Bürgergeführte persönliche Assistenz (BPA-Programm)

Bürgergeführte persönliche Assistenz (BPA-Programm) gibt Ihnen die Möglichkeit, Menschen einzustellen, die Ihnen praktische und persönliche Hilfe im Alltag leisten.

Um eine BPA-Regelung zu erhalten, müssen Sie eine erhebliche und dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben, die umfangreiche Hilfe erfordert, oder einen Hilfebedarf haben, der nicht durch persönliche und praktische Hilfe allein gedeckt werden kann.

Was sind die Voraussetzungen für eine bürgergeführte persönliche Assistenz?

Das BPA-System geht davon aus, dass Sie als Arbeitgeber auftreten können.

Wenn Sie den Zuschuss jedoch an eine nahestehende Person, ein Unternehmen oder einen Verein übertragen, sollten Sie nur als Tagesleiter / Vorgesetzter für die Helfer fungieren können.

Sie müssen über 18 Jahre alt sein, es gibt jedoch keine Altersobergrenze, so dass Sie diese Art der Hilfe auch nach Ihrem 67. Lebensjahr fortsetzen können.

Wie beantrage ich eine bürgergeführte persönliche Assistenz?

Wenn Sie eine bürgergeführte persönliche Assistenz beantragen möchten, müssen Sie sich an die Besuchsdienststelle der Gemeinde Sønderborg wenden. Siehe Kontaktfeld unten auf der Seite.

Wo finde ich Qualitätsstandards?

Alle Qualitätsstandards finden Sie hier.

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Pflege und Entwicklung
Ellegårdvej 25A
6400 Sønderborg

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