Wohngeld

Wohngeld kann beantragt werden, wenn Sie zur Miete wohnen und Hilfe bei der Mietzahlung benötigen.

Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie zur Miete wohnen. Wenn Sie Rentner oder Frührentner sind, haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld für selbstgenutztes oder genossenschaftliches Wohnen als Darlehen zu beantragen.

Udbetaling Danmark bearbeitet Ihren Antrag und zahlt Wohngeld aus.

Bekomme ich Hilfe bei der Beantragung und Berechnung von Wohngeld?

Hilfe bei der Beantragung, Berechnung und Änderung Ihres Wohngeldes erhalten Sie bei einem persönlichen Kontakt Bürgerservice. Wenn Sie eine MitID haben, müssen Sie diese für Personen über 18 Jahren unter der Adresse mitbringen.

Bei der Berechnung des Wohngeldes müssen Angaben zur Wohnung, zu den Personen im Haushalt und zu Ihrem Einkommen gemacht werden.

Wo kann ich die Fallbearbeitungszeiten einsehen?

Die Bearbeitungszeiten für Fälle finden Sie hier.

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Zahlung Dänemark, Wohngeld
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