Wahlen in der Gemeinde Sønderborg
Bevorstehende Wahlen
Die nächsten Kommunal- und Regionalratswahlen finden am Dienstag, 18. November 2025, statt.
- Wie oft finden Wahlen statt?
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Die Kommunalwahlen finden alle vier Jahre am dritten Dienstag im November statt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am Dienstag, 16. November 2021, statt. Sehen Sie hier die Ergebnisse der Wahl 2021.
In Dänemark können folgende Arten von Wahlen abgehalten werden:
- Kommunalwahlen (alle 4 Jahre)
- Regionalratswahlen (alle 4 Jahre)
- Parlamentswahlen (mindestens alle 4 Jahre)
- Wahlen zum Europäischen Parlament (alle 5 Jahre)
Briefwahl
Sie können von Dienstag, 7. Oktober 2025, bis Freitag, 14. November 2025, per Post abstimmen.
- Kann ich vor dem Wahltag per Briefwahl wählen?
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Bei der Kommunalwahl 2025 können Sie von Dienstag, 7. Oktober 2025, bis Freitag, 14. November 2025, per Briefwahl abstimmen.
Wenn Sie am Wahltag nicht anwesend sein können, können Sie Ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Bürgerservice vor der Wahl und Briefwahl.
Für die Stimmabgabe benötigen Sie einen gültigen Ausweis (Gesundheitskarte, Reisepass oder Führerschein).
Die Briefwahl ist beim Bürgerservice in Gråsten, Nordborg oder Sønderborg während der regulären Öffnungszeiten und während der zusätzlichen Öffnungszeiten am 1. und 8. November von 09 bis 12 Uhr an allen drei Standorten möglich.
Der letzte Tag zur Briefwahl ist Freitag, der 14. November, von 09 bis 16 Uhr im Bürgerservice in Sønderborg.
Sie können einen Termin buchen, indem Sie: klicken hier, aber es ist keine Voraussetzung.
Sie können auch anrufen 88 72 64 00 um einen Termin zu buchen.
- Können Sie Ihr Zuhause nicht verlassen?
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Wenn Sie Ihr Zuhause nicht verlassen können, können Sie beantragen, in Ihrem eigenen Zuhause wählen zu können.
Bei der Wahl 2025 können Sie von Dienstag, 21. Oktober, bis Donnerstag, 6. November, beantragen, von zu Hause aus abzustimmen.
Wenn Sie wohnungswahlberechtigt sind, vereinbaren Sie mit dem Bürgerservice einen Termin für einen Hausbesuch.
Den Bürgerservice erreichen Sie unter der Tel. 88 72 64 00 oder Tel. 88 72 40 06
Alternativ können Sie auch ein Formular ausfüllen – Link zum Formular auf der Website des Ministeriums. https://www.valg.im.dk/valgmyndigheder/valg-til-kommunalbestyrelser-og-regionsraad-2025 (aktualisiertes Formular noch nicht verfügbar) - Lebst du in einem Pflegeheim?
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Wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen, haben Sie die Möglichkeit, im Pflegeheim eine Briefwahl abzugeben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Pflegestelle/Borgerservice.Bei der Kommunalwahl 2025 kann die Briefwahl in Pflegeheimen am Dienstag, 28. Oktober 2025, beginnen.
- Sie liegen im Krankenhaus und möchten per Briefwahl abstimmen?
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Wenn Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können Sie sich bei der Stimmabgabe vom Personal unterstützen lassen.
Bei der Kommunalwahl 2025 kann die Briefwahl in Krankenhäusern am Dienstag, 28. Oktober 2025, beginnen.
Wahllokale
- Wo soll ich am Wahltag wählen?
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In der Gemeinde Sønderborg gibt es 17 Wahllokale. Welchem Wahllokal Sie angehören, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen vor der Wahl zugesandt wird.
Sie können Ihr Wahllokal auch finden über Interaktive Karte der Wahllokale der Gemeinde Sønderborg (öffnet in einem neuen Fenster).
Im Wahllokal Kongevej in Sønderborg gibt es spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Hilfsmittel“.
Bei Unklarheiten bezüglich Ihres Wahllokals können Sie sich telefonisch an den Bürgerservice wenden. 88 72 40 06.
- Kann ich eine Versetzung in ein anderes Wahllokal beantragen?
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Wenn Sie eine Behinderung oder eine eingeschränkte Mobilität haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Versetzung in ein anderes Wahllokal in der Gemeinde als das Ihnen zugewiesene zu stellen.
Für die Kommunalwahl 2025 können Sie ab Dienstag, 21. Oktober 2025, per Formular (kommt demnächst) oder telefonisch beim Bürgerservice unter Tel. XNUMX XNUMX XNUMX die Verlegung in ein anderes Wahllokal beantragen. 88 72 40 06. Bewerbungsschluss ist Montag, der 10. November 2025, um 12:XNUMX Uhr. XNUMX.
Auswahlhilfen
Die Gemeinde Sønderborg bietet verschiedene Hilfsmittel an, um sicherzustellen, dass jeder an der Wahl teilnehmen kann, unabhängig von einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität.
- Gibt es Hilfsmittel, wenn ich per Briefwahl wählen muss?
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An allen Briefwahlorten gibt es eine Lupe und einen Filzstift.
Im Bürgerservice in Sønderborg wird es eine Wahlurne für Behinderte, eine Videoüberwachungslupe und einen heb- und senkbaren Tisch mit freier Beinfreiheit geben, sodass sich Rollstuhlfahrer an den Tisch setzen können.
- Gibt es in den Wahllokalen Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?
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In allen 17 Wahllokalen der Gemeinde Sønderborg gibt es behindertengerechte Wahlkabinen, die mit Lupe und Filzstift ausgestattet sind.
Im Wahllokal Kongevej - Sønderborg wird es außerdem eine Wahlkabine mit einem CCTV-Vergrößerungsgerät und einem Tisch zum Anheben und Absenken mit freier Beinfreiheit geben, damit sich ein Rollstuhlfahrer an den Tisch setzen kann.
Wenn Sie die Einrichtungen des Wahllokals Kongevej in Sonderborg nutzen möchten und nicht zu diesem Wahllokal gehören, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Wahllokal stellen.
Praktische Informationen
Hier finden Sie praktische Informationen zu Wahlkarten, aktivem und passivem Wahlrecht bei Kommunalwahlen.
- Wann erhalte ich meine Wahlkarte?
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Der Versand der Wahlkarten erfolgt spätestens 5 Tage vor dem Wahltag. Für die Kommunalwahl 2025 bedeutet dies, dass die Wahlkarten bis spätestens Dienstag, 11. November 2025, zur Postzustellung abgegeben werden müssen.
Sollten Sie bis Donnerstag, 13. November 2025, Ihre Wahlkarte noch nicht erhalten haben, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben. Sie müssen lediglich Ihren Reisepass, Führerschein oder Ihre Gesundheitskarte mitbringen.
Sollte auf der Wahlkarte ein Fehler vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer 0800 622 622. 88 72 40 06. - Wer darf bei den Kommunalwahlen in der Gemeinde Sønderborg wählen?
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Sie können an den Wahlen in der Gemeinde Sønderborg teilnehmen, wenn Sie einen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben und über 18 Jahre alt sind.
Außerdem müssen Sie entweder:
- Besitzen Sie die dänische Staatsbürgerschaft
- Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein
- Staatsbürger von Island oder Norwegen sein
- Sie müssen in den letzten vier Jahren vor dem Wahltag ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz im Königreich gehabt haben.
- Sie müssen britischer Staatsbürger sein, am 31. Januar 2020 im dänischen Zivilregister (CPR) als Einwohner eingetragen sein und seitdem ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben.
- Kann ich bei Kommunalwahlen kandidieren?
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Um für ein kommunales Amt kandidieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Spätestens am Wahltag müssen Sie 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen die dänische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Landes, Islands oder Norwegens sein.
- Sie müssen einen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Die Frist zur Einreichung von Kandidatenlisten für Kandidaten, die nicht von der Verpflichtung zur Sammlung von Unterschriften einer Mindestzahl von Mitwirkenden befreit sind, ist Dienstag, der 30. September 2025, um 12:XNUMX Uhr.
Weitere Informationen zur Kandidatur für ein kommunales Amt erhalten Sie im Sekretariat des Stadtrats.
- Wie lange dürfen Wahlplakate hängen?
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Für die Kommunalwahl 2025 gelten folgende Regeln für das Aufhängen von Wahlplakaten:
- Das Aufhängen von Wahlplakaten ist frühestens am Samstag, 25. Oktober 2025, gestattet. 12.
- Die Wahlplakate müssen spätestens am Mittwoch, 26. November 2025, bis zum Ende des Tages abgehängt werden.
Die Plakate dürfen maximal 0,8 m² groß sein und müssen sicher aufgehängt werden. Die genauen Regelungen zum Aufhängen von Wahlplakaten auf öffentlichen Straßen und privaten öffentlichen Wegen in Städten finden sich in der Straßenverkehrsordnung.
Werden Sie Wahlhelfer
Als Bürger der Gemeinde Sønderborg können Sie sich bei den kommenden Kommunalwahlen als ehrenamtlicher Wahlhelfer oder Wahlbevollmächtigter registrieren lassen.
- Wie kann ich Wahlhelfer werden?
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Als Bürger der Gemeinde Sønderborg können Sie sich bei den kommenden Wahlen als ehrenamtlicher Wahlhelfer/Wahlhelferin melden, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und die dänische Staatsbürgerschaft besitzen.
Als Wahlleiter/Wahlbeauftragter müssen Sie unter anderem:
- Helfen Sie mit, das Wahllokal vorzubereiten
- Begrüßung der Wähler
- Wahlkarten scannen
- Stimmzettel verteilen
- Stellen Sie sich an die Wahlkabine und ziehen Sie den Vorhang vor/bei
- Stellen Sie sicher, dass der Stimmzettel an die Wahlurne geliefert wird
- Überprüfen Sie die Auszählung der Stimmzettel vor der Verteilung
- Helfen Sie abends bei der Stimmenauszählung
- Packen Sie die Materialien ein, wenn der Abend vorbei ist
Als Wahlhelfer/in/Stellvertreter/in sind Sie den gesamten Wahltag von 7.00 bis XNUMX Uhr im Wahllokal. XNUMX:XNUMX Uhr morgens, bis alle Stimmen ausgezählt und gemeldet wurden und der Raum aufgeräumt wurde. Normalerweise ist es spät am Abend oder früh in der Nacht.
Vorherige Auswahl und Kontakt
Hier finden Sie Informationen zu vergangenen Wahlen und wie Sie die Gemeinde bei Wahlfragen erreichen.
- Wo kann ich die Ergebnisse früherer Wahlen einsehen?
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Hier finden Sie die Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen 2021 hier.
Ergebnisse anderer Wahlen werden hinzugefügt, sobald sie verfügbar sind.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Wahl habe?
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Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 SønderborgE-Mail: sekretariatet@sonderborg.dk
Tel.-Nr.: +45 88 72 64 00Bei Fragen speziell zum Beruf des Wahlhelfers/Wahlleiters wenden Sie sich bitte an:
Anne-Lene Witthøft Christiansen
E-Mail: aeci@sonderborg.dk
Telefon: +45 40 21 87 13
Kontaktiere uns
Sekretariat und Recht des Stadtrats
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