Gesundheitskarte, Krankenversicherung und Arztwechsel

Lesen Sie mehr über die gelbe Gesundheitskarte, die blaue EU-Krankenversicherungskarte und den Arztwechsel.

 

Wo kann ich mehr über die gelbe Gesundheitskarte lesen?

Lesen Sie mehr über die Gesundheitskarte auf borger.dk

Bekomme ich als Grenzschutzbeamter eine spezielle Gesundheitskarte?

Als Grenzgänger können Sie bei Udbetaling Danmark eine spezielle Gesundheitskarte beantragen.

Kann ich den Arzt wechseln?

Es steht Ihnen frei, einen Arzt zu wählen, der neuen Patienten gegenüber aufgeschlossen ist. Es ist kostenlos, wenn Ihr aktueller Arzt seine Praxis schließt oder Sie im Zusammenhang mit einem Umzug den Arzt wechseln.

Wechseln Sie hier den Arzt.

Reichen Sie Ihre Unterlagen hier ein.

Eine Liste der Ärzte und Spezialisten finden Sie hier.

Kann ich die Krankenversicherungsgruppe wechseln?

Hier können Sie Ihre Krankenversicherungsgruppe ändern.

Sie können zwischen zwei Sicherheitsgruppen wählen:

Für Gruppe 1 müssen Sie bei einem bestimmten Arzt angemeldet sein und über eine Überweisung an Fachärzte verfügen.

Für Gruppe 2 müssen Sie nicht bei einem bestimmten Arzt angemeldet sein, Sie benötigen keine Überweisung zu Fachärzten, ABER Sie müssen die Differenz selbst bezahlen, wenn der Preis für die Behandlung bei einem Arzt oder Facharzt höher ist als der Zuschuss.

In welcher Sicherheitsgruppe Sie sich befinden, sehen Sie auf Ihrer Gesundheitskarte. Die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gehört der Sicherheitsgruppe 1 an. Einen Gruppenwechsel können Sie frühestens nach 1 Jahr wieder vornehmen.

Lesen Sie mehr über Krankenversicherung und Vorschriften auf borger.dk

Kann ich eine blaue EU-Krankenversicherungskarte bestellen?

Die blaue EU-Krankenversicherungskarte erhalten Sie, wenn Sie in Dänemark wohnen, Bürger eines EU-Landes, Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz sind und in Dänemark krankenversichert sind.

In besonderen Fällen können Sie Anspruch auf eine EU-Krankenversicherungskarte haben, wenn Sie:

  • lebt im Ausland und arbeitet in Dänemark oder
  • von einem dänischen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird

Darüber hinaus können Sie als Staatenloser, Konventionsflüchtling oder Familienangehöriger eines dänischen Versicherten Anspruch auf eine Karte haben. Ein Familienmitglied ist Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte und Ihre Kinder unter 18 Jahren. Eltern von Kindern mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz haben jedoch keinen Anspruch auf eine blaue EU-Krankenversicherungskarte.

Lesen Sie hier mehr über die blaue EU-Krankenversicherungskarte.

Kann ich meine Krankenversicherungsdaten und meine Krankengeschichte einsehen?

Hier finden Sie Ihre aktuellen und historischen Krankenversicherungsdaten zu Ihrer PersonHier können Sie sehen, bei welchem ​​Arzt und bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied sind bzw. waren.

Sie können auch darauf zugreifen Sehen Sie sich Ihre persönlichen Daten (Krankenakte, Krankenakte) aus den öffentlichen Krankenhäusern in Dänemark und die Daten Ihres Arztes auf sundhed.dk an.

Lassen Sie sich Ihre Tagebuchinformationen übergeben.

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Krankenversicherung

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