Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf von Bauland
- Kann ich ein Baugrundstück reservieren?
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Ja, Sie können ein Baugrundstück jeweils für 2 Monate reservieren mit der Option auf Verlängerung. Wenn mehrere Personen ein Grundstück reservieren möchten, kann die Reservierung nach Ablauf nicht verlängert werden. Auf der Seite mit dem Grundstück, das Sie reservieren möchten, können Sie oben auf die Schaltfläche „Baugrundstück reservieren“ klicken und das Formular ausfüllen.
Geht während der reservierten Zeit ein Kaufangebot für das Grundstück ein, haben Sie 5 Werktage Zeit, sich zu entscheiden, ob Sie das Grundstück kaufen möchten oder nicht, indem Sie ein Kaufangebot abgeben.
- Ich möchte ein Grundstück kaufen – was tun?
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Auf der Seite mit dem Grundstück, das Sie kaufen möchten, können Sie oben auf den Button „Kaufangebot abgeben“ klicken und das Formular ausfüllen.
Sie erhalten eine Kopie des Kaufangebots in Ihrem E-Mail-Postfach, sobald es von der Gemeinde unterzeichnet wurde. Sie erhalten außerdem ca. 10 Tage vor dem Übernahmetermin eine Rechnung für das Grundstück in Ihrem E-Postfach.
Das Grundstück muss spätestens am Tag der Übernahme bezahlt werden.
Ausschreibungsgrund:
Die Gemeinde Sønderborg behält sich das Recht vor das Recht, alle eingegangenen Angebote abzulehnen. Die Gemeinde Sønderborg hat auch die Möglichkeit, nach Ablauf der Angebotsfrist Verhandlungen mit Bietern aufzunehmen. Nach Ablauf der Gebotsfrist werden Sie schriftlich benachrichtigt, ob sich die Gemeinde Sønderborg entschieden hat, das Gebiet zu verkaufen oder alle eingegangenen Angebote abzulehnen.
- Brauche ich einen Anwalt?
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Sie müssen sich selbst um die Korrektur der Transaktion kümmern. Dies kann durch einen Anwalt oder eine andere Agentur erfolgen, die sich um die Registrierung der Urkunde kümmert.
- Kann ich meinen Baulandkauf rückgängig machen?
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Als Käufer haben Sie ein Widerrufsrecht von 6 Werktagen. Sie beträgt 6 Werktage ab dem Tag, an dem die Gemeinde Sønderborg den Kaufvertrag unterschrieben und damit angenommen hat. Sollten Sie Ihren Kauf stornieren, beträgt die Stornogebühr 1 % des Kaufpreises.
- Muss ich als Käufer selbst Bodenuntersuchungen in Bezug auf Bodenverunreinigungen durchführen?
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Der Käufer hat die Durchführung von Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück zu veranlassen. Das bedeutet, dass Sie selbst einen Geotechniker kontaktieren oder mit Ihrem Bauunternehmen darüber sprechen müssen. Die Bodenuntersuchung kann vorzugsweise vor dem Tag der Übernahme durchgeführt werden.
Die Gemeinde hat keine Bodenuntersuchungen durchgeführt, da der Boden auf den einzelnen Grundstücken variieren kann. Daher ist es am sinnvollsten, Untersuchungen durchzuführen, wenn Sie den Standort des Hauses auf dem Grundstück kennen.
Wenn der Gemeinde Sønderborg Informationen über Bodenverunreinigungen auf den betreffenden Parzellen vorliegen, erscheinen diese auf der Seite für die einzelnen Unterteilungen.
- Muss ich selbst prüfen, ob alle Meilensteine auf dem Grundstück sind?
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Gemäß den Verkaufsbedingungen wird der Käufer aufgefordert, zu überprüfen, ob alle Meilensteine, die das Grundstück markieren, vorhanden sind. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme des Grundstücks erfolgen.
Bei fehlenden Meilensteinen übernimmt die Gemeinde die Kosten für die Wiederherstellung der Meilensteine innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme des Grundstücks.
Erfahrungsgemäß kann es gerade in etwas älteren Teilgebieten für den Käufer schwierig sein, die Meilensteine auf dem Grundstück zu finden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie weg sind. Es kann notwendig sein, im Bereich, in dem sie gesetzt werden, ein wenig in den Boden zu graben. Sie müssen sich bewusst sein, dass Markierungspfosten nicht dasselbe sind wie Markierungspfosten.
- Was muss ich an Anschlussgebühren bezahlen?
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Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie den Anschluss an Strom, Wasser und Heizung bezahlen.
Der Abwasseranschluss wird von der Gemeinde für alle Unterteilungen im Voraus bezahlt. Die restlichen Anschlüsse werden auf Anschlusswunsch direkt an die Versorgungsunternehmen vergütet.
- Kann ich eine Baugenehmigung beantragen, bevor der Übernahmetermin eingetreten ist und bevor ich eine Eigentumsurkunde für das Grundstück erhalten habe?
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Ja, aber Sie bekommen die Baugenehmigung erst erteilt, wenn das Grundstück bezahlt und damit übernommen ist. Wenn die Baugenehmigung vor dem Übernahmetermin vorliegt, können Sie den Kaufpreis wahlweise vor dem Übernahmetermin bezahlen. Damit erhalten Sie die Baugenehmigung und können mit dem Bau auf dem Grundstück beginnen.
- Was mache ich, wenn ein Kabelkasten / Laternenpfahl oder sonstiges meiner Konstruktion im Wege steht?
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Stellt sich heraus, dass ein Brunnen, ein Kabelkasten, ein Laternenpfahl oder beispielsweise ein Baum Ihrem Bau im Wege steht und Sie ihn verlegen lassen möchten, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Sie dürfen es nur nach weiterer Absprache mit der Gemeinde verlegen.
In Verbindung mit dem Kauf kann in den meisten Gemeinden der Gemeinde ein Schaltplan bereitgestellt werden, der die Lage von Kabelschränken, Laternenpfählen usw. zeigt, so dass die Lage des Hauses und der Einfahrt angepasst werden kann. Wir empfehlen immer, die Bedingungen auf dem Grundstück zu überprüfen.
- Muss ich mir Sorgen um antike Denkmäler und andere archäologische Funde auf meiner Baustelle machen?
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Besteht die Gefahr, auf den Baustellen bedeutende Denkmäler der Vergangenheit zu finden, wird dies auf den einzelnen Grundstücken ausdrücklich erwähnt.
Wenn während der Bauarbeiten wider Erwarten dauerhafte historische Denkmäler oder andere kulturhistorische Bauwerke gefunden werden, müssen die Bauarbeiten sofort eingestellt werden, soweit sie das historische Denkmal betreffen, und das Museum Sønderjylland - Archäologie Haderslev muss benachrichtigt werden. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber die Kosten einer archäologischen Untersuchung nicht zu tragen.
- Wann soll mein Haus gebaut werden?
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Die Bebauung des Grundstücks muss spätestens 3 Jahre nach Übernahme fertig gemeldet werden. Wird dies nicht eingehalten, kann die Gemeinde das Land zurückkaufen.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Land zurückzukaufen.
- Kann ich mein unbebautes Grundstück weiterverkaufen?
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Ohne Zustimmung der Gemeinde darf das Grundstück nicht unbebaut weiterverkauft werden. Wird aus dem Wiederverkauf ein Gewinn erzielt, ist der Käufer verpflichtet, die Differenz zwischen dem Wiederverkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich nachgewiesener Aufwendungen an die Gemeinde zu zahlen.
- Wie lange dauert es, bis ich meine Baugenehmigung erhalte?
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Hier können Sie sie sehen aktuelle Fallbearbeitungszeiten für Baugenehmigungen für Privatpersonen.
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