Einbürgerungszeremonie

Die dänische Staatsbürgerschaft wird zweimal im Jahr an Neubürger verliehen. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie auch an einer Verfassungszeremonie teilnehmen.

Wenn Sie die dänische Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten haben, müssen Sie an einer konstituierenden Zeremonie teilnehmen. Bei der Verfassungszeremonie müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, dass Sie die Verfassung des Königreichs Dänemark einhalten und die dänischen Grundwerte und Rechtsprinzipien, einschließlich der dänischen Demokratie, respektieren werden.

Wann ist die nächste Verfassungsfeier und wann muss ich mich spätestens anmelden?

Die nächste Verfassungszeremonie ist noch nicht geplant

Was sollte ich zur Verfassungszeremonie mitbringen?

Für die Zeremonie müssen Sie lediglich einen Lichtbildausweis mitbringen.

Welchen Ausweis kann ich zur Verfassungszeremonie mitbringen?

Ausweis mit Lichtbild muss einer der folgenden sein:

  • Aufenthaltskarte, Ausländerpass, Konventionspass oder Führerschein, ausgestellt von einer Behörde in Dänemark.
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, ausgestellt von einer Behörde in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz.
  • Reisepass, ausgestellt von einer Behörde in einem anderen Land als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz, in dem eine Aufenthaltsmarke angebracht ist.
Wo erhalte ich weitere Informationen zur Verfassungszeremonie?

Lesen Sie mehr über die Verfassungszeremonie oder wenden Sie sich an den Bürgerservice.

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Dannebrog

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