Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Wenn Sie ein Kind oder einen Jugendlichen mit erheblich und dauerhaft eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit (Behinderung) und/oder einer dazwischenliegenden chronischen oder langwierigen Erkrankung haben, bietet die Gemeinde Sønderborg eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie beantragen können. Anschließend wird entschieden, ob Sie die Förderung erhalten können. Wenn Sie versichert sind, wird der Umfang der Unterstützung, die Sie erhalten können, geprüft.
Um in die Zielgruppe der Förderung zu kommen, muss Ihr Kind oder Jugendlicher zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Diagnose haben und eine der oben genannten entsprechende Funktionseinschränkung festgestellt worden sein. Es gibt auch andere Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
- Können wir eine Familienberatung bekommen?
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Wenn Sie ein Kind/einen Jugendlichen unter 18 Jahren haben, der eine erhebliche und dauerhaft eingeschränkte körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit hat, bietet die Gemeinde Sønderborg Familienberatung mit einem Erziehungsberater an, wenn Sie Unterstützung erhalten. Der Berater ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wenn Sie versichert sind, können Sie sich frühzeitig und unverbindlich darüber informieren lassen, welche Möglichkeiten und Rechte Sie in der Gemeinde Sønderborg in Bezug auf die Behinderung/Beeinträchtigung Ihres Kindes haben.
Der Erziehungsberater kann Ihnen auch anbieten, Kontakt zu anderen Familien herzustellen, die ein Kind mit einer ähnlichen Behinderung haben. Die Rolle des pädagogischen Beraters ist rein indikativ.
Das Beratungsangebot muss in der Regel innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang der Mitteilung über die Behinderung des Kindes/Jugendlichen bei der Gemeinde erfolgen.
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, wird in der Regel ein Hausbesuch angeboten, das Gespräch kann aber auch bei der Gemeinde stattfinden.
Lesen Sie mehr auf der Website des National Board of Health and Welfare.
- Kann ich Nebenkosten decken lassen?
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Liegt bei Ihrem Kind eine erhebliche und dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Behinderung) und/oder eine einschneidende chronische oder lang anhaltende Störung vor, können Sie als Familie einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten stellen, die eine Folge der Behinderung des Kindes sind bzw Krankheit abgedeckt. Sie können nur dann einen Zuschuss erhalten, wenn Sie von der Zielgruppe als versichert eingestuft werden, Ihr Kind zu Hause lebt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mehrkosten müssen auch eine Folge der verminderten Funktionsfähigkeit sein.
Beispiele für zusätzliche Ausgaben können Medikamente, zusätzliches Waschen und andere ähnliche Ausgaben sein, die die Ausgaben übersteigen, die eine Familie normalerweise für den Unterhalt eines Kindes hat.
Auch für den Transport Ihres Kindes zu Kita, Bildung, Behandlung und Freizeitaktivitäten können Kosten anfallen. Transportkosten und dergleichen können jedoch nur übernommen werden, wenn sie nach anderen Bestimmungen oder sonstigen Regelungen nicht gedeckt werden können.
Wird Ihr Kind aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit ins Krankenhaus eingeliefert, können Sie Hilfe zur Deckung der Mehrkosten für Unterkunft und zum Beispiel Verpflegungs- und Transportkosten beantragen, wenn Ihre Anwesenheit nach ärztlicher Einschätzung erforderlich ist.
Die zusätzlichen Aufwendungen werden auf der Grundlage einer Schätzung der wahrscheinlichen oder nachgewiesenen Aufwendungen ermittelt. Die Nebenkosten müssen je Jahr mindestens DKK 5.207 betragen (2022 – der Betrag wird jährlich reguliert). Der Betrag ist steuerfrei und unabhängig vom Einkommen der Familie.
Bewerben Sie sich über das Selbstbedienungsfeld oben auf der Seite oder kontaktieren Sie uns für Beratung und Anleitung.
Lesen Sie hier auch mehr über Hilfsmittel und notwendigen Innenausbau.
- Kann ich entgangenen Verdienst beantragen?
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Wenn es aufgrund der Behinderung Ihres Kindes notwendig und sinnvoll erscheint, dass ein Elternteil das Kind zu Hause betreut, können Sie bei der Gemeinde einen Antrag auf Erwerbsersatz stellen.
Familien mit Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Erwerbsausfall unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt und hat eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder eine schwere chronische oder lang andauernde Krankheit
- es eine notwendige Folge der Behinderung oder Störung ist, dass das Kind zu Hause betreut wird
- es ist am angemessensten, dass es die Mutter, der Vater oder ein anderer Verwandter ist, der sich um das Kind kümmert
- dass Sie als Ernährer Ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung des Kindes ganz oder teilweise aufgeben mussten oder eine Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen können, weil Sie Ihr Kind mit Behinderung betreuen
Verdienstausfall können Sie auch dann beantragen, wenn es nach ärztlicher Einschätzung erforderlich ist, dass Sie Ihr Kind zu Untersuchungen, Behandlungen etc. begleiten. infolge der Behinderung des Kindes.
Beide Elternteile/Erziehungsberechtigten können Verdienstausfall beantragen und sich so die Kinderbetreuung teilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verdienstausfallentschädigung bemisst sich nach Ihrem letzten Bruttoeinkommen. Es gibt eine Obergrenze für die monatliche Vergütung von DKK 33.063 (2022 - der Betrag wird jährlich reguliert).
Bewerben Sie sich über die Self-Service-Box oben auf der Seite.
- Kann mein Kind ein spezielles Angebot in einer Institution oder Schule bekommen?
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Lesen Sie mehr über unsere Einrichtungen für Kinder mit speziellen Angeboten oder Schulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.
- Wo kann ich die Fallbearbeitungszeiten einsehen?

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