Der Kinder- und Jugendausschuss
Der Kinder- und Jugendausschuss ist ein kommunales Gremium, das nach dem Dienstgesetz über Zwangsräumungen und andere Zwangseingriffe in das Eltern-Kind-Verhältnis entscheiden kann.
Der Ausschuss ist vom Stadtrat unabhängig und besteht aus einem Richter des Stadtgerichts des Gerichtsbezirks, zwei von der Staatsverwaltung ernannten pädagogisch-psychologischen Sachverständigen und zwei Personen, die der Stadtrat aus seiner Mitte wählt.
In Angelegenheiten, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, ist der Ausschuss beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. In Fällen, in denen keine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, müssen der Richter, einer der pädagogisch-psychologischen Sachverständigen und eines der bestellten Stadtratsmitglieder anwesend sein. Entscheidungen können beim dänischen Beschwerdeausschuss angefochten werden. Sie können dann vor das Bezirksgericht gebracht werden.