Das Sporthallenbad
Der Vertrieb des Sportanlagenpools erfolgt durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Bürgerschaft.
Es gibt Frist für Bewerbungen auf 1. April 2025
- Wer kann einen Zuschuss beantragen?
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Das Sportanlagenbad kann von Vereinen und eigenständigen Institutionen beantragt werden, die im Bereich Sport tätig sind. Für alle Arten von Sportstättenprojekten können Zuschüsse beantragt werden.
- Wie viel Zuschuss kann beantragt werden?
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Es können maximal 300.000 DKK pro Jahr beantragt werden. Verein/Institution.
Die Priorisierung des Pools umfasst unter anderem:
- Projekte, die die Aktivitäten des Sportverbandes unterstützen oder erweitern.
- Projekte für Neubauten, Sanierungen und Instandhaltungen im Sportbereich.
- Projekte, die sich mit der energetischen Sanierung befassen und dadurch Energieeinsparungen ermöglichen.
- Projekte mit Eigenfinanzierung.Die Priorisierung muss im Sportrat besprochen werden, bevor die endgültige Verteilung im Ausschuss für Kultur, Sport und Bürgerschaft erfolgt.
- Was muss bei der Bewerbung für den Sporttalentpool mitgeschickt werden?
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Im Zusammenhang mit der Bewerbung sind einzureichen:
- Kurze Beschreibung des Projekts, vorzugsweise mit Zeichnungen.
- Angebot/Kostenvoranschlag vom autorisierten Händler/Handwerker.
- Gesamtfinanzierungsplan für Bau-/Instandhaltungsarbeiten – die Preise sind anzugeben inkl. MwSt
- Betriebsbudget für das Projekt.
- Ob der Verein umsatzsteuerlich registriert ist oder nicht.
- Wozu verpflichtet sich der Zuschuss?
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Bei Gewährung eines Zuschusses ist nachträglich eine Dokumentation/Anlagenbuchhaltung über die entstandenen Aufwendungen einzureichen.
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Kultur, Sport und Freizeit
Rådhustorvet 10
6400 Sonderburg