Whistleblower-Programm für die Bürger der Gemeinde Sonderburg

Das Whistleblower-System gibt Bürgern die Möglichkeit, Verstöße in bestimmten Bereichen anonym zu melden.

Die Gemeinde Sønderborg möchte eine offene und transparente Kultur in unserer Organisation, in der Bürger mutmaßliche Unregelmäßigkeiten oder Rechtsverstöße melden können. 

Die Gemeinde Sønderborg hat sich entschieden, ein Whistleblower-System einzurichten, bei dem Bürger illegale Situationen oder schwerwiegende Fehler oder Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Lieferanten melden können.

Was ist der Zweck des Whistleblower-Systems?

Das Whistleblower-Schema kommt zum Einsatz, wenn Sie sich nicht wohl dabei fühlen, die normalen Kanäle zu nutzen; jedoch nur bei Rechtswidrigkeiten oder schwerwiegenden Fehlern und Auslassungen. Sie können melden, wenn Sie Kenntnis oder Verdacht auf Rechtswidrigkeiten oder schwerwiegende Unregelmäßigkeiten in der Organisation der Gemeinde Sønderborg haben. Das ist wenn es sich um einen schwerwiegenden kommunalen Verzug handelt.  

Was können Sie melden? 

Das Whistleblower-System befasst sich nur mit Fällen von Rechtswidrigkeit oder schwerwiegenden Fehlern und Fahrlässigkeit, die von Mitarbeitern der Organisation der Gemeinde Sønderborg oder von Lieferanten begangen wurden, die Arbeiten für die Gemeinde Sønderborg ausführen.

Dies kann der Fall sein, wenn sich die Informationen auf Folgendes beziehen:

  • Verstöße gegen EU-Recht, z.B. öffentliches Beschaffungswesen, Finanzdienstleistungen, Umweltschutz, Sicherheit von Informationssystemen, Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften.
  • Grobe oder wiederholte Gesetzesverstöße, wie das Gesetz über die Machtausübung, das Gesetz über die öffentliche Verwaltung, das Gesetz über die Offenlegung von Informationen und bestimmte Teile der sektoralen Gesetzgebung.
  • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen interne Richtlinien über z.B. Geschäftsreisen, Geschenke und Buchhaltung etc
  • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Grundsätze, einschließlich des Ermittlungsgrundsatzes, des Objektivitätsgebots, des Grundsatzes des Machtmissbrauchs und der Verhältnismäßigkeit sowie bei vorsätzlicher Irreführung von Bürgern und Geschäftspartnern.
  • Grobe persönliche Konflikte am Arbeitsplatzn, z. schwere Belästigung, auch sexueller Natur.
  • Schwere Straftaten und andere schwerwiegende Angelegenheiten, wie Informationen über Straftaten, Verletzung der Vertraulichkeit, Missbrauch finanzieller Ressourcen, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Betrug und Bestechung. In der Regel handelt es sich dabei um schwere Straftaten oder andere schwerwiegende Sachverhalte, deren Bekanntgabe im öffentlichen Interesse liegt.
Was kann das Hinweisgebersystem tun? nicht benutzt für?

Sie können sich nicht über Nachbarn, Bürger oder Unternehmen beschweren. Hier müssen Sie sich stattdessen an die zuständige Gemeindebehörde wenden. 

Sie können eine Entscheidung auch nicht anfechten. Hier müssen Sie die Angelegenheit vor die jeweilige Beschwerdeinstanz bringen.

Sind Meldungen anonym? 

Meldungen können sowohl anonym als auch unter Angabe von Identität und Kontaktdaten erfolgen. Du entscheidest. Wenn Sie anonym bleiben möchten, denken Sie daran, das Häkchen im Whistleblower-Portal zu setzen. 

Wie erhalten Sie Feedback zu Ihrem Bericht?

Die Hinweisgeberstelle wird den Eingang Ihrer Meldung spätestens nach 7 Tagen bestätigen und nach Möglichkeit 3 ​​Monate nach Erhalt Ihrer Eingangsbestätigung eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung geben.

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