Lärm- und Rauchbelästigung
Wenn Sie Probleme mit Lärm, Geruch oder Rauch haben, ist es oft die beste Lösung, zu versuchen, das Problem selbst zu lösen. Vielleicht ist sich der Verursacher nicht bewusst, dass es jemanden stört. Ansonsten können Sie sich über den Button oben beschweren.
Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine Beschwerde grundsätzlich unter die Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten fällt. Dies bedeutet, dass andere sehen können, wer sich beschwert und worüber sich beschwert hat. Dies gilt sowohl für schriftliche als auch für mündliche Beschwerden.
Denken Sie daran, dass Umweltverschmutzung und Umweltunfälle immer gemeldet werden müssen 112.
- Kann meine Beschwerde abgewiesen werden?
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Die Umweltbehörde kann sich dafür entscheiden, Ihre Beschwerde beispielsweise wegen Geruchs- oder Rauchbelästigung nicht zu bearbeiten, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass Ihr Fall geringfügige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich belästigt fühlen.
- An wen kann ich mich wegen Lärmbelästigung bei Partys, Straßenrennen und Segeln wenden?
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Nachbarn und feiernde Menschen auf der Straße sowie besonders laute Fahrzeuge der Polizei Aufgabe. Dies gilt auch für Straßenrennen auf öffentlichen Straßen und Segeln mit Motorbooten.
- Welche Regeln gibt es für die Befeuerung in Kaminöfen und Festbrennstoffkesseln?
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Um Rauch und die Emission von gesundheitsschädlichen Partikeln zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Kaminofen richtig brennt. Wichtig ist auch, dass Sie nur sauberen Brennstoff verbrennen. Die Anforderungen in der GemeindeVorschriften für die Verwendung von Kaminöfen etc.“ muss beachtet werden.
- Welche Regeln gelten, wenn ich ein Feuer machen möchte?
- I die Vorschriften für Hausmüll können Bürger und Pfadfindervereine mit anderen ein Lagerfeuer zum Vergnügen, Snobrød und dergleichen machen.
Es darf jedoch nur sauberes und trockenes Holz verbrannt werden. Im Feuer darf sich beispielsweise kein Holz von Holzpaletten, Zaunbalken, Fensterrahmen und Türen oder anderes Holz befinden, das gestrichen, imprägniert oder mit Schrauben, Nägeln oder Beschlägen versehen ist. Es besteht ein Verbot, Gartenabfälle und Abfälle vom Fällen von Zäunen usw. zu verbrennen.
Es muss darauf geachtet werden, dass das Feuer keine Belästigung für die Umgebung darstellt. Die Gemeinde Sønderborg empfiehlt, dass das Feuer mindestens 5 Meter von Gebäuden und 15 Meter von Gebäuden mit Strohdächern und brennbaren Lagerstätten entfernt ist.
Für die Landwirtschaft, Parks und Baumschulen mit mehreren im offenen Land ist es legal, Kwas, Äste und Wurzeln vom Fällen von Zäunen und anderen Naturschutzaktivitäten zu verbrennen. Dies muss jedoch mit Rücksicht auf Nachbarn und brennbare Materialien erfolgen.
Bürger und Unternehmen werden dazu aufgefordert kompostieren ihre Gartenabfälle oder bei der Gemeinde abgeben Containerplätze.
Johannisfeuer
Es ist natürlich immer noch vollkommen legal, St. Hans zu feiern und eine Partyfackel anzuzünden.
Das Feuer darf jedoch nur aus sauberem, trockenem Holz und Gartenabfällen bestehen. Es dürfen daher z.B. keine Paletten, Möbel, Teppiche und Bauschutt im Sankt Hans Lagerfeuer liegen.
Wenn Sie ein St. Hans-Lagerfeuer bauen, müssen Sie es so aufstellen, dass keine Brandgefahr für Menschen, Gebäude oder andere Gegenstände besteht und der Rauch verhindert oder reduziert wird, damit er die Umgebung nicht stört.
Die Gemeinde Sønderborg empfiehlt, dass Sie Folgendes sicherstellen:
- das Feuer mindestens 30 Meter vom nächsten Gebäude mit festem Dach entfernt ist
- das Feuer ist mindestens 200 Meter für Gebäude mit Strohdächern
Wenn Sie eine St. Hans-Veranstaltung auf öffentlichem Grund durchführen möchten, müssen Sie dies bei Projekt og Anlæg at melden projektoganlaeg@sonderborg.dk
- Das Feuer ist mindestens 200 Meter von Nadelbeständen und Lagern von leicht entzündlichen Materialien wie Holz und Kunststoff entfernt
- die Hitze des Feuers kann Zäune und Vegetation nicht zerstören
- bei Brandausbreitung angemessene Rettungs- und Löschmöglichkeiten vorhanden sind
- Welche Lärmvorschriften gibt es für Windenergieanlagen?
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Windkraftanlagen haben ihre eigenen Lärmvorschriften, die in einsehbar sind Die Windmill Executive Order.
- Welche Regeln gibt es für Unternehmen, Restaurants, Diskotheken, Autowerkstätten etc.?
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Größere Industriebetriebe und laute Freizeiteinrichtungen, die eine Umweltzulassung haben, müssen die Auflagen in einhalten die Umweltzulassung.
Restaurants und Diskotheken in der Gemeinde Sønderborg sind abgedeckt durch „Ordnung für die Gestaltung und den Betrieb von Gaststätten“.
Autowerkstätten haben ihre eigenen Anforderungen an die Innenausstattung und den Betrieb. Lesen Sie sie ein Anordnung der KFZ-Werkstatt.
- Muss ich vorübergehende Tätigkeiten bei Bauvorhaben melden?
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Wenn Sie vorübergehende Tätigkeiten ausüben, bei denen Staub, Staub und Vibrationen entstehen, müssen Sie dies melden. Es kann sein:
- Zerkleinerungsanlage für Bau- und Konstruktionsmaterialien
- Abbrucharbeiten, die Staub oder Lärm verursachen
- Behandlung von staub- oder lärmerzeugenden Gebäudefassaden
- Oberflächenbehandlung von freistehenden Stahlkonstruktionen oder anderen größeren freistehenden Konstruktionen
- Andere Bau- und Bauarbeiten, die Staub oder Lärm erzeugen
Gewerbe und Abfall muss Ihre Meldung spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten erhalten.
Bau- und Bauvorhaben müssen den Anforderungen der Gemeindeordnung entsprechen.Vorschriften für Bau- und Bauvorhaben".
- Können Sie Ihr Auto im Leerlauf halten?
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Laut der Gemeinde Sønderborg müssen Sie Leerlaufregelung Lassen Sie das Auto nicht länger als eine Minute im Leerlauf laufen, um Lärmbelästigung und Luftverschmutzung zu begrenzen.
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6400 Sønderborg
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Tlf. nr.: +45 88 72 40 83
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