Mutterschaftsurlaub, Kombinationsangebote und Zuschüsse für die Betreuung der eigenen Kinder

Lesen Sie mehr über Mutterschaftsurlaub, Kombinationsangebote (flexible Betreuung) und Zuschüsse für die Betreuung Ihrer eigenen Kinder.
Kann ich für mein Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder Einrichtung beantragen?

Eltern im Mutterschafts- oder Elternurlaub haben Anspruch auf einen 30-Stunden-Betreuungsplatz pro Woche für ihre im Haushalt lebenden Kinder gegen eine reduzierte Zuzahlung. Dieser Anspruch gilt für Kinder zwischen 26 Wochen und dem Schuleintritt in kommunalen Kindertagesstätten und privaten Einrichtungen. Siehe aktuelle Preise

Für Kinder, die bei privaten Tagesmüttern angemeldet sind, können Sie keinen Mutterschaftsplatz beantragen.

Ziel ist es, Eltern in Elternzeit die Möglichkeit zu geben, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, während das Kind weiterhin an seine Kindertagesstätte angeschlossen bleibt.

Das Entbindungszentrum kann täglich von genutzt werden 08.00 bis 14.00 Uhr.

Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum pro Kind. Eltern können den Mutterschaftsurlaub jedoch für bis zu fünf Wochen unterbrechen (z. B. für Urlaub), ohne dass der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub dadurch verloren geht.

Die Eltern sind verpflichtet, Pladsanvisningen zu informieren, wenn der Mutterschaftsurlaub unterbrochen oder anderweitig um mehr als 5 Wochen beendet wird.

Antrag auf Mutterschaftsurlaub

Sie bewerben sich um einen Mutterschaftsurlaubsplatz über Der digitale Standortführer (unter dem Reiter Kinderbetreuungsgeld).

Ihr Antrag muss spätestens 2 Monate vor dem 1. des Monats eingehen, in dem Sie den Mutterschaftsurlaub beginnen möchten.

Der Mutterschaftsurlaub muss am 1. eines Monats beginnen und am letzten Arbeitstag des Monats enden, in dem Ihr Mutterschafts- oder Elternurlaub endet, es sei denn, Sie geben einen früheren Beginn des Übergangs zur Vollzeitbeschäftigung an.

Bei Ihrer Antragstellung müssen Sie den genauen Beginn und das genaue Ende des Zeitraums angeben, für den Sie den Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen möchten.

Der Antrag muss einen Nachweis über Ihren Mutterschafts- oder Elternurlaub enthalten. Dies kann eine Mutterschaftsvereinbarung Ihres Arbeitgebers oder eine Bescheinigung von Udbetaling Danmark sein (falls erforderlich, machen Sie einen Screenshot aus der App).

Wenn Sie vor der Entbindung Mutterschaftsurlaub beantragen, können Sie Unterlagen in Form Ihrer Krankenakte beifügen.

Kann ich ein Kombinationsangebot mit einem Teilzeitplatz und einer Förderung (flexible Betreuung) beantragen?

Kombinationsangebote gelten für Kinder in der Kindertagesstätte und sind bis zum Schuleintritt gültig. Das Angebot kann daher nicht für Kinder genutzt werden, die bereits eine Schule oder eine Hortbetreuung besuchen.

Kombinationsangebote werden Alleinerziehenden und Paaren angeboten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einen dokumentierten Betreuungsbedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Kindertagesstätte haben.

Ein Kombinationsangebot ermöglicht dem Kind Folgendes:

  • ein Teilzeitplatz in einer Kindertagesstätte – entsprechend maximal 28 Stunden/Woche (Kindertagesstätte, Krippe oder Kindergarten), und
  • flexible Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte, für die ein kommunaler Zuschuss gewährt wird
    Im Jahr 2026 findet die Subventionsrunde für folgende Zwecke statt:
    Kindergartenkind: 4.803 DKK pro Monat
    Kindergartenkind: 3.281 DKK pro Monat.

Flexible Kinderbetreuung kann durch eine Vereinbarung der Eltern mit einem/einer [Name des Anbieters/der Organisation] gewährleistet werden. privater HausmeisterDies kann entweder eine bereits etablierte private Babysitterin sein oder eine neue private Babysitterin, die die Eltern selbst einsetzen möchten.
Es ist auch möglich, jemanden zu engagieren, der das Kind bei Ihnen zu Hause betreut.

Alle flexiblen Betreuungsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde.

Wichtiger Rahmen für Kombinationsangebote

  • Das Gesamtangebot darf die Gesamtzeit, die einem Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte in der Gemeinde entspricht, nicht überschreiten.
  • Eine Vollzeitstelle entspricht den vollen Öffnungszeiten:
    • Kindertagesstätten: 50 Stunden pro Woche,
    • Kinderbetreuung: 48 Stunden pro Woche.
  • Die flexible Betreuung (private Betreuung) muss im Durchschnitt mindestens 10 Stunden pro Woche betragen, berechnet über einen Zeitraum von 4 Wochen.
  • Die Zusammenarbeit mit einer flexiblen Kinderbetreuungsregelung erfordert Genehmigung der Gemeinde.
  • Beide Elternteile – oder der alleinerziehende Elternteil – müssen in der Lage sein, ihren berufsbedingten Betreuungsbedarf schriftlich zu dokumentieren.
Kann ich einen Zuschuss für die Betreuung meines eigenen Kindes beantragen?

Die Gemeinde Sønderborg gewährt Zuschüsse, damit Sie sich um Ihr eigenes Kind kümmern können. Es gibt einige Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Sie müssen sich bewusst sein, dass:

  • Die Option umfasst alle Kinder im Alter von 24 Wochen bis 3 Jahren.
  • Der Zuschuss beträgt im Jahr 2026 6.864 DKK pro Monat (Stand: 1. Mai: 7.203 DKK).
  • Die Förderung wird für mindestens 8 Wochen und höchstens 1 Jahr gewährt. 
  • Eine Verlängerung der Förderdauer ist durch erneute Antragstellung möglich, sofern die Gesamtlaufzeit 1 Jahr nicht überschreitet. Wird eine Verlängerung des bestehenden Zeitraums gewünscht, muss der neue Zeitraum vor Ablauf des ersten Zeitraums beantragt werden, andernfalls ist eine Verlängerung nicht möglich.
  • Die Förderung muss vor dem 1. des Monats beantragt werden, in dem die Förderung wirksam werden soll. Der Zuschuss kann durchaus zu einem „ungeraden“ Datum für einen Monat gewährt werden.
  • Der Zuschuss wird nachträglich gezahlt.  
  • Es können maximal 3 Stipendien an denselben Haushalt gezahlt werden, maximal jedoch der Betrag, der dem höchsten Taggeldsatz entspricht. Der Zuschuss zur Betreuung des eigenen Kindes kann nur einmal im Jahr gewährt werden. Kind.
  • Der Zuschuss ist steuerpflichtig und wird als Einkommen A besteuert.
  • Der Elternteil, der den Zuschuss zur Betreuung des eigenen Kindes beantragt, kann nicht gleichzeitig staatliche Transfereinnahmen und Einkünfte aus Erwerbstätigkeit beziehen.
  • Das Anhalten bzw. die Auszahlung der während des Mutterschaftsurlaubs erworbenen Pflegetage ist gleichzeitig mit dem Zuschuss auszuzahlen.
  • Der Elternteil, der eine Beihilfe für die Betreuung seines eigenen Kindes beantragt, muss 7 der letzten 8 Jahre in Dänemark gewohnt haben. Gilt nicht für EU/EWR-Bürger.
  • Buchung eines Platzes im Tagesangebot nach Ablauf des Stipendienzeitraums gemäß den allgemeinen Regeln zur Sitzplatzvergabe. Daher kann nicht garantiert werden, dass Sie einen Platz in der gleichen Kita oder im gleichen Heim bekommen, den Sie vielleicht vorher hatten.
  • Der Zuschuss kann in 2 Zeiträume aufgeteilt werden – maximal jedoch 1 Jahr. Kann von Mutter und Vater geteilt werden.
  • Für die Betreuung eigener Kinder kann kein Zuschuss gezahlt werden, wenn der Antragsteller seine Erwerbsmöglichkeiten nicht wahrnimmt, vgl. Verkündung des Gesetzes über aktive Sozialpolitik, § 13, Unterabschnitt 10 und § 13 f Abs 1-4, vgl. Abschnitt 26, Unterabschnitt 4-10.
  • Eltern können keinen Zuschuss für die Betreuung ihrer eigenen Kinder erhalten, wenn die Gemeinde Sønderborg feststellt, dass das Kind besondere Unterstützung gemäß Abschnitt 52 des Sozialdienstleistungsgesetzes benötigt, und die Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte für erforderlich hält.
  • Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie auf Anfrage die CVR-Nummer Ihres Unternehmens angeben. Mit der schriftlichen Annahme dieser Bedingungen erklären Sie nach Treu und Glauben, dass Sie als Selbstständiger im selben Zeitraum, in dem Sie Zuschüsse für die Betreuung Ihrer eigenen Kinder beziehen, über kein Einkommen verfügen, vgl. §§86-91 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und kann strafbar sein vgl. §161 StGB bei unrichtigen Angaben.
     

Anträge auf Zuschüsse zur Betreuung der eigenen Kinder werden über die Digital Pladsanvisning gestellt (folgen Sie dem Link oben auf der Seite).

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Spielplatz mit Kindern

Kontakt

Die Standortanweisungen
Jyllandsgade 38
6400 Sønderborg