Entscheidung

Keine UVP-Pflicht für die Gründung eines Oberflächenbehandlungsunternehmens, Tantaline CVD ApS

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name und Vorname
Natur, Umwelt und Klima

Keine UVP-Pflicht für die Gründung eines Oberflächenbehandlungsunternehmens, Tantaline CVD ApS im Katasterregister. Nr. 183c, 184 und 359b, Kær, Ulkebøl.

Am 2. April 2024 entschied die Gemeinde Sønderborg, dass das Projekt nicht der UVP unterliegt.

Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die Einspruchsfrist endet am 30. April 2024

Einspruchsfrist

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