Ganzjähriges Wohnen in einem Feriehaus

Lesen Sie hier, wann Sie das Ferienhaus ganzjährig bewohnen können.

In Dänemark dürfen Sie Ihr Ferienhaus grundsätzlich nur im Sommer bewohnen. Vom 1. November bis Ende Februar ist das Übernachten in einer Ferienwohnung nur an Wochenenden und im Zusammenhang mit kurzfristigen Ferienaufenthalten gestattet.

Kann ich mein Sommerhaus als ganzjährigen Wohnsitz nutzen, wenn ich Rentner bin?

Für Rentner, die das Sommerhaus schon länger als ein Jahr besitzen, gelten Sonderregelungen. 

Kann ich eine Ausnahmegenehmigung für den ganzjährigen Aufenthalt in einem Ferienhaus erhalten?

In besonderen Fällen hat die Gemeinde die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für den ganzjährigen Aufenthalt zu erteilen, beispielsweise wenn Sie Unternehmer sind oder schwer erkrankt sind. 

Ein Antrag auf Befreiung kann bei Byg og Bolig gestellt werden – siehe Kontaktinformationen unten auf der Seite.

Lebe ich illegal in meinem Ferienhaus?

Sie wohnen illegal in der Ferienwohnung, wenn Sie in der Wintersaison vom 1. November bis 28. Februar eine Ferienwohnung in einem Ferienhausgebiet beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben und die Regeln für einen ganzjährigen Aufenthalt nicht erfüllen.

In solchen Fällen erlässt die Gemeinde einen Umsiedlungsbeschluss und kann auch Zwangsstrafen verhängen.

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