Zuhause nicht verlassen?
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Wenn Sie Ihr Zuhause nicht verlassen können, können Sie beantragen, in Ihrem eigenen Zuhause wählen zu können.
Bei der Wahl 2025 können Sie von Dienstag, 21. Oktober, bis Donnerstag, 6. November, beantragen, von zu Hause aus abzustimmen.
Wenn Sie wohnungswahlberechtigt sind, vereinbaren Sie mit dem Bürgerservice einen Termin für einen Hausbesuch.
Den Bürgerservice erreichen Sie unter der Tel. 88 72 64 00 oder Tel. 88 72 40 06
Sie können auch ein Formular ausfüllen hier - Lebst du in einem Pflegeheim?
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Wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen, haben Sie die Möglichkeit, im Pflegeheim eine Briefwahl abzugeben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Pflegestelle/Borgerservice.Bei der Kommunalwahl 2025 kann die Briefwahl in Pflegeheimen am Dienstag, 28. Oktober 2025, beginnen.
- Sie liegen im Krankenhaus und möchten per Briefwahl abstimmen?
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Wenn Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können Sie sich bei der Stimmabgabe vom Personal unterstützen lassen.
Bei der Kommunalwahl 2025 kann die Briefwahl in Krankenhäusern am Dienstag, 28. Oktober 2025, beginnen.
Wahllokale
- Wo soll ich am Wahltag wählen?
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In der Gemeinde Sønderborg gibt es 17 Wahllokale. Welchem Wahllokal Sie angehören, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen vor der Wahl zugesandt wird.
Sie können Ihr Wahllokal auch finden über Interaktive Karte der Wahllokale der Gemeinde Sønderborg (öffnet in einem neuen Fenster).
Im Wahllokal Kongevej in Sønderborg gibt es spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Hilfsmittel“.
Bei Unklarheiten bezüglich Ihres Wahllokals können Sie sich telefonisch an den Bürgerservice wenden. 88 72 40 06.
- Kann ich eine Versetzung in ein anderes Wahllokal beantragen?
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Wenn Sie eine Behinderung oder eine eingeschränkte Mobilität haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Versetzung in ein anderes Wahllokal in der Gemeinde als das Ihnen zugewiesene zu stellen.
Bei der Kommunalwahl 2025 können Sie ab Dienstag, 21. Oktober 2025, die Verlegung in ein anderes Wahllokal beantragen, indem Sie diesen Decke oder rufen Sie den Bürgerservice unter Tel. an. 88 72 40 06. Bewerbungsschluss ist Montag, der 10. November 2025, um 12:XNUMX Uhr. XNUMX.
Auswahlhilfen
Die Gemeinde Sønderborg bietet verschiedene Hilfsmittel an, um sicherzustellen, dass jeder an der Wahl teilnehmen kann, unabhängig von einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität.
- Gibt es Hilfsmittel, wenn ich per Briefwahl wählen muss?
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An allen Briefwahlorten gibt es eine Lupe und einen Filzstift.
Im Bürgerservice in Sønderborg wird es eine Wahlurne für Behinderte, eine Videoüberwachungslupe und einen heb- und senkbaren Tisch mit freier Beinfreiheit geben, sodass sich Rollstuhlfahrer an den Tisch setzen können.
- Gibt es in den Wahllokalen Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?
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In allen 17 Wahllokalen der Gemeinde Sønderborg gibt es behindertengerechte Wahlkabinen, die mit Lupe und Filzstift ausgestattet sind.
Im Wahllokal Kongevej - Sønderborg wird es außerdem eine Wahlkabine mit einem CCTV-Vergrößerungsgerät und einem Tisch zum Anheben und Absenken mit freier Beinfreiheit geben, damit sich ein Rollstuhlfahrer an den Tisch setzen kann.
Wenn Sie die Einrichtungen des Wahllokals Kongevej in Sonderborg nutzen möchten und nicht zu diesem Wahllokal gehören, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Wahllokal stellen.
Praktische Informationen
Hier finden Sie praktische Informationen zu Wahlkarten, aktivem und passivem Wahlrecht bei Kommunalwahlen.
- Wann erhalte ich meine Wahlkarte?
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Der Versand der Wahlkarten erfolgt spätestens 5 Tage vor dem Wahltag. Für die Kommunalwahl 2025 bedeutet dies, dass die Wahlkarten bis spätestens Dienstag, 11. November 2025, zur Postzustellung abgegeben werden müssen.
Sollten Sie bis Donnerstag, 13. November 2025, Ihre Wahlkarte noch nicht erhalten haben, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben. Sie müssen lediglich Ihren Reisepass, Führerschein oder Ihre Gesundheitskarte mitbringen.
Sollte auf der Wahlkarte ein Fehler vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer 0800 622 622. 88 72 40 06. - Wer darf bei den Kommunalwahlen in der Gemeinde Sønderborg wählen?
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Sie können an den Wahlen in der Gemeinde Sønderborg teilnehmen, wenn Sie einen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben und über 18 Jahre alt sind.
Außerdem müssen Sie entweder:
- Besitzen Sie die dänische Staatsbürgerschaft
- Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein
- Staatsbürger von Island oder Norwegen sein
- Sie müssen in den letzten vier Jahren vor dem Wahltag ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz im Königreich gehabt haben.
- Sie müssen britischer Staatsbürger sein, am 31. Januar 2020 im dänischen Zivilregister (CPR) als Einwohner eingetragen sein und seitdem ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben.
- Kann ich bei Kommunalwahlen kandidieren?
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Um für ein kommunales Amt kandidieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Spätestens am Wahltag müssen Sie 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen die dänische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Landes, Islands oder Norwegens sein.
- Sie müssen einen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
- Sie müssen in den letzten vier Jahren vor dem Wahltag ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz im Königreich gehabt haben.
- Sie müssen britischer Staatsbürger sein, am 31. Januar 2020 im dänischen Zivilregister (CPR) als Einwohner eingetragen sein und seitdem ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben.
Die Frist zur Einreichung von Kandidatenlisten für Kandidaten, die nicht von der Verpflichtung zur Sammlung von Unterschriften einer Mindestzahl von Mitwirkenden befreit sind, ist Dienstag, der 30. September 2025, um 12:XNUMX Uhr.
Weitere Informationen zur Kandidatur für ein kommunales Amt erhalten Sie im Sekretariat des Stadtrats.
Zur Wahl in den Stadtrat von Sønderborg sind alle wahlberechtigten Personen berechtigt, vgl. oben, und die am Freitag, dem 3. Oktober 2025, die Wahlberechtigungsvoraussetzungen erfüllen, mit Ausnahme der Altersvoraussetzung und der Voraussetzung hinsichtlich der Dauer des vorherigen ständigen Wohnsitzes im Königreich, die erst am Wahltag erfüllt sein muss.
Sollten die Wahlberechtigungsvoraussetzungen am Freitag, 3. Oktober 2025, nicht erfüllt sein, müssen die Voraussetzungen am Montag, 6. Oktober, um 12.00:XNUMX Uhr erfüllt sein, mit Ausnahme der Altersvoraussetzung und der Voraussetzung hinsichtlich der Dauer des vorherigen ständigen Wohnsitzes im Königreich, die erst am Wahltag erfüllt sein müssen.
Kandidatenlisten und Wahlbündnisse
Die für die Anmeldung von Wahlvorschlägen und Wahlvereinigungen zu verwendenden Formulare können angefordert werden bei:
Stadtratssekretariat und Recht, Rådhustorvet 10, 1. Stock, 6400 Sønderborg, Telefon: 40218713, E-Mail: sekretariatet@sonderborg.dkKandidatenlisten ohne Nominatoren
Die Parteien/Listen, die bei den Kommunalwahlen 2021 in den Stadtrat von Sønderborg gewählt wurden und am Dienstag, 9 Wochen vor dem Wahltag (16. September 2025), noch im Stadtrat vertreten sind, können auf Antrag von der Pflicht befreit werden, als Kandidaten Unterschriften von einer Mindestzahl von Wählern in der Kommune zu sammeln.
Die Antragstellung erfolgt durch Eintragung in die Kandidatenliste.Die Einreichung einer Kandidatenliste ohne Nominierungsträger ist frühestens am Dienstag, 2. September 2025 und spätestens am Dienstag, 16. September 2025, 12 Uhr möglich.
Auf diese Fristen kann nicht verzichtet werden.Kandidatenlisten mit Nominierten
Alle anderen Parteien/Listen, die sich zur Wahl für den Stadtrat von Sønderborg aufstellen lassen möchten, müssen eine Kandidatenliste einreichen, die von mindestens 25 und höchstens 50 Wählern der Gemeinde als Nominierungsgeber unterzeichnet wurde.Die Einreichung einer Kandidatenliste mit Nominierungsvorschlägen kann frühestens am Dienstag, 16. September 2025 und spätestens am Dienstag, 30. September 2025, um 12 Uhr erfolgen.
Auf diese Fristen kann nicht verzichtet werden.Sowohl die Kandidatenlisten mit als auch ohne Nominierungspersonen müssen persönlich im Sekretariat des Stadtrats und im Rechtsamt eingereicht werden. Rådhustorvet 10, 1. Stock, 6400 Sønderborg.
Wahlverband
Kandidatenlisten können in Wahlbündnisse eingebunden werden.Die Abgabe der Wahlbündnisanzeige muss bis spätestens Montag, 6. Oktober 2025, 12.00:XNUMX Uhr erfolgen.
Eine Ausnahme von dieser Frist ist nicht möglich.
- Wie lange dürfen Wahlplakate hängen?
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Für die Kommunalwahl 2025 gelten folgende Regeln für das Aufhängen von Wahlplakaten:
- Das Aufhängen von Wahlplakaten ist frühestens am Samstag, 25. Oktober 2025, gestattet. 12.
- Die Wahlplakate müssen spätestens am Mittwoch, 26. November 2025, bis zum Ende des Tages abgehängt werden.
Die Plakate dürfen maximal 0,8 m² groß sein und müssen sicher aufgehängt werden. Die genauen Regelungen zum Aufhängen von Wahlplakaten auf öffentlichen Straßen und privaten öffentlichen Wegen in Städten finden sich in der Straßenverkehrsordnung. Hier ansehen
Vorherige Auswahl und Kontakt
Hier finden Sie Informationen zu vergangenen Wahlen und wie Sie die Gemeinde bei Wahlfragen erreichen.
- Wo kann ich die Ergebnisse früherer Wahlen einsehen?
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Hier finden Sie die Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen 2021 hier.
Ergebnisse anderer Wahlen werden hinzugefügt, sobald sie verfügbar sind.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Wahl habe?
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Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 SønderborgE-Mail: sekretariatet@sonderborg.dk
Tel.-Nr.: +45 88 72 64 00Bei Fragen speziell zum Beruf des Wahlhelfers/Wahlleiters wenden Sie sich bitte an:
Anne-Lene Witthøft Christiansen
E-Mail: aeci@sonderborg.dk
Telefon: +45 40 21 87 13
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