Bürgergeführte persönliche Assistenz (BPA-Programm)

Bürgergeführte persönliche Assistenz (BPA-Programm) gibt Ihnen die Möglichkeit, Menschen einzustellen, die Ihnen praktische und persönliche Hilfe im Alltag leisten.

Um Leistungen aus dem BPA-Programm zu erhalten, müssen Sie eine erhebliche und dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung haben, die umfangreiche Unterstützung erfordert, oder einen Bedarf an Unterstützung haben, der nicht durch andere Bestimmungen des Service Act und/oder anderer Rechtsvorschriften gedeckt werden kann. 

Was sind die Voraussetzungen für eine bürgergeführte persönliche Assistenz?

Das BPA-Programm setzt voraus, dass Sie als Arbeitgeber und Aufsichtsperson für Ihre Helfer fungieren können.

Sie können die Subvention jedoch an einen nahen Verwandten, ein Unternehmen oder einen Verein übertragen, der Ihre Helfer beschäftigt. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrem Projekt als Aufsichtsperson fungieren können.

Sie müssen über 18 Jahre alt sein, es gibt jedoch keine Altersobergrenze, so dass Sie diese Art der Hilfe auch nach Ihrem 67. Lebensjahr fortsetzen können.

Wie beantrage ich eine bürgergeführte persönliche Assistenz?

Wenn Sie eine von Bürgern selbstverwaltete persönliche Assistenz beantragen möchten, müssen Sie sich an die Behörde für Pflegezentren und Verträge der Gemeinde Sønderborg wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite.

Mehr über ein BPA-System und dessen Inhalte erfahren Sie in unserem untenstehenden Handbuch.

Wo finde ich Qualitätsstandards?

Alle Qualitätsstandards finden Sie hier.

Kontakt

Pflege und Entwicklung - Behörde, Pflegezentren und Verträge
Ellegårdvej 25A
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Alle Wochentage: 8.00 - 9.00 Uhr