Zuschüsse zu notwendigen Mehrausgaben für Erwachsene

Wenn Sie dauerhaft behindert sind und zwischen 18 und 65 Jahre alt sind, können Sie einen Zuschuss für die Mehrkosten beantragen, die Ihnen durch Ihre Behinderung im täglichen Leben entstehen.

Wenn Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind und zwischen 18 und der gesetzlichen Rentenaltersgrenze alt sind, können Sie einen Zuschuss für die durch Ihre Behinderung verursachten Mehraufwendungen im Alltag beantragen.

Sie müssen Ihre Behinderung und die zusätzlichen Kosten dokumentieren.

Wer kann Zuschüsse für Mehraufwendungen beantragen?

Mehraufwendungen infolge dauerhafter körperlicher oder geistiger Behinderung können ab dem 18. Lebensjahr bis zur gesetzlichen Rentenaltersgrenze erstattet werden.

Behinderungen können von Geh- und Hörbehinderungen bis hin zu Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen reichen und können Folge einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit sowie einer traumatisierten Vergangenheit sein.

Es muss eine dauerhaft reduzierte Funktionsfähigkeit vorliegen, die weitreichende Folgen im Alltag hat und erhebliche Abhilfemaßnahmen erfordert, um ein annähernd normales Leben zu erreichen.

Personen, die eine Rente, eine vorgezogene Altersrente usw. beziehen, haben keinen Anspruch auf Leistungen.

Mehraufwendungen können Ihnen nicht erstattet werden, wenn Ihnen vor dem 1. Januar 2003 eine vorgezogene Altersrente zuerkannt wurde - es sei denn, Ihnen wurde eine Beihilfe nach § 96 Dienstgesetz gewährt.

Wenn Sie an Zöliakie leiden und hohe Ausgaben für die Ernährung haben, ist es nicht mehr möglich, zusätzliche Ausgaben dafür zu erhalten, es sei denn, die Ernährung ist lebensnotwendig.

Welche Ausgaben können notwendige Nebenkosten sein?

Zweck der Deckung notwendiger Mehrkosten für Sie mit dauerhafter körperlicher oder geistiger Behinderung ist es, Ihnen und Ihrer Familie zu helfen.

Allen Ausgaben ist gemeinsam, dass sie auf Ihre Behinderung zurückzuführen sein müssen. Das bedeutet, dass es sich um Mehrausgaben handelt, die Ihnen durch Ihre Behinderung entstanden sind.

  • Selbstbehalt für Medikamente
  • Ernährung – wenn diese lebenswichtig ist
  • Auf Kleidung tragen
  • Schneiderei
  • Handstrecken zum Fensterputzen, Schneeräumen, Gärtnern etc.
  • Transport in der Freizeit und zur und von der Arbeit / Ausbildung
  • Behindertenbezogene Kurse
  • Einlagen in Mietwohnungen, die von der Gemeinde aufgrund Ihrer Behinderung bestimmt wurden - wenn Ihnen ein Einlagendarlehen von "Finanzsicherheit" verweigert wurde
  • Ausgaben für größere Wohnungen

Für die Anschaffung von „Dingen“, die Ihnen im Alltag helfen können, werden hingegen keine Zuschüsse gewährt.

In welcher Höhe kann ich Zuschüsse erhalten?

Ihre Mehraufwandsleistung bemisst sich nach der Höhe der voraussichtlichen oder nachgewiesenen notwendigen Mehrkosten, die Sie infolge Ihrer Invalidität haben.

Damit Sie in die Regelung aufgenommen werden können, müssen Sie notwendige Mehrausgaben von mindestens DKK 556 pro Person nachweisen. Monat (2020). Sie wird Mindestgrenze genannt. Dies gilt sowohl für laufende als auch für individuelle Ausgaben. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Höhe des Zuschusses anhand folgender Intervalle ermittelt: 
  • Wenn die voraussichtlichen Mehrkosten pro. Monat zwischen 556 DKK und 1.561 DKK liegt, erhalten Sie einen Standardbetrag von 1.040 DKK. 
  • Wenn die voraussichtlichen Mehrkosten pro. Monat zwischen 1.562 DKK und 2.601 DKK liegt, erhalten Sie einen Standardbetrag von 2.081 DKK. 
  • Wenn Sie zusätzliche Ausgaben von mehr als DKK 2.602 pro Person nachweisen können Monat erhalten Sie einen Betrag in Höhe der tatsächlichen Mehrausgaben. 
Höchstens einmal im Jahr können Sie die Höhe der laufenden Ausgaben berichtigen lassen, wenn Sie steigende Mehrausgaben nachweisen können. Sie erhalten rückwirkend eine Entschädigung, wenn Ihre Mehrausgaben von der Gemeinde genehmigt werden. Bei einmaligen Mehrausgaben im Jahr können Sie bei der Gemeinde eine Entschädigung beantragen. 
Ihr Einkommen hat keinen Einfluss darauf, ob Sie Zuschüsse zu Mehrausgaben erhalten können. Der Zuschuss ist steuerfrei. 
Wie lange kann ich Unterstützung für Mehrausgaben erhalten?

Der Betrag wird Ihnen als laufende Leistung ausgezahlt.

In manchen Fällen kann auch ein einmaliger Zuschuss gewährt werden, wenn eine bestimmte Ausgabe nicht jedes Jahr anfällt – zum Beispiel die Ausgaben für eine Urlaubsreise (innerhalb Dänemarks).

Andererseits können Sie keine einmalige Kostenübernahme beantragen, wenn Sie keinen Anspruch auf eine laufende Leistung haben.

Wann enden die Zahlungen?

Die Gemeinde kann ein Datum festlegen, an dem der Betrag neu bewertet und möglicherweise nach oben oder unten angepasst werden muss, aber kein Enddatum für die Zahlung des Betrags, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.

Sie haben die Pflicht, auf Änderungen in die eine oder andere Richtung hinzuweisen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht mehr, stoppt die Auszahlung und Sie erhalten den Zuschuss im Monat nach dem Folgegespräch nicht mehr.

Was passiert, wenn ich in Rente gehe?

Im Rentenalter können Sie keinen Mehrkostenzuschuss erhalten. Stattdessen können Sie einen Rentenzuschlag beantragen.

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