Das Aktivitätsbecken

Im Aktivitätenpool können Sie Zuschüsse für Aktivitäten beantragen, die der Förderung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder anderen Aktivitäten dienen.

Vereine, Kreise oder Bürger können sich am Aktivitätenpool beteiligen, der Aktivitäten zur Förderung von Kultur- und Freizeitaktivitäten sowie andere beliebte Aktivitäten unterstützt, die nicht durch andere Pools unterstützt werden.

Dies können zum Beispiel die Teilnahme an Kongressen, Materialien, das Abhalten von Veranstaltungen sein.

Bewerbungsschluss ist der 1. September.

Für welche Aktivitäten können Zuschüsse beantragt werden?

Beantragt werden können Stipendien für Veranstaltungen, die im Kalenderjahr der Antragstellung stattfinden oder während der Saison (spätestens jedoch bis Ende Juni des Folgejahres) geplant sind.

Es können unter anderem Beantragung von Zuschüssen für:

  • Aktivitäten, die im Zusammenhang mit einem Verein, Kreis oder einer Gruppe von Bürgern unternommen werden
  • Teilnahme an Kundgebungen, Cups etc., die nicht zum üblichen Ablauf eines öffentlichen Informationsvereins gehören. Es können unter anderem Es werden Zuschüsse für Tagungsgebühren und Reisen gewährt.
  • Materialien/Requisiten usw. mit öffentlichem Informationscharakter können von Verbänden, Vereinen und Kreisen beantragt werden, die keine Zuschüsse aus dem Sønderborg-Programm beantragen oder erhalten können.
  • Durchführung von Aktivitäten/Events – z.B. Kongresse, Musikveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.
  • Unterstützung für Veranstaltungen der Folkeuniversität.

Für Mahlzeiten kann kein Zuschuss gewährt werden. Es können direkte Zuschüsse oder Defizitgarantien gewährt werden, die Zuschüsse werden in dem Geschäftsjahr ausgezahlt, in dem die Frist liegt.

Was sollte unsere Bewerbung enthalten?

Der Antrag muss folgende Beschreibung enthalten:

  • Zweck der Tätigkeit, für die die Förderung beantragt wird.
  • Inhalt mit einer Beschreibung der Veranstaltung/Aktivität und wofür der Zuschuss beantragt wird.
  • Angabe der Finanzierung – einschließlich Eigenfinanzierung.
  • Angabe, wofür die Förderung konkret beantragt wird.
  • Information, ob anderweitig Mittel beantragt wurden.
  • Abrechnung der Veranstaltung, sofern diese abgeschlossen ist.
  • Budget für die Veranstaltung/Aktivität.
  • Handelt es sich um einen bestehenden Verein, ist der Jahresabschluss für das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr einzureichen.

Bewerbungsschluss ist der 1. September. Zuwendungen dürfen nur für den beantragten und gewährten Zweck verwendet werden. A muss also vorgelegt werden Feedback-Formular, sowie Kopien aller relevanten Anhänge.

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