Suchen Sie Unterstützung für ehrenamtliche soziale und gesundheitsfördernde Arbeit
Ehrenamtliche soziale Vereine und Organisationen können für ihre ehrenamtliche soziale und gesundheitsfördernde Tätigkeit Zuschüsse nach § 18 des Dienstgesetzes und § 7 des Altengesetzes beantragen.
- Wofür können Fördermittel beantragt werden?
-
Für Vereinsarbeit zur Unterstützung von Menschen in Not - zum Beispiel Kinder, Jugendliche und Familien mit persönlichen und sozialen Problemen, einsame, schwache Alte, Kranke, Behinderte, Suchtkranke, Flüchtlinge/Zuwanderer, psychisch Kranke - und sonstige Gesundheitsförderung Bemühungen.
- Kann ich mich als Verein oder Organisation mündlich bewerben?
-
Die Möglichkeit, einen mündlichen Antrag auf Unterstützung zu stellen, richtet sich insbesondere an Antragsteller, die Schwierigkeiten beim Ausfüllen eines schriftlichen Antrags haben, beispielsweise aufgrund von Legasthenie, Sehbehinderung oder anderen Beeinträchtigungen, die es ihnen erschweren, den Antrag ohne Hilfe auszufüllen.
Der Antrag wird in einem Treffen mit dem ehrenamtlichen Berater der Gemeinde vorgestellt.
Bewerber, die an einer Präsentationsveranstaltung teilnehmen möchten, müssen sich spätestens 14 Tage vor dem Bewerbungsschluss für die jeweilige Runde mit dem ehrenamtlichen Berater in Verbindung setzen – also spätestens Mitte November für Runde 1 und Mitte Mai für Runde 2.
Beim Präsentationsgespräch muss der Bewerber Informationen über Folgendes mitbringen oder bereitstellen können:
- Eine Beschreibung der Aktivitäten oder Dienstleistungen, die die Freiwilligen des Vereins durchführen und für die sie Unterstützung beantragen.
- Die CVR-Nummer des Verbandes
- Kontaktinformationen für den Präsidenten, Vizepräsidenten und Schatzmeister
- Zuletzt genehmigte Konten
- Die zuletzt genehmigten Statuten
Der ehrenamtliche Berater wird Ihnen dann anhand dieser Informationen beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen.
Sobald der Verband den vollständigen Antrag genehmigt hat, reicht der ehrenamtliche Berater den Antrag im Namen des Verbandes ein.
- Wann erhalten wir eine Antwort auf unsere Bewerbung?
-
Mit einer Antwort auf den Antrag ist Mitte Februar und Mitte August zu rechnen. Zugeteilte Mittel werden voraussichtlich Ende Februar und August auf das Nem-Konto des Vereins überwiesen.
Kontakt
Haus des Ehrenamtes
Perlegade 50
6400 Sønderborg
E-mail: frivillighedenshus@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 27 90 69 30
Facebookside: Frivillighedens Hus - Sønderborg