Ganzjähriges Wohnen in einem Feriehaus
In Dänemark dürfen Sie Ihr Ferienhaus grundsätzlich nur im Sommer bewohnen. Vom 1. November bis Ende Februar ist das Übernachten in einer Ferienwohnung nur an Wochenenden und im Zusammenhang mit kurzfristigen Ferienaufenthalten gestattet.
- Kann ich mein Sommerhaus als ganzjährigen Wohnsitz nutzen, wenn ich Rentner bin?
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Für Rentner, die das Sommerhaus schon länger als ein Jahr besitzen, gelten Sonderregelungen.
- Kann ich eine Ausnahmegenehmigung für den ganzjährigen Aufenthalt in einem Ferienhaus erhalten?
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In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine befristete Ausnahmegenehmigung für den ganzjährigen Aufenthalt erteilen. Ausnahmegenehmigungen können nur in Ferienhausgebieten gewährt werden, die unter einen örtlichen Plan fallen, und jeder Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung wird individuell geprüft.
Ein Antrag auf Befreiung kann bei Byg og Bolig gestellt werden – siehe Kontaktinformationen unten auf der Seite.
- Lebe ich illegal in meinem Ferienhaus?
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Sie wohnen illegal im Sommerhaus, wenn Sie sich im Melderegister für ein Sommerhaus in einem Sommerhausgebiet während der Wintersaison vom 1. November bis 28. Februar angemeldet haben und die Regeln für einen ganzjährigen Aufenthalt nicht erfüllen.
In solchen Fällen erlässt die Gemeinde einen Umsiedlungsbeschluss und kann auch Zwangsstrafen verhängen.
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