Wahlen zum Europäischen Parlament

Dänemark ist Mitglied der EU und hat 13 Abgeordnete im Europäischen Parlament.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.

Kann ich als EU-Bürger an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen?

Als EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Dänemark können Sie an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Dänemark teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind.

Um an den Wahlen in Dänemark teilnehmen zu können, müssen Sie sich zunächst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Es ist freiwillig, ob Sie an den Wahlen in Dänemark teilnehmen und somit in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden möchten.

Der Grund, warum Sie als EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Dänemark nur nach Antragstellung in die Wählerliste für die Wahlen in Dänemark aufgenommen werden können, liegt darin, dass Sie die Möglichkeit haben zu wählen, ob Sie an den Wahlen in Ihrem Heimatland teilnehmen möchten oder in Ihrem Wohnsitzland . Sie können nur an einem Ort abstimmen.

Wenn Sie an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Dänemark teilnehmen möchten, müssen Sie das Formular ausfüllen ein Bewerbungsformular. Das Antragsformular ist an die Gemeinde Kopenhagen, Folkegistret, Gyldenløvesgade 11, 1600 Kopenhagen V, zu senden.

Wenn Sie zuvor in die Wählerliste aufgenommen wurden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verlegt wurden, stehen Sie weiterhin auf der Wählerliste und müssen keinen Antrag auf Aufnahme stellen.

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