Mutterschaftsurlaub, Kombinationsangebote und Zuschüsse für die Betreuung der eigenen Kinder

Lesen Sie mehr über Mutterschaftsurlaub, Kombinationsangebote (flexible Betreuung) und Zuschüsse für die Betreuung Ihrer eigenen Kinder.
Kann ich für mein Kind einen Mutterschaftsplatz in einer Einrichtung bekommen?

Eltern in Karenz haben Anspruch auf einen 30-Stunden-Mutterschaftsplatz für Kinder zwischen der 26. SSW und bis zum Schulbeginn in kommunalen Kindertageseinrichtungen oder privaten Einrichtungen gegen eine ermäßigte Zuzahlung. Siehe aktuelle Preise.

Das Entbindungszentrum kann täglich von genutzt werden 08.00 bis 14.00 Uhr.

Der Anspruch auf einen Mutterschaftsplatz gilt ununterbrochen pro Kind. Eltern können jedoch bis zu 5 Wochen Zeit haben, in denen der Mutterschutz unterbrochen ist (Urlaub o.ä.), ohne dass der Mutterschaftsplatz verloren geht. Die Eltern sind verpflichtet, die Vermittlungsstelle zu informieren, wenn der Mutterschutz unterbrochen wird oder auf andere Weise um mehr als 5 Wochen endet.

Für Kinder, die bei privaten Tagesmüttern angemeldet sind, können Sie keinen Mutterschaftsplatz beantragen.

Der Antrag auf einen Mutterschaftsplatz ist zu richten an pladsanvisning@sonderborg.dk spätestens 2 Monate vorher, vor dem 1. des Monats soll der Mutterschutz beginnen. Die Frist muss am 1. eines Monats beginnen und am letzten Werktag des Monats enden, in dem das Abwesenheitsrecht erlischt.

Der Antrag muss enthalten:

  • Angaben zum gewünschten Zeitraum für den Mutterschaftsplatz
  • Nachweis, dass sich ein Elternteil während der Zeit in Mutterschaft/Elternzeit befindet (z. B. Mutterschaftsvereinbarung mit Arbeitgeber oder A-kasse)

Nach Ablauf des Mutterschaftsplatzes wird das Kind auf einem Vollzeitplatz in derselben Einrichtung angemeldet, sofern die Eltern nichts anderes angeben.

Kann ich ein Kombiangebot mit Teilzeitplatz und Zuschuss (flexible Betreuung) bekommen?

Kombinationsangebote gelten für Kinder in der Kindertagesstätte und sind bis zum Schuleintritt gültig. Das Angebot kann daher nicht für Kinder genutzt werden, die bereits eine Schule oder eine Hortbetreuung besuchen.

Kombinationsangebote werden Alleinerziehenden und Paaren angeboten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einen dokumentierten Betreuungsbedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Kindertagesstätte haben.

Ein Kombinationsangebot ermöglicht dem Kind Folgendes:

  • ein Teilzeitplatz in einer Kindertagesstätte – entsprechend maximal 28 Stunden/Woche (Kindertagesstätte, Krippe oder Kindergarten), und
  • Für die flexible Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte wird ein kommunaler Zuschuss gewährt (im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss 7.203 DKK pro Monat und wird proportional nach der Anzahl der Stunden berechnet, die mit einer privaten Betreuungsperson in Anspruch genommen werden).

Flexible Kinderbetreuung kann durch eine Vereinbarung der Eltern mit einem/einer [Name des Anbieters/der Organisation] gewährleistet werden. privater HausmeisterDies kann entweder eine bereits etablierte private Babysitterin sein oder eine neue private Babysitterin, die die Eltern selbst einsetzen möchten.
Es ist auch möglich, jemanden zu engagieren, der das Kind bei Ihnen zu Hause betreut.

Alle flexiblen Betreuungsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde.

Wichtiger Rahmen für Kombinationsangebote

  • Das Gesamtangebot darf die Gesamtzeit, die einem Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte in der Gemeinde entspricht, nicht überschreiten.
  • Eine Vollzeitstelle entspricht den vollen Öffnungszeiten:
    • Kindertagesstätten: 50 Stunden pro Woche,
    • Kinderbetreuung: 48 Stunden pro Woche.
  • Die flexible Betreuung (private Betreuung) muss im Durchschnitt mindestens 10 Stunden pro Woche betragen, berechnet über einen Zeitraum von 4 Wochen.
  • Die Zusammenarbeit mit einer flexiblen Kinderbetreuungsregelung erfordert Genehmigung der Gemeinde.
  • Beide Elternteile – oder der alleinerziehende Elternteil – müssen in der Lage sein, ihren berufsbedingten Betreuungsbedarf schriftlich zu dokumentieren.
Bekomme ich einen Zuschuss zur Betreuung meines eigenen Kindes?

Die Gemeinde Sønderborg gewährt Zuschüsse, damit Sie sich um Ihr eigenes Kind kümmern können. Es gibt einige Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Sie müssen sich bewusst sein, dass:

  • Die Option umfasst alle Kinder im Alter von 24 Wochen bis 3 Jahren.
  • Der Zuschuss beträgt im Jahr 2026 6.864 DKK pro Monat (Stand: 1. Mai: 7.203 DKK).
  • Die Förderung wird für mindestens 8 Wochen und höchstens 1 Jahr gewährt. 
  • Eine Verlängerung der Förderdauer ist durch erneute Antragstellung möglich, sofern die Gesamtlaufzeit 1 Jahr nicht überschreitet. Wird eine Verlängerung des bestehenden Zeitraums gewünscht, muss der neue Zeitraum vor Ablauf des ersten Zeitraums beantragt werden, andernfalls ist eine Verlängerung nicht möglich.
  • Die Förderung muss vor dem 1. des Monats beantragt werden, in dem die Förderung wirksam werden soll. Der Zuschuss kann durchaus zu einem „ungeraden“ Datum für einen Monat gewährt werden.
  • Der Zuschuss wird nachträglich gezahlt.  
  • Es können maximal 3 Stipendien an denselben Haushalt gezahlt werden, maximal jedoch der Betrag, der dem höchsten Taggeldsatz entspricht. Der Zuschuss zur Betreuung des eigenen Kindes kann nur einmal im Jahr gewährt werden. Kind.
  • Der Zuschuss ist steuerpflichtig und wird als Einkommen A besteuert.
  • Der Elternteil, der den Zuschuss zur Betreuung des eigenen Kindes beantragt, kann nicht gleichzeitig staatliche Transfereinnahmen und Einkünfte aus Erwerbstätigkeit beziehen.
  • Das Anhalten bzw. die Auszahlung der während des Mutterschaftsurlaubs erworbenen Pflegetage ist gleichzeitig mit dem Zuschuss auszuzahlen.
  • Der Elternteil, der eine Beihilfe für die Betreuung seines eigenen Kindes beantragt, muss 7 der letzten 8 Jahre in Dänemark gewohnt haben. Gilt nicht für EU/EWR-Bürger.
  • Buchung eines Platzes im Tagesangebot nach Ablauf des Stipendienzeitraums gemäß den allgemeinen Regeln zur Sitzplatzvergabe. Daher kann nicht garantiert werden, dass Sie einen Platz in der gleichen Kita oder im gleichen Heim bekommen, den Sie vielleicht vorher hatten.
  • Der Zuschuss kann in 2 Zeiträume aufgeteilt werden – maximal jedoch 1 Jahr. Kann von Mutter und Vater geteilt werden.
  • Für die Betreuung eigener Kinder kann kein Zuschuss gezahlt werden, wenn der Antragsteller seine Erwerbsmöglichkeiten nicht wahrnimmt, vgl. Verkündung des Gesetzes über aktive Sozialpolitik, § 13, Unterabschnitt 10 und § 13 f Abs 1-4, vgl. Abschnitt 26, Unterabschnitt 4-10.
  • Eltern können keinen Zuschuss für die Betreuung ihrer eigenen Kinder erhalten, wenn die Gemeinde Sønderborg feststellt, dass das Kind besondere Unterstützung gemäß Abschnitt 52 des Sozialdienstleistungsgesetzes benötigt, und die Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte für erforderlich hält.
  • Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie auf Anfrage die CVR-Nummer Ihres Unternehmens angeben. Mit der schriftlichen Annahme dieser Bedingungen erklären Sie nach Treu und Glauben, dass Sie als Selbstständiger im selben Zeitraum, in dem Sie Zuschüsse für die Betreuung Ihrer eigenen Kinder beziehen, über kein Einkommen verfügen, vgl. §§86-91 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und kann strafbar sein vgl. §161 StGB bei unrichtigen Angaben.
     

Anträge auf Zuschüsse zur Betreuung der eigenen Kinder werden über die Digital Pladsanvisning gestellt (folgen Sie dem Link oben auf der Seite).

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Spielplatz mit Kindern

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Die Standortanweisungen
Jyllandsgade 38
6400 Sønderborg