Persönliche Assistenz

Wenn Sie zwischen 12 und 67 Jahre alt sind und eine erhebliche und dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit haben, können Ihnen 15 Stunden Begleitung pro Monat gewährt werden.

Wenn Sie zwischen 12 und 67 Jahre alt sind und eine körperliche oder geistige Behinderung haben, können Sie bei der Gemeinde ein Begleitprogramm beantragen. Wenn Ihnen die Begleitregelung vor Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt wurde, können Sie die Regelung auch nach Vollendung des 67. Lebensjahres weiter nutzen.

Der Zweck des Escort-Programms besteht darin, Ihre Unabhängigkeit, Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für Ihr eigenes Leben zu erhöhen. Das Programm ermöglicht es Ihnen, an Aktivitäten außerhalb des Hauses Ihrer Wahl teilzunehmen.

Wie viele Stunden kann ich eine Begleitperson haben?

Durch das Begleitprogramm erhalten Sie monatlich 15 Stunden Begleitung. Sie entscheiden, was Sie in den 15 Stunden machen möchten.

Die 15 Monatsstunden können für maximal sechs Monate „angespart“ werden. Das bedeutet, dass Sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zusammen maximal 90 Stunden sparen können. Sie können Ihre Escort-Stunden jedoch nicht im Voraus verbringen.

Kann ich meine Begleitung selbst wählen?

Sie haben das Recht, selbst eine Begleitperson zu benennen. Die Person muss von der Gemeinde zugelassen und beschäftigt sein.

Ihre Begleitperson sollte vorzugsweise Interesse oder Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen haben.

Bei der Auswahl einer Begleitung wird auch Wert darauf gelegt, dass Sie und die Begleitung gemeinsame Interessen haben. Dies wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde abgestimmt.

Generell gilt, dass Sie keine Zustimmung für eine Person erhalten können, die Ihnen nahesteht, z. B. Ehegatte, Lebensgefährte, Bruder, Schwester, Eltern oder Kinder.

Muss ich die Transportkosten selbst tragen?

Wenn Sie Ihre Begleitung ins Kino, zu einem Konzert oder Ähnlichem mitnehmen möchten, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Dies gilt auch für die Kosten für den Transport Ihrer Begleitperson. Die Gemeinde kann jedoch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 919 DKK (Satz 2020) gewähren, der die Kosten Ihrer Begleitperson decken muss. Der Betrag wird einmal jährlich auf Basis der voraussichtlichen Mehraufwendungen ausgezahlt.

Kann ich mich beschweren, wenn ich die beantragte Begleitregelung nicht erhalte?

Wenn Sie das beantragte Begleitprogramm nicht bekommen, können Sie sich innerhalb von vier Wochen bei der Gemeinde beschweren. Die Gemeinde leitet dann Ihre Beschwerde mit den dazugehörigen Unterlagen an den Beschwerdeausschuss weiter.

Wo finde ich Qualitätsstandards?

Alle Qualitätsstandards finden Sie hier.

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Frau hilft älteren Menschen beim Einkaufen

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