Der Pool für Zuschüsse zur Vereinsentwicklung

Die Gemeinde Sønderborg möchte die Entwicklung von Vereinen und selbstorganisierten Aktivitäten im Einklang mit der Sport- und Freizeitpolitik der Gemeinde Sønderborg unterstützen.
Wer kann Zuschüsse aus dem Pool zur Vereinsentwicklung beantragen?
  • Anerkannte öffentliche Informationsverbände
  • Selbstorganisierte Gruppen, deren Aktivitäten in den Geltungsbereich des Public Information Act fallen – also Aktivitäten, deren Ziel darin besteht, die Fähigkeit und den Wunsch der Teilnehmer zu stärken, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen und sich aktiv und engagiert am Gemeinschaftsleben zu beteiligen.
Wie bewirbt man sich für den Pool zur Vereinsentwicklung?

Ihre Bewerbung erfolgt über das Formular „Beantragen Sie Zuschüsse für die Vereinsentwicklung„  . Anträge müssen ein Budget, einen Finanzierungsplan, unter Angabe der Frage, ob Mittel anderweitig beantragt wurden, sowie einen Einblick in die liquiden Mittel des Vereins/Spielers enthalten.

Wie viel Zuschuss können wir aus dem Pool für Vereinsentwicklung beantragen?
  • Maximal 20.000 DKK pro Person Initiative.
  • Bewerbungen werden laufend bearbeitet.
Wozu verpflichtet uns das Stipendium?
  • Nach Abschluss des Projekts muss der Verein/Akteur eine Abrechnung mit Dokumentation vorlegen. Außerdem ist eine Projektbewertung einzureichen.
  • Bei Informationsverbänden muss der Jahresabschluss vom gesamten Vorstand unterzeichnet werden. Bei selbstorganisierten Gruppen müssen die Accounts von mindestens 2 Personen aus der Benutzergruppe signiert werden.
  • Die Projekte müssen innerhalb eines Jahres nach Gewährung des Zuschusses beginnen, andernfalls verfällt der Zuschuss. Nicht genutzte bzw. nicht gemäß den der Förderung zugrunde liegenden Bedingungen verwendete Mittel sind am Ende des Projekts zurückzuzahlen.

 

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