Recht auf Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten

Grundsätzlich haben Sie das Recht, einzusehen, was in der Gemeinde Sønderborg oder bei anderen Behörden über Sie registriert ist.

Grundsätzlich haben Sie das Recht, einzusehen, was in der Gemeinde Sønderborg oder bei anderen Behörden über Sie registriert ist.

Jeder Bürger hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, was in elektronischen Registern über seine Person eingetragen ist.
Dies nennt man Registry Insight, über den Sie hier mehr erfahren können.

Darüber hinaus hat grundsätzlich jeder das Recht, Dokumente einzusehen, die zur öffentlichen Verwaltung gehören. Dies nennt man Dokumentenzugriff, über den Sie hier mehr erfahren können.

Welche Informationen kann ich über mich sehen?

Registereinsicht

Als dänischer Staatsbürger sind Sie an verschiedenen Stellen registriert, z. B. im CPR-Register und im Personenregister.

Sie haben nur das Recht auf Registrierungszugriff auf personenbezogene Daten, die Sie betreffen.

Sie können selbst sehen, was darin über Sie geschrieben steht Das Zentrale Personenregister durch Einloggen mit MitID. Es kostet nichts.

Wenn Sie keine MitID haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich an den Borgerservice wenden. 

Die Rechte des einzelnen Bürgers finden sich in der EU-Datenschutzverordnung wieder.

Einblicke gemäß den DSGVO-Vorschriften

Sie haben grundsätzlich das Recht auf Einsicht in die personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche über Sie verarbeitet – und auf eine unentgeltliche Kopie der Auskunft.

Sie haben außerdem das Recht, eine Reihe von Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, darunter z.B. welchen Zweck die Verarbeitung hat, an wen Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben werden sowie Informationen über die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie haben außerdem das Recht zu erfahren, woher Ihre personenbezogenen Daten stammen.

Auf diese Weise erhalten Sie Transparenz darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden und Sie haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob die personenbezogenen Daten korrekt sind und die Verarbeitung im Übrigen rechtmäßig ist.

Weitere Informationen zu Ihrem Auskunftsrecht und Ihren weiteren Rechten finden Sie bei der Datenschutzbehörde Leitlinien zu den Rechten der betroffenen Personen sowie an Seite der Gemeinde Sønderborg om Datenschutz.

Welche Informationen erfasst die Gemeinde typischerweise über mich?

Die Informationen, die normalerweise über Sie als Bürger registriert werden, sind:

  • Name, Adresse und ggf. Familienstand (z. B. verheiratet, unverheiratet, geschieden, Witwe, Witwer, eingetragener Partner, bereits eingetragener Partner)
  • Angaben zur Geburtsregistrierung (z. B. Angaben zum Geburtsort)
  • Staatsbürgerschaft 
  • Verwandtschaft (z. B. Angaben zu Eltern und Sorgerecht)
  • Beziehung zur Volkskirche (z. B. Mitglied oder ehemaliges Mitglied)
  • Möglicherweise. Angaben zur Arbeitsunfähigkeit
  • Möglicherweise. Schutzinformationen (z. B. Namens- und Adressschutz)
Kann ich mich über die Einsicht beschweren?

Wenn Sie mit der Antwort der Gemeinde zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unzufrieden sind, können Sie sich beschweren Inspektion.

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Frau schreibt in Buch

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Der Datenschutzberater
Voldgade 3
6400 Sønderborg