Ganzjähriges Wohnen in einem Feriehaus

Lesen Sie hier, wann Sie das Ferienhaus ganzjährig bewohnen können.

In Dänemark dürfen Sie Ihr Ferienhaus grundsätzlich nur im Sommer bewohnen. Vom 1. November bis Ende Februar ist das Übernachten in einer Ferienwohnung nur an Wochenenden und im Zusammenhang mit kurzfristigen Ferienaufenthalten gestattet.

Kann ich mein Ferienhaus als Rentner ganzjährig bewohnen?

Für Rentner, die das Ferienhaus länger als ein Jahr besitzen, gelten Sonderregelungen. 

Kann ich eine Ausnahmegenehmigung für das ganzjährige Wohnen in einer Ferienwohnung bekommen?

In besonderen Fällen hat die Kommune die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für den ganzjährigen Aufenthalt zu erteilen, wenn Sie beispielsweise Unternehmer sind oder schwer erkrankt sind. 

Der Antrag auf Befreiung kann bei Byg og Bolig gestellt werden – siehe Kontaktinformationen unten auf der Seite.

Lebe ich illegal in meiner Ferienwohnung?

Sie leben illegal in der Ferienwohnung, wenn Sie sich in den Wintermonaten 1. November – 28. Februar beim nationalen Bevölkerungsregister für eine Ferienwohnung in einem Ferienhausgebiet gemeldet haben und die Regeln für das ganzjährige Wohnen nicht erfüllen.

Die Kommune erlässt in solchen Fällen eine Umsiedlungsverfügung und kann auch Zwangsgelder verhängen.

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