Zuschüsse für die Verbesserung von Wohnungen oder Gemeindezentren
Wenn Sie in einer Stadt mit weniger als 4.000 Einwohnern im ländlichen Raum wohnen, können Sie Zuschüsse für die Verbesserung Ihres Wohnhauses (Baujahr vor 1960) oder Ihres Gemeindezentrums beantragen.
Gefördert werden nur Maßnahmen, die unterstützt die Architektur des Gebäudes (Materialien, Farben etc.).
Es gibt zwei jährliche Bewerbungsrunden. Die Bewerbungsfristen sind:
- am 20. Januar 2023
- am 14. Mai 2023
- Wer kann Zuschüsse für Renovierungsarbeiten beantragen?
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Sie können den Zuschuss beantragen, wenn:
- Sie sind Eigentümer oder Miteigentümer eines vor 1960 gebauten Eigenheims und bewohnen das Eigenheim
- Sie sitzen im Vorstand des Gemeindezentrums für ein Gemeindezentrum in ländlicher Umgebung
- Wofür kann ich eine Förderung beantragen?
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Für Häuser, die vor 1960 gebaut wurden, können Sie einen Zuschuss beantragen für:
- Bedingungen der Wohnung, die in einem sehr schlechten Zustand sind, wo eine Verbesserung das Problem beheben würde. Das Gebäude muss dann durch und durch gesund und bewohnbar sein.
- energetische Maßnahmen. Für das Haus muss ein Energielabel erstellt werden, das Vorschläge zur energetischen Verbesserung enthält
Für Gemeindezentren können Sie Zuschüsse beantragen für:
- energiesparende Maßnahmen, die in einem Energiekennzeichnungsbericht vorgeschlagen werden
- Etablierung von Barrierefreiheitsmaßnahmen (z. B. Zugang für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer)
- Verbesserung von Zuständen, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden
- Welche Bewerbungskriterien gibt es?
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- Zuschüsse werden nur für Maßnahmen gewährt, die die ursprüngliche Architektur von Häusern stärken und erhalten.
- Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn Zuschüsse oder Unterstützung anderer öffentlicher Stellen für die gleiche Aufgabe nicht beantragt oder erhalten wurden.
- Zuschüsse werden nur gewährt, wenn das Projekt noch nicht begonnen hat.
Darüber hinaus gelten für Häuser, die vor 1960 gebaut wurden, folgende Kriterien:
- Das Haus muss erheblich heruntergekommen sein
- die Kommune nimmt im Zusammenhang mit der Antragstellung immer eine konkrete Einschätzung vor. Die Gemeinde bewertet die Bedeutung für das örtliche Umfeld, die Architektur, den Gesamtzustand der Wohnung und die Gesundheitsgefährdung.
- Wenn zwischen den Anträgen Prioritäten gesetzt werden müssen, wird den am stärksten benachteiligten Häusern eine höhere Priorität eingeräumt. In diesem Zusammenhang werden notleidende Wohnungen anhand des Gesamtzustands des Gebäudes bewertet.
Darüber hinaus gelten für Gemeindezentren folgende Kriterien:
- Für die Renovierung von Gemeindezentren und Gebäuden mit ähnlicher Nutzung in Dörfern und ländlichen Gebieten können Zuschüsse beantragt werden. Vereinseinrichtungen und ähnliches, die sich an eine oder wenige Nutzergruppen richten, werden nicht gefördert.
- die Kommune nimmt im Zusammenhang mit der Antragstellung immer eine konkrete Einschätzung vor. Die Gemeinde bewertet die Bedeutung für die lokale Umwelt, die Architektur und die Gesundheitsgefährdung. Darüber hinaus werden der Gesamtzustand des Gebäudes und die Möglichkeit der Sicherstellung der Weiternutzung des Gebäudes bewertet.
- Wenn zwischen den Anträgen Prioritäten gesetzt werden müssen, wird den bedürftigsten Gemeindezentren eine höhere Priorität eingeräumt. Unter notleidend ist in diesem Zusammenhang der Gesamtzustand des Gebäudes zu verstehen.
- Muss mein Gebäude/Wohnraum denkmalgerecht sein, um gefördert zu werden?
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Nein, es ist nicht Voraussetzung, dass Ihr Gebäude erhaltenswert ist, um eine Förderung aus diesem Pool zu erhalten. Ist das Gebäude erhaltenswert, können Sie über die Gemeinde eine Förderung beantragen Komitee für Bauverbesserung.
- Wie beantrage ich eine Förderung?
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Sie bewerben sich über den Link "Zuschüsse beantragen" oben auf der Seite.
- Wie viel kann ich an Unterstützung bekommen?
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Antragsteller können bis zu 40 % Stipendien erhalten. Für die Auszahlung des Zuschusses müssen Sie Anlagen zu den durchgeführten Arbeiten sowie eine Fotodokumentation einreichen.
Darüber hinaus können Sie für Häuser, die vor 1960 gebaut wurden, innerhalb von zwei Jahren maximal 100.000 DKK an Zuschüssen für dieselbe Immobilie erhalten.
Für Arbeiten, deren Gesamtkosten unter 10.000 DKK liegen, werden keine Zuschüsse gewährt.

Kontakt
Bauen und Wohnen
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
E-mail: byg-bolig@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 40 82
Telefonzeiten:
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Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00