Jeder hat das Recht, sich in der Natur zu bewegen

Wir müssen alle in der Natur wandeln, aber wir müssen Rücksicht auf Tiere, Pflanzen und andere Menschen nehmen.

Das Recht, in der Natur spazieren zu gehen, ist im Naturschutzgesetz garantiert, aber es kann Fälle geben, in denen der Zugang zur Natur manchmal eingeschränkt sein kann, z. im Zusammenhang mit der Jagd.

Denken Sie daran, dass der gesamte Verkehr in der Natur auf eigene Gefahr erfolgt. 

Wo kann ich wandern und Rad fahren?

Kurz zusammengefasst gelten folgende Regeln: 

  • Sie können entlang aller Küsten und Strände in Dänemark wandern
  • Sie können auf Straßen und Wegen in den Wäldern radeln und wandern. In Wäldern des Landes und öffentlicher Stiftungen darf man auch außerhalb der Wege gehen, aber nicht radeln. 
  • Sie dürfen auf allen befestigten Straßen und Wegen im freien Gelände radeln und wandern.
  • Sie können unbebautes Land betreten, das nicht eingezäunt ist. Dies gilt unter anderem für auf Heiden, Wiesen, Sümpfen und Weiden. 
Müssen Hunde an der Leine geführt werden?

Hunde müssen das ganze Jahr über in der Natur an der Leine geführt werden. An Stränden und Küsten gilt dies jedoch nur in der Zeit vom 1. April bis 30. September und dort, wo Vieh weidet. 

Bild
Wald

Kontaktiere uns

Stadt und Landschaft
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.00
Donnerstag: 8.00 - 17.00
Freitag: 8.00 - 14.00

Telefonzeiten:

Montag - Mittwoch: 9.00 - 15.00
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00