Entscheidung

Keine UVP-Anforderung für Änderungen am Straßenbauprojekt im Nordborg Resort

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name
Natur, Umwelt und Klima

Am 7. Mai 2025 entschied die Gemeinde Sønderborg, dass das Projekt keiner UVP unterliegt. Der Bauträger hat das Projekt geändert, das eine Straßenverbreiterung und ein Regenwasserbecken an der Kreuzung von Nordborgvej und Mads Patent Vej umfasst.

Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 4. Juni 2025.

Einspruchsfrist

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6430, Nordborg

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