Wasserlauf
Streams können privat oder öffentlich und offen oder geleitet sein. Entwässerungsrohre sind zum Beispiel auch ein Wasserlauf.
Die Gemeinde Sønderborg ist verpflichtet, die öffentlichen Wasserläufe zu unterhalten, während die Grundstückseigentümer die Pflicht haben, private Wasserläufe zu unterhalten. Die Wasserläufe in der Gemeinde Sønderborg sind klein und besonders anfällig für Verschmutzung, Umweltunfälle, Wasserentnahme und Abwasser.
Denken Sie daran, dass Umweltunfälle immer gemeldet werden müssen 112.
- Karte der Wasserläufe
- Welche Pflichten habe ich als Grundeigentümer eines Baches?
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Wenn Sie Eigentümer eines Streams sind, müssen Sie besonders auf Folgendes achten:
- Der freie Wasserfluss darf nicht behindert werden.
- Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, private Bachläufe bedarfsgerecht so zu unterhalten, dass sich die Wasserdurchflusskapazität nicht verändert, d.h. Verrohrte Abschnitte müssen bei Bedarf gespült, entwurzelt, repariert oder ersetzt werden und eventuelle Verstopfungen müssen entfernt werden (jedoch nur abgelagertes Material). Wenn Sie Ihre Abflüsse reinigen, müssen Sie darauf achten, dass Schlamm, Sand und Ocker in den Abflussrohren nicht direkt in offene Gewässer gespült werden dürfen.
- Die Bedingungen an öffentlichen Wasserläufen werden durch Gewässerordnungen festgelegt. In den gemeinsamen Regelungen können Sie sehen, welche allgemeinen Pflichten Sie als Grundstückseigentümer haben und wofür die Gemeinde steht. Wenn die Gemeinde Ernten geschnitten hat, haben Sie z.B. Verpflichtung zum Entfernen und Ausbreiten offener Bestände mindestens 2 Meter vom Gewässerrand entfernt. Lesen Sie mehr in den Gemeinsamen Vorschriften unter Dokumente.
- Entlang natürlicher Bäche in der Landzone gibt es eine 2-3 m hohe Barriere. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre über Bordsteine an Bächen unter „Dokumente“ und auf der Website der dänischen Landwirtschaftsbehörde:
GLM 4 – Konditionalität: 3-Meter-Barrieren entlang von Seen und Bächen – Landbrugsstyrelsen
Sie können sich an die Gemeinde Sønderborg wenden (siehe Kontaktinformationen unten auf der Seite), wenn Sie der Meinung sind, dass ein öffentlicher Wasserlauf gereinigt oder anderweitig gewartet werden muss.
Wenn Sie für eine mangelhafte Wartung verantwortlich sind, können Sie für Schäden an den betroffenen Objekten haftbar gemacht werden.
Sie haben auch das Recht, dafür zu sorgen, dass Ihre Nachbarn die Wasserableitung auf ihrem Grundstück sichern, damit das Wasser von Ihrem Grundstück abgeleitet werden kann. Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn über das Problem. Lesen Sie mehr über Nachbarbeschwerden im Zusammenhang mit Wasserlauf. Bei anhaltenden Problemen können Sie dies tun Kontaktieren Sie die Gemeinde über dieses elektronische Formular.
- Darf ich in der Nähe eines Wasserlaufs Vegetation anpflanzen oder entfernen?
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Sie dürfen nicht so nahe an Wasserläufen oder Abflüssen pflanzen, dass die Gefahr besteht, dass Wurzeln in die Rohrleitungen eindringen.
Ohne Genehmigung der Gemeinde Sønderborg dürfen Sie keine Bäume in öffentlichen Wasserläufen pflanzen. Bei offenen öffentlichen Wasserläufen müssen Sie einen Abstand von 8 m zur Oberkante des Wasserlaufs einhalten. Bei verrohrten öffentlichen Wasserläufen müssen Sie einen Abstand von 4 m zur Außenkante des Rohres einhalten.
Sie müssen auch eine Genehmigung zum Entfernen von Bäumen und Sträuchern entlang offener öffentlicher Wasserläufe beantragen.
- Wann muss ich die Erlaubnis beantragen, meinen Stream zu ändern?
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Sie dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde in oder in der Nähe von offenen und verrohrten Gewässern wechseln. Sie müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, ob das Gewässer durch § 3 des Naturschutzgesetzes besonders geschützt und/oder in den Wassereinzugsgebietsplänen vorgesehen ist.
Sie müssen die Erlaubnis beantragen für:
- Maßnahmen, die die Wasserdurchflusskapazität verändern können.
- den Lauf oder Querschnitt des Baches zu verändern.
- zur Errichtung von Brücken, Überführungen und Hangsicherungen.
- Bäche mit Rohrleitungen, Kabeln und dergleichen zu queren.
- zur Errichtung von Gebäuden, festen Zäunen, Bepflanzungen, weniger als 8 Meter von der Oberkante offener Wasserläufe und weniger als 4 Meter von geleiteten Wasserläufen.
- Veränderung des natürlichen Abflusses von Wasser zu einem anderen Grundstück oder Behinderung der Entwässerung von höher gelegenen Grundstücken.
- Wasserstellen einzurichten.
- um den Stream wiederherzustellen, z.B. beim Verlegen von Steinen und Straßenkies.
- Bäume und Büsche zu entfernen, die den Bach beschatten.
Bewerben Sie sich für die Überquerung von Bächen. Sie selbst sind verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen der von der Überfahrt betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen. Soll die Leitung in einem Naturschutzgebiet liegen, müssen Sie zusätzlich eine Ausnahme vom Naturschutzgesetz beantragen.
Bewerben, um den natürlichen Abfluss von Wasser zu ändern. Niemand darf ohne Genehmigung der Flussbehörde den natürlichen Wasserabfluss zu einem anderen Grundstück verändern oder den natürlichen Wasserabfluss von höher gelegenen Grundstücken behindern.
Beantragen Sie die Mitbenutzung von Pipelines. Nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Mitnutzer der betreffenden Leitung, der Wasser in einen Abfluss oder ein verrohrtes Gewässer leitet. Wenn Sie Wasser in eine Rohrleitung umleiten möchten, müssen Sie zusätzlich einen Antrag als Mitnutzer stellen.
Wenn Sie einen Stream ändern möchten, müssen Sie einen senden Antrag auf Gewässerregulierung. Im Regulierungsfall beschreibt man unter anderem, wer für die Regulierung aufkommen muss. Ein Formular zur Parteierklärung finden Sie hier.
- Ist mein Gewässer nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützt?
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Wasserläufe können durch geschützt werden §3 des Naturschutzgesetzes. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Wasserläufe. In diesen Strömen muss eine normale Wartung durchgeführt werden, aber der Zustand kann nicht ohne Ausnahmegenehmigung geändert werden. Sehen Sie sie auf der Karte.
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