Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Lesen Sie mehr über Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien, wie z. B. Familienberatung, finanzielle Unterstützung bei Nebenkosten und Verdienstausfällen.

Wenn Sie ein Kind oder einen Jugendlichen mit erheblich und dauerhaft eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit (Behinderung) und/oder einer dazwischenliegenden chronischen oder langwierigen Erkrankung haben, bietet die Gemeinde Sønderborg eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie beantragen können. Anschließend wird entschieden, ob Sie die Förderung erhalten können. Wenn Sie versichert sind, wird der Umfang der Unterstützung, die Sie erhalten können, geprüft.

Um zur Förderzielgruppe zu gehören, muss Ihr Kind oder Jugendlicher an einer erheblichen und dauerhaften eingeschränkten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder an einer chronischen Erkrankung oder einer längerfristigen Erkrankung leiden. Die Beeinträchtigung oder Störung muss schwerwiegende Folgen für den Alltag Ihres Kindes oder Jugendlichen haben.

Können wir Familienberatung bekommen?

Wenn Sie ein Kind/einen Jugendlichen unter 18 Jahren haben, der eine erhebliche und dauerhaft eingeschränkte körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit hat, bietet die Gemeinde Sønderborg Familienberatung mit einem Erziehungsberater an, wenn Sie Unterstützung erhalten. Der Berater ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wenn Sie versichert sind, können Sie sich frühzeitig und unverbindlich darüber informieren lassen, welche Möglichkeiten und Rechte Sie in der Gemeinde Sønderborg in Bezug auf die Behinderung/Beeinträchtigung Ihres Kindes haben.

Der Erziehungsberater kann Sie auch beraten, wie Sie mit anderen Familien mit Kindern/Jugendlichen mit eingeschränkter Funktionsfähigkeit in Kontakt treten können.


Die Rolle des Bildungsberaters ist rein beratend. Das Beratungsangebot muss in der Regel innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang der Mitteilung über die Behinderung des Kindes/Jugendlichen bei der Gemeinde erfolgen.

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, wird als Ausgangspunkt ein Besuch bei Ihnen zu Hause angeboten, das Vorstellungsgespräch kann aber auch bei der Gemeinde stattfinden.

Lesen Sie mehr auf der Website der Sozialagentur.

Kann ich mir erstattungsfähige Auslagen erstatten lassen?

Sie können einen Antrag auf Erstattung der erstattungsfähigen Kosten stellen, wenn Ihr Kind eine erhebliche und dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung (Behinderung) oder eine schwere und langwierige Krankheit hat.

Um die Kosten zu decken, müssen Sie:

  • Ihr Kind wurde als zur Zielgruppe gehörig eingestuft.
  • Ihr Kind sollte zu Hause wohnen.
  • Die übrigen Voraussetzungen für das Programm sind erfüllt.
  • Die Ausgaben müssen eine direkte Folge der Behinderung oder Krankheit des Kindes sein.

Zwei Auszahlungsgruppen (Satz von 2025, jährlich angepasst):

Gruppe I - für Familien, die nachweisen können, dass ihre erstattungsfähigen Ausgaben mehr als 6.600 DKK pro Jahr betragen.

  • Es wird ein fester Betrag von 1.105 DKK pro Monat gezahlt.
  • Sie müssen nicht alle Ausgaben einzeln belegen, sondern nur bis zu einem Mindestbetrag von 555 DKK pro Monat.
  • Sie können sowohl laufende als auch einmalige Ausgaben geltend machen.

Gruppe II – für Familien mit nachgewiesenen Ausgaben, die Anspruch auf eine Entschädigung von mehr als 24.000 DKK pro Jahr haben.

  • Die Ausgaben müssen ausgewiesen werden in Die Positivliste
  • Die Gemeinde übernimmt die tatsächlichen Kosten zuzüglich 500 DKK pro Monat für sonstige notwendige Ausgaben.
  • Individuelle Ausgaben von mehr als 15.000 DKK pro Jahr, die nicht angegeben sind in Positivliste, können einbezogen werden

Beispiele für erstattungsfähige Ausgaben:

Medikamente, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, Transport und dergleichen. 

Die Kosten müssen jedoch die Ausgaben übersteigen, die eine Familie normalerweise für den Unterhalt eines Kindes hat, und können nur dann übernommen werden, wenn sie nicht bereits durch andere Bestimmungen oder Programme abgedeckt sind.

Beantragen Sie die Dienstleistung über den Self-Service-Link oben auf der Seite.

Lesen Sie hier auch mehr über Hilfsmittel und notwendige Einrichtungsgegenstände.

Kann ich Verdienstausfall beantragen?

Wenn es aufgrund der Behinderung Ihres Kindes notwendig und sinnvoll erscheint, dass ein Elternteil das Kind zu Hause betreut, können Sie bei der Gemeinde eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen.

Familien mit Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Erwerbsausfall unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt und leidet an einer erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktion oder einer chronischen oder langfristigen chronischen Störung
  • Es ist eine notwendige Folge der verminderten Leistungsfähigkeit oder Störung, dass das Kind zu Hause betreut wird
  • Am besten ist es, wenn die Mutter, der Vater oder ein anderer Verwandter sich um das Kind kümmert
  • dass Sie als Ernährer Ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung des Kindes ganz oder teilweise aufgeben mussten oder eine Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen können, weil Sie Ihr Kind mit einer Behinderung betreuen

Verdienstausfall können Sie auch dann beantragen, wenn es nach ärztlicher Einschätzung erforderlich ist, dass Sie Ihr Kind zu Untersuchungen, Behandlungen etc. begleiten. infolge der Behinderung des Kindes.

Beide Elternteile/Erziehungsberechtigten können Verdienstausfall beantragen und sich so die Kinderbetreuung teilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Höhe der Verdienstausfallentschädigung wird auf der Grundlage Ihres letzten Bruttoeinkommens ermittelt. Für die monatliche Vergütung gilt eine Obergrenze von 34.055 DKK. (2023 – der Betrag wird jährlich angepasst).

Bewerben Sie sich über das Self-Service-Feld oben auf der Seite.

Kann mein Kind in einer Einrichtung oder Schule ein Sonderangebot bekommen?

Lesen Sie mehr über unsere Einrichtungen für Kinder mit speziellen Angeboten oder Schulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Wo kann ich die Fallbearbeitungszeiten einsehen?

Die Bearbeitungszeiten für Fälle finden Sie hier.

Kontakt

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Jyllandsgade 36
6400 Sønderborg

E-mail: buthandicap@sonderborg.dk

Tlf. nr.: +45 88 72 42 42 - Tast 3

Telefonzeiten:

Montag - Freitag um 8.15 - 9.15 Uhr.