Der Kinder- und Jugendausschuss
Der Kinder- und Jugendausschuss ist ein kommunaler Ausschuss, der gemäß dem Kindergesetz Entscheidungen über Zwangsentfernungen und andere Zwangsmaßnahmen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern treffen kann.
Der Ausschuss ist vom Stadtrat und der Verwaltung unabhängig und besteht aus einem Stadtgerichtsrichter des Gerichtsbezirks, zwei von der Landesverwaltung bestellten pädagogisch-psychologischen Sachverständigen und zwei vom Stadtrat aus seiner Mitte gewählten Personen.
In Angelegenheiten, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, ist der Ausschuss beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. In Fällen, in denen keine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, müssen der Richter, einer der pädagogisch-psychologischen Sachverständigen und eines der bestellten Stadtratsmitglieder anwesend sein. Entscheidungen können beim dänischen Beschwerdeausschuss angefochten werden. Sie können dann vor das Bezirksgericht gebracht werden.