Suchen Sie Unterstützung für ehrenamtliche soziale und gesundheitsfördernde Arbeit
Freiwillige soziale Vereinigungen, Organisationen und Gruppen können gemäß Abschnitt 18 des Service Act und Abschnitt 7 des Elderly Act Zuschüsse für freiwillige soziale und gesundheitsfördernde Arbeit beantragen.
- Wofür können wir Fördermittel beantragen?
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Sie können Fördermittel für Organisationen, Vereine und Gruppen beantragen, die Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen – beispielsweise Kinder, Jugendliche und Familien mit persönlichen und sozialen Problemen, einsame, schutzbedürftige ältere Menschen, Kranke, Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, Drogenabhängige sowie Flüchtlinge und Migranten. Darüber hinaus können auch andere gesundheitsfördernde Maßnahmen unterstützt werden.
Gruppen können jährlich maximal 5.000 DKK beantragen. - Ist eine orale Anwendung möglich?
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Die Möglichkeit, einen mündlichen Antrag auf Unterstützung zu stellen, richtet sich insbesondere an Antragsteller, die Schwierigkeiten beim Ausfüllen eines schriftlichen Antrags haben, beispielsweise aufgrund von Legasthenie, Sehbehinderung oder anderen Beeinträchtigungen, die es ihnen erschweren, den Antrag ohne Hilfe auszufüllen.
Der mündliche Antrag wird in einem Treffen mit dem ehrenamtlichen Berater der Gemeinde vorgestellt.
Bewerber, die an einer Präsentationsveranstaltung teilnehmen möchten, müssen sich spätestens 14 Tage vor dem Bewerbungsschluss für die jeweilige Runde mit dem ehrenamtlichen Berater in Verbindung setzen – also spätestens Mitte November für Runde 1 und Mitte Mai für Runde 2.
Beim Präsentationsgespräch muss der Bewerber Informationen über Folgendes mitbringen oder bereitstellen können:
- Eine Beschreibung der Aktivitäten oder Dienstleistungen, die die Freiwilligen des Vereins, der Organisation oder der Gruppe durchführen und für die sie Unterstützung beantragen.
Verbände und Organisationen müssen Folgendes nachweisen können:
- Die CVR-Nummer des Verbandes/der Organisation
- Kontaktinformationen für den Präsidenten, Vizepräsidenten und Schatzmeister
- Zuletzt genehmigte Jahresabschlüsse und Satzungen
Gruppen müssen Folgendes nachweisen können:
- CPR-Nummer des Seilspringers
- Kontaktinformationen für den Leiter und die anderen aktiven Gruppenmitglieder für Gruppen
Der ehrenamtliche Berater wird Ihnen dann anhand dieser Informationen beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen.
Sobald der Verband, die Organisation oder die Gruppe den ausgefüllten Antrag genehmigt hat, reicht der ehrenamtliche Berater den Antrag im Namen des Antragstellers ein.
- Wann erhalten wir eine Antwort auf unsere Bewerbung?
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Mit Rückmeldungen auf den Antrag ist Mitte Februar und Mitte August zu rechnen. Die bewilligten Gelder werden voraussichtlich Ende Februar und August auf das Nem-Konto des Vereins bzw. des Seilinhabers überwiesen.
Kontakt
Haus des Ehrenamtes
Perlegade 50
6400 Sønderborg
E-mail: frivillighedenshus@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 27 90 69 30
Facebookside: Frivillighedens Hus - Sønderborg