Zuschüsse zu notwendigen Mehrausgaben für Erwachsene

Wenn Sie dauerhaft eingeschränkt funktionstüchtig sind und zwischen 18 und 65 Jahre alt sind, können Sie einen Zuschuss zu den durch Ihre Behinderung verursachten Mehrbelastungen im Alltag beantragen.

Wenn Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist und Sie zwischen 18 und dem gesetzlichen Rentenalter sind, können Sie einen Zuschuss zu den Mehraufwendungen beantragen, die Ihnen im Alltag aufgrund Ihrer Behinderung entstehen.

Sie müssen Ihre Behinderung dokumentieren und darlegen, wie sich daraus für Sie zusätzliche Kosten ergeben.

Wer kann einen Zuschuss zu Mehraufwendungen beantragen?

Mehrkosten aufgrund einer bleibenden körperlichen oder geistigen Behinderung können Sie abdecken lassen, wenn Sie zwischen 18 und dem gesetzlichen Rentenalter sind.

Eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit kann von Gehschwierigkeiten über Hörstörungen bis hin zu Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen reichen und die Folge einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung sowie einer traumatisierten Vergangenheit sein.

Es muss sich um eine dauerhaft verminderte Funktionsfähigkeit handeln, die weitreichende Folgen im täglichen Leben hat und die die Ergreifung erheblicher Hilfsmaßnahmen erfordert, um ein annähernd normales Leben zu ermöglichen.

Bezieher von Renten, Vorruhestand usw. haben keinen Anspruch auf Leistungen.

Wenn Ihnen vor dem 1. Januar 2003 eine vorgezogene Altersrente zuerkannt wurde, können Sie sich keine Mehraufwendungen erstatten lassen – es sei denn, Ihnen wurde eine Förderung nach § 96 Dienstgesetz gewährt.

Wenn Sie an einer Zöliakie leiden und große Ausgaben für die Ernährung tätigen, ist es nicht mehr möglich, hierfür eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu erhalten, es sei denn, die Ernährung ist lebenswichtig.

Welche Ausgaben können notwendige Zusatzausgaben sein?

Der Zweck der Deckung notwendiger Mehrkosten für Sie mit dauerhaft eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit besteht darin, Ihnen und Ihrer Familie zu helfen.

Allen Ausgaben ist gemeinsam, dass sie eine Folge Ihrer Behinderung sein müssen. Das bedeutet, dass es sich hierbei um Mehrkosten handelt, die Ihnen durch Ihre Behinderung entstanden sind.

  • Zuzahlung für Medikamente
  • Diät – wenn das wichtig ist
  • Abnutzung der Kleidung
  • Änderung der Kleidung
  • Handstrecken zum Fensterputzen, Schneeräumen, Gärtnern etc.
  • Transport in der Freizeit und zur Arbeit/Schule
  • Behindertenbezogene Kurse
  • Kaution in einem von der Gemeinde aufgrund Ihrer Funktionsbeeinträchtigung zugewiesenen Mietobjekt – wenn Ihnen ein Kautionsdarlehen aufgrund „finanzieller Sicherheit“ verweigert wurde
  • Kosten für ein größeres Haus

Andererseits werden keine Zuschüsse für die Anschaffung von „Dingen“ gewährt, die einem im Alltag helfen können.

Welchen Zuschuss kann ich erhalten?

Ihre Mehraufwandsentschädigung bemisst sich nach der Höhe der voraussichtlichen oder nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen.

Um an der Regelung teilnehmen zu können, müssen Sie die notwendigen Zusatzkosten in Höhe von mindestens 556 DKK pro Jahr nachweisen Monat (2020). Dies wird als Mindestgrenze bezeichnet. Dies gilt sowohl für laufende Ausgaben als auch für Einzelausgaben. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bestimmt sich die Höhe des Zuschusses nach folgenden Intervallen: 
  • Wenn die voraussichtlichen Mehrkosten pro Wenn Ihr monatlicher Betrag zwischen DKK 556 und DKK 1.561 liegt, erhalten Sie einen Standardbetrag von DKK 1.040. 
  • Wenn die voraussichtlichen Mehrkosten pro Wenn Ihr monatlicher Betrag zwischen DKK 1.562 und DKK 2.601 liegt, erhalten Sie einen Standardbetrag von DKK 2.081. 
  • Wenn Sie zusätzliche Ausgaben von mehr als 2.602 DKK pro Jahr nachweisen können Monat erhalten Sie einen Betrag, der den tatsächlichen Mehraufwendungen entspricht. 
Höchstens einmal im Jahr können Sie den Betrag für laufende Ausgaben anpassen lassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie steigende Mehrausgaben haben. Sie erhalten rückwirkend eine Entschädigung, wenn Ihre Mehraufwendungen von der Gemeinde genehmigt werden. Wenn Sie im Laufe des Jahres eine einmalige Mehrbelastung erhalten, können Sie bei der Kommune eine Entschädigung beantragen. 
Ihr Einkommen hat keinen Einfluss darauf, ob Sie Zuschüsse zu Mehrausgaben erhalten können. Der Zuschuss ist steuerfrei. 
Wie lange kann ich Unterstützung für Mehraufwendungen erhalten?

Der Betrag wird Ihnen als laufende Leistung ausgezahlt.

In bestimmten Fällen kann ein einmaliger Zuschuss auch dann gewährt werden, wenn eine bestimmte Ausgabe nicht jedes Jahr anfällt – beispielsweise die Kosten einer Urlaubsreise (innerhalb Dänemarks).

Andererseits können Sie die Übernahme einer einmaligen Ausgabe nicht beantragen, wenn Ihnen kein Anspruch auf eine laufende Leistung zusteht.

Wann werden die Zahlungen eingestellt?

Die Gemeinde kann ein Datum festlegen, an dem der Betrag neu festgesetzt und möglicherweise nach oben oder unten angepasst werden muss, jedoch kein Enddatum für die Zahlung des Betrags, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.

Sie haben die Pflicht, auf Veränderungen in die eine oder andere Richtung aufmerksam zu machen.

Sollten Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, wird die Auszahlung eingestellt und Sie erhalten das Stipendium einen Monat nach dem Folgegespräch nicht mehr.

Was passiert, wenn ich Rentner werde?

Wenn Sie Rentner werden, können Sie keine Unterstützung für zusätzliche Ausgaben erhalten. Stattdessen können Sie einen Zuschlag zur Rente beantragen.

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