Registereinsicht
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, was in elektronischen Registern über sie eingetragen ist (Registereinsicht).
Darüber hinaus hat jeder das Recht, Dokumente der öffentlichen Verwaltung einzusehen. Dies wird als Zugriff auf Dokumente bezeichnet, worüber Sie hier mehr erfahren können.
- Welche Informationen kann ich über mich sehen?
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Als Bürger haben Sie das Recht:
- darüber informiert zu werden, welche personenbezogenen Daten die Gemeinde über Sie verarbeitet
- informiert zu werden, wenn die Gemeinde personenbezogene Daten über Sie erhebt, es sei denn, Sie wissen es im Voraus – zum Beispiel, weil Sie selbst ein Antragsformular mit den Daten eingereicht haben. Die Gemeinde muss auch angeben, ob Informationen an andere weitergegeben werden
- gegen die Verarbeitung bestimmter Informationen zu protestieren – z. B. wenn Sie der Meinung sind, dass die Gemeinde nicht berechtigt ist, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten oder weiterzugeben. Ist der Protest berechtigt, muss die Behandlung eingestellt werden
- falsche Informationen korrigiert zu bekommen
- eine Einwilligung zur Verarbeitung sensibler Informationen zu widerrufen
Sie haben nur das Recht auf Registrierungszugriff auf personenbezogene Daten, die Sie betreffen.
Sie können selbst sehen, was es über Sie aussagt Das Zentrale Personenregister indem Sie sich mit NemID anmelden. Es kostet nichts.
Wenn Sie keine NemID haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich an den Bürgerservice wenden.
Die Rechte des einzelnen Bürgers sind in der EU-Datenschutzverordnung festgelegt.
- Welche Informationen registriert die Gemeinde normalerweise über mich?
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Die Informationen, die normalerweise über Sie als Bürger registriert werden, sind:
- Name, Adresse und evtl Familienstand (z. B. verheiratet, ledig, geschieden, verwitwet, verwitwet, eingetragener Partner, ehemals eingetragener Partner)
- Geburtsregistrierungsinformationen (z. B. Geburtsortinformationen)
- Staatsbürgerschaft
- Verwandtschaft (z. B. Angaben zu Eltern und Sorgerecht)
- Beziehung zur dänischen Nationalkirche (z. B. Mitglied oder ehemaliges Mitglied)
- Möglicherweise. Angaben zur Arbeitsunfähigkeit
- Möglicherweise. Schutzinformationen (z. B. Namens- und Adressschutz)
- Kann ich mich über die Registereinsicht beschweren?
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Wenn Sie mit der Antwort der Gemeinde zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unzufrieden sind, können Sie sich beschweren Inspektion.

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Digitalisierung, der Datenschutzberater
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