Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Viehzuchtbetriebes
Die Größe Ihrer „Produktionsfläche“ ist entscheidend dafür, wie Sie vorgehen sollten.
Grundlage einer Produktionserlaubnis ist die in m² berechnete Produktionsfläche (Stallfläche, in der sich die Tiere aufhalten und die Möglichkeit haben, Gülle abzulegen).
Es wird unterschieden zwischen:
- Tierhaltungsanlage mit bis zu 100 m² Produktionsfläche
- Viehwirtschaft mit einer Produktionsfläche von mehr als 100 m2
- Viehwirtschaft (IE), die im angewandten Betrieb mehr umfasst als:
- 750 Wanderwege zu Seen
- 2.000 Paddocks für Schlachtschweine
- 40.000 Koppeln für Geflügel
- Tierhaltung mit einer Gesamtammoniakemission von mehr als 3.500 kg NH3-N pro Jahr
Sofern für die angezeigte/beantragte Ausnahme eine Ausnahme erforderlich ist, müssen Sie diese gleichzeitig mit der Anzeige beantragen.
- Welcher Teil meiner Farm ist Produktionsfläche?
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Produktionsbereich ist, wo die Tiere bleiben:
- Trail-Bereich, einschließlich Puffer-Trails, Sanitäts-Trails usw
- Boxenbereich, einschließlich Krankenboxen, Trennboxen usw
- Käfigbereich, die Bodenfläche jeder Etage mit Ausnahme des Zugangsbereichs zwischen Doppelkäfigen in Etagen
- Sonstiger Wohnraum mit festem Boden, einschließlich Veranden, Laufhöfe, permanente Einstreuschuppen, Kälberhütten usw.
- Bereich mit Melkrobotern
- Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich eine Tierhaltungsanlage unter 100 m habe?2 (Nummer 1)?
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Tierhaltungsbetriebe mit bis zu 100 m² Produktionsfläche gelten nicht als Tierhaltung und sind daher nicht genehmigungspflichtig, sondern anzeigepflichtig.
Die folgenden Produktionsbereiche und Zusammensetzung des Viehbestands bilden einen Tierhaltungsbetrieb:
- Kleinviehbetriebe, bei denen die Produktionsfläche im Stall kleiner ist als 100 m²
- Besatzungen von Pferde/Säuglinge/Ziegen/Schafe bei tiefen Schichtungen, wo die Produktionsfläche weniger als 175 m² (300 m² während der Winterunterbringung)
- Besatzungen mit Pferde, wobei die Produktionsfläche kleiner ist als 200 m²
Die Grundstücke und Tierhaltungseinrichtungen, die nicht unter die Genehmigungs- und Erlaubnisvorschriften fallen, werden durch die Vorschriften der Livestock Fertilizer Executive Order zu Standort, Anordnung, Betrieb, Benachrichtigung usw. geregelt.
Wenn Sie unter die oben genannten Bestimmungen fallen, müssen Sie einen Bericht an die Gemeinde Sønderborg senden.
- Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich einen Viehhof von mehr als 100 m² habe?2 oder (Nr. 2)?
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Wenn Sie einen Tierhaltungsbetrieb mit einer Produktionsfläche von mehr als 100 m² und Ammoniakemissionen von weniger als 3.500 kg NH3-N pro Jahr haben, muss der Tierhaltungsbetrieb eine Genehmigung gemäß Abschnitt 16 b haben.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen nur für 175-300 m2 eine Genehmigung erforderlich ist.
Die Genehmigung muss über husdyrgodkendelse.dk beantragt werden.
- Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich einen großen Viehzuchtbetrieb habe (Nr. 3)?
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Die Gründung einer Tierhaltungsfarm erfordert eine vorherige Umweltgenehmigung, wenn die Tierhaltungsfarm über Folgendes verfügt:
- mehr als 750 Paddocks für Sauen oder mehr als 2.000 Paddocks für Mastschweine (Mastschweine über 30 kg) oder 40.000 Paddocks für Geflügel
- eine Ammoniakemission von mehr als 3.500 kg NH3-N pro Jahr Jahr (Gesamtemission der gesamten Anlage nach Einsatz von Wirkstoffen)
Sie müssen die Umweltgenehmigung über husdyrgodkendelse.dk beantragen . Hier können Sie auch die Höhe der Ammoniakemissionen Ihres landwirtschaftlichen Betriebs berechnen.
- Wo kann ich IE-Tierhaltung melden?
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Melden Sie hier die IE-Tierhaltung.
Ein IE-Viehzuchtbetrieb ist ein Tierhaltungsbetrieb mit mehr als:
- 750 Wanderwege zu Seen
- 2.000 Paddocks für Schlachtschweine (Mastschweine über 30 kg)
- 40.000 Koppeln für Geflügel
Jedes Jahr müssen IE-Vieh vor dem 31. Dezember Unterlagen melden für:
1. Logbücher für alle Umwelttechnologien
2. Dokumentation abgeschlossener Kontrollen
3. Dokumentation des Umweltmanagementsystems
4. Dokumentation zur Einhaltung der FütterungsvorschriftenMithilfe der Checkliste können Sie die benötigten Daten sammeln, bevor Sie sich mit MitID anmelden.
- Kann ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten?
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Wenn Ihr landwirtschaftlicher Betrieb die geltenden Abstandsvorschriften nicht einhält, können Sie in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an landbrug@sonderborg.dk.
- Wird mein Unternehmen überwacht?
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