Bürgergeführte persönliche Assistenz (BPA-Programm)
Um eine BPA-Regelung zu erhalten, müssen Sie eine erhebliche und dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben, die umfangreiche Hilfe erfordert, oder einen Hilfebedarf haben, der nicht durch persönliche und praktische Hilfe allein gedeckt werden kann.
- Was sind die Voraussetzungen für die bürgernahe Persönliche Assistenz?
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Das BPA-System setzt voraus, dass Sie als Arbeitgeber fungieren können.
Wenn Sie den Zuschuss jedoch an eine nahestehende Person, ein Unternehmen oder einen Verein übertragen, sollten Sie nur als Tagesleiter / Vorgesetzter für die Helfer fungieren können.
Sie müssen über 18 Jahre alt sein, aber es gibt keine Altersgrenze nach oben, sodass Sie diese Art von Hilfe auch nach Vollendung des 67. Lebensjahres fortsetzen können.
- Wie beantrage ich die bürgernahe Persönliche Assistenz?
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Wenn Sie eine bürgergeführte persönliche Assistenz beantragen möchten, müssen Sie sich an die Besuchsdienststelle der Gemeinde Sønderborg wenden. Siehe Kontaktfeld unten auf der Seite.
- Wo finde ich Qualitätsstandards?

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