Flexhäuser
Der Zweck des flexiblen Wohnungsbaus besteht darin, das Wachstum in ländlichen Gebieten zu steigern und der Entvölkerung und dem Verfall des Wohnraums entgegenzuwirken. Das flexible Wohnmodell gibt den Kommunen die Möglichkeit, die ganzjährige Nutzung einer Wohnung als Feriendomizil zu gestatten, mit dem anschließenden Recht, die Nutzung als ganzjähriges Zuhause wieder aufzunehmen.
Als Hauseigentümer können Sie bei der Gemeinde die ganzjährige Nutzung Ihrer Wohnung für sogenanntes flexibles Wohnen beantragen. Das bedeutet, dass das Haus einem Ferienhaus gleichgestellt wird.
Wenn ein Gebietsplan das Gebiet für ganzjähriges Wohnen vorsieht, kann die Gemeinde keine Genehmigung für flexibles Wohnen erteilen.
Landwirtschaftliche Grundstücke unterliegen der Wohnsitzerfordernis und können daher keinen Flex-Wohnstatus erhalten.
- Wer und wie wird die Genehmigung für flexibles Wohnen erteilt?
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Die Gemeinde erteilt nur personengebundene Genehmigungen für flexibles Wohnen. Das bedeutet, dass eine flexible Wohnberechtigung bei einem Eigentümerwechsel erlischt.
Eine flexible Wohnerlaubnis wird für Wohnungen erteilt, die tatsächlich als Feriendomizil genutzt werden sollen, und zwar auf der Grundlage einer konkreten Beurteilung z.B. die lokale Umgebung, so dass darüber nachgedacht wird, ob ein flexibles Gehäuse einen Bereich unterstützen oder negativ beeinflussen kann.
Die Genehmigung wird erteilt, wenn in der Gegend kein lokaler Plan vorliegt und davon ausgegangen wird, dass sich die Immobilie als ganzjähriger Wohnsitz nur schwer verkaufen lässt.
- Wo kann eine flexible Wohnberechtigung erteilt werden?
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer flexiblen Wohngenehmigung im freien Gelände allgemein sowie in umliegenden Städten und Dörfern (siehe Bild), sofern nicht ein örtlicher Plan etwas anderes vorsieht.
Beim Kauf und Verkauf wird die Aufenthaltsdauer der Immobilie berücksichtigt. In den großen Städten und Kreisstädten ist ein Aufenthalt von mindestens 6 Monaten erforderlich.
- Kann ich meine flexible Unterkunft vermieten?
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Für die Vermietung von flexiblem Wohnraum gelten die Vermietungsregeln des Summer House Act. Das bedeutet, dass flexible Wohnungen unter der Voraussetzung vermietet werden dürfen, dass die Eigentümer der Ferienwohnung die Ferienwohnung selbst nutzen und die Vermietung keinen eher professionellen (kommerziellen) Charakter annimmt.
- Wie beantrage ich eine flexible Wohnberechtigung?
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Bewerbungen für flexibles Wohnen werden an gesendet byg-bolig@sonderborg.dk
Denken Sie daran, zu begründen, warum Sie eine flexible Wohngenehmigung für die betreffende Immobilie beantragen.

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