Flexhäuser

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, ganzjährige Aufenthalte von der Wohnsitzpflicht befreien zu lassen.

Als Hauseigentümer können Sie bei der Gemeinde beantragen, Ihr Zuhause ganzjährig für sogenanntes flexibles Wohnen zu nutzen. Dadurch kann das Haus sowohl als Ganzjahreswohnsitz als auch als Feriendomizil genutzt werden.

Landwirtschaftliche Liegenschaften fallen unter die Residenzpflicht und können daher keinen Flex-Wohnraum erhalten.

Wem und wie wird die Erlaubnis erteilt?

Die Gemeinde erteilt nur personengebundene Genehmigungen für flexibles Wohnen.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn festgestellt wird, dass Lage, Größe und Zustand des Grundstücks eine eingeschränkte Attraktivität gegenüber einem realen Verkauf als Ganzjahreswohnsitz schaffen.

Beim Kauf und Verkauf wird auch die Aufenthaltsdauer der Immobilie bewertet. Der Stadtstreifen (siehe Bild) gilt als attraktives Wohngebiet in der Gemeinde Sønderborg. Das bedeutet, dass für Wohnungen, die innerhalb des Stadtgürtels liegen, eine Wohnzeit von mindestens 6 Monaten erforderlich ist.

Eine flexible Wohngenehmigung ist eine spezifische Prüfung in jedem einzelnen Antrag.

Ist ein flexibles Zuhause an eine Wohnsitzauflage gebunden?

Wenn eine Wohnung als flexibles Wohnen registriert ist, besteht keine Wohnsitzpflicht. Sie können das Haus daher als Ferienhaus nutzen oder es beispielsweise im Zusammenhang mit einer Renovierung leer stehen lassen, ohne dass das Haus seinen Status rechtlich ändert. Der Vorteil eines Flexhomes im Gegensatz zu einem echten Ferienhaus besteht darin, dass es einfach ist, dauerhaft in das Haus einzuziehen und es als ganzjähriges Zuhause zu nutzen, wenn Sie Lust dazu haben.

Bild
Flexbolig-Karte

Kontaktieren Sie uns

Bauen und Wohnen
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Montag - Mittwoch: 9.00 - 15.00
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00