Fallbearbeitungszeiten und -fristen

Hier sehen Sie, wann Sie mit einer Antwort auf Ihren Antrag an die Gemeinde rechnen können.

Die Gemeinde Sønderborg bemüht sich, eingehende Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten.

 

In der Gemeinde Sønderborg haben wir für den Sozialbereich unten Fristen festgelegt, wie lange wir auf eine Entscheidung warten müssen. Die Fristen hängen davon ab, welche Unterstützung oder Hilfe Sie beantragen.

Ein Fall wird in der Regel so schnell wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist gibt die maximale Zeit an, die vom Eingang eines Antrags bei der Gemeinde bis zur Entscheidung vergehen darf. Sollten wir die Frist im Einzelfall ausnahmsweise nicht einhalten können, erhalten Sie ein Schreiben darüber und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Der Grund für eine Fristüberschreitung kann sein, dass lange auf medizinische Informationen, Baugenehmigungen usw. gewartet wird.

Die Einhaltung der Bearbeitungsfristen setzt voraus, dass Sie den Antrag korrekt ausgefüllt haben, etwaige Fristen einhalten und die erforderlichen Unterlagen dem Antrag beiliegen bzw. rechtzeitig auf Verlangen der Gemeinde vorgelegt werden.

Die Bearbeitungsfristen gelten sowohl für neue Antragsfälle als auch für Fälle, die von der Beschwerdekammer weitergeleitet werden.

Für alle Absätze, die nicht in der Liste aufgeführt sind, gilt eine Bearbeitungsfrist von bis zu 12 Wochen.


 

Bau- und Planungsangelegenheiten

Fallbearbeitungszeiten für Baufälle
Typ: Netto-Fallbearbeitungszeit (Durchschnitt) in Tagen für Q3 2024: Nationaldienstziele:
Einfache Konstruktionen 31,3 40
Einfamilienhäuser 41,5 40
Industrie und Lager 16,6 50
Etage, beruf 18,5 55
Boden, Aufbau 20,5 60

Die Nettofallbearbeitungszeit ist der Zeitraum, in dem Ihr vollständig informierter Antrag in der Gemeinde bearbeitet wird, bis die Gemeinde über den Fall entscheidet. Vollständig informiert bedeutet, dass die Gemeinde über alle Informationen verfügt, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Zeit, die die Gemeinde auf Informationen von Ihnen wartet, wird daher von der Fallbearbeitungszeit abgezogen.

Manche Fälle können langwierig und kompliziert sein, z. wenn die Angelegenheit von anderen Behörden bearbeitet wird und andere Genehmigungen wie Landzonengenehmigungen, Abwassergenehmigungen oder ähnliches erforderlich sind.

Fallbearbeitungszeiten für Planungsfälle

Unser Serviceziel ist es, eine Fallbearbeitungszeit von 8 Wochen für Fälle einzuhalten, sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten. Reine Anfragefälle werden innerhalb einer Woche bearbeitet.

 


 

Jobcenter und Bürgerservice

Bürgerservice

Område

Gesetzgebung 

§§

Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist

Persönliche Erlaubnis

Sozialrentengesetz (das Rentengesetz)

§ 14

4 Wochen

Krankenzuschlag für Rentner

Sozialrentengesetz (das Rentengesetz)

Abschnitt 14a

4 Wochen

Arztwechsel  

Das Gesundheitsgesetz

§ 59

Sofort bei Ihrem Erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt bei Borgerservice

Antrag auf Heirat

Das Ehegesetz

§ 13

Frühestens 4 Monate vor der Hochzeit und spätestens 3 Wochen vor der Hochzeit

Notheirat

Das Ehegesetz

 § 19 Abs. 2

Straken

Meine ID

Verordnung zur MitID für Privatpersonen

Abschnitt 1 Unterabschnitt 2

Sofort bei Ihrem Erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt bei Borgerservice

Ausnahme für digitale Post

Verkündung des Gesetzes über die digitale Post öffentlicher Versender 

§ 7

1-2 Werktage

Einreise ausländischer oder dänischer Staatsbürger nach einem Auslandsaufenthalt

Das CPR-Gesetz

Das CPR-Gesetz

14 Tage

Umzug

Das CPR-Gesetz

Das CPR-Gesetz

14 Tage

Einlagendarlehen

Das Wohngeldgesetz

§ 54-71

1 Woche

 

Vorteile

Område

Gesetzgebung 

§§

Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist

Frührente

Hilfe- und Pflegegeld

Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.

§ 16

4 Monate

Gewährung der höchsten, mittleren, erhöhten ordentlichen oder ordentlichen Vorruhestandsrente

Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.

§ 14

4 Monate

Gewährung von Invaliditätsleistungen 

Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.

§ 21

4 Wochen

Persönliche Erlaubnis

Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.

 § 17 Abs. 2

4 Wochen

Gesundheitsergänzungsmittel

Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.

§ 18

4 Wochen

Krankengeld

Auszahlung des Krankengeldes

Gesetz zum Krankengeld § 6, 38, 41 und 43

2 Wochen

Rückerstattung durch den Arbeitgeber

Gesetz zum Krankengeld

Abschnitte 54-55

2 Wochen

Chronisch krank, Sondervereinbarung zur Arbeitslosengelderstattung ab dem ersten Krankheitstag, chronisch krank

Gesetz zum Krankengeld

§ 18

8 Wochen

Vermögensgesetz

Laufender Unterhalt: Bargeldunterstützung, Ausbildungsbeihilfe, Selbstunterhalt, Heimreise- und Übergangsbeihilfe. Gesetz über aktive Sozialpolitik Abschnitte 22, 23 und 25 2 Wochen
Aktivitätsergänzung Gesetz über aktive Sozialpolitik § 24 2 Wochen
Einmalige Hilfe Gesetz über aktive Sozialpolitik § 25 a 2 Wochen
Zusätzliche Geldunterstützung für Teilrenten Gesetz über aktive Sozialpolitik § 27 a 2 Wochen
Besondere Unterstützung Gesetz über aktive Sozialpolitik § 34 2 Wochen
Rehabilitationsgeld Gesetz über aktive Sozialpolitik § 51 2 Wochen
Leistung des Ressourcenflusses Gesetz über aktive Sozialpolitik §§ 68 und 69 2 Wochen
Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld während der Ferien Gesetz über aktive Sozialpolitik § 74e und 74 f 2 Wochen
Hilfe in besonderen Fällen, einschließlich individueller Leistungen, vorübergehender Mietbeihilfe, medizinischer Behandlung usw. und besondere Hilfe bzgl Kinder und Umzug Gesetz über aktive Sozialpolitik § 81-85 4 Wochen

 

Angebote

Område

Gesetzgebung 

§§

Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist

Aktive Beschäftigungsbemühungen

Unterstützung für Arbeits- und Bildungssuchende Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen §§ 11 und 12 2 Wochen
Personalvermittlung und allgemeine Unternehmensdienstleistungen Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 13-14 3 Tage
Transportpauschale in Bezug auf Arbeitssuche Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 17 2 Wochen
Mein Plan Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 41 4 Wochen
Berufsorientierte Ausbildung – Arbeitslosengeld Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 48 2 Wochen
Firmenpraktikum Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 57 2 Wochen
Lohnzuschuss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 66 2 Wochen
Lohnzuschuss – Zuschuss für den Arbeitgeber Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 75 2 Wochen
Versorgungsaufwand Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 82 1 Woche
Beratungs-/Weiterbildungsprozess Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 90-91 2 Wochen
Lese-, Schreib- und Rechentest Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 93 4 Wochen
Lese-, Schreib- und Rechenangebote Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 93 4 Wochen
Angebot für eine vorherige Lernbewertung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 93 4 Wochen
Versicherte Arbeitslose Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 100-101 4 Wochen
Pädagogische Unterstützung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 105 4 Wochen
Stellenklärungsprozess Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 107 4 Wochen
Ressourcenfluss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 112 3 Monate
Frührentner in Ressourcenkursen Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 115 3 Monate
Entscheidung für flexibles Arbeiten  Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen §118-119 6 Monate
Zahlung eines flexiblen Lohnzuschusses Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 122 4 Wochen
Unterstützung chronisch erkrankter Selbstständiger (Flexible Jobs) Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 126 6 Monate
Rehabilitation Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen §§ 142, 144 und 146 3 Monate
Jobwechsel Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 149-152 4 Wochen
Erwachsene Lehrlinge Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 155-157 4 Wochen
Erwachsene Lehrlinge – Zuschuss für Arbeitgeber Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 159 2 Wochen
Qualifizierung bei der Einstellung und Bindung an flexible Arbeitsplätze Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 162 2 Wochen
Mentorunterstützung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen Abschnitte 167 - 169 4 Wochen
Zahlung der Mentorunterstützung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 170 2 Wochen
Lehrmittel, Arbeitsgeräte, Arbeitsplatzgestaltung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 172-174 4 Wochen
Transportkostenzuschuss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 175 2 Wochen
Entschädigung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 176 2 Wochen
Hilfsmittel im Zusammenhang mit Beschäftigung und Beschäftigung usw.  Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 178-179 4 Wochen
Beschwerde über die Berechnung des öffentlichen Arbeitgebers bei Beschäftigung mit Lohnzuschuss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 206 1 Woche

Senior-Job

Festlegung von Inhalt und Umfang der Senior-Stelle Gesetz über Senior-Jobs § 6 Stück. 1 3 Monate
Entschädigung bei Fristüberschreitung etc.  Gesetz über Senior-Jobs § 8 1 Woche
Berechnung der Entschädigung Gesetz über Senior-Jobs § 9  1 Woche

Gesetz zur Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft

Persönliche Hilfe Gesetz über die Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft usw. § 4 und § 4a 4 Wochen
Unterstützung bei der persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung während der Fort- und Weiterbildung Gesetz über die Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft usw. § 14 4 Wochen
Angebot einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss für einen Neuqualifizierten mit Behinderung  Gesetz über die Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft usw. § 15 4 Wochen

Sozialer Freibetrag

Ausstellung einer Sozialhilfekarte  Handeln Sie bei Gerichtsverfahren mit einem Sozialhilfeausweis § 2 2 Wochen
Ausländer

Område

Gesetzgebung 

§§

Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist

Dänisch Unterricht

Angebot für dänische Bildung Gesetz über dänische Bildung § 2 4 Wochen

Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark

     
Angebot eines Integrationsprogramms oder eines Selbstversorgungs- und Rückkehrprogramms Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 16 4 Wochen
Verantwortung für die Integration übernehmen Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 18 Stück. 1 4 Wochen
Anleitung/Weiterbildung Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 23a 2 Wochen
Firmenpraktikum Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 23b 2 Wochen
Beschäftigung mit Lohnzuschuss Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark §23c 2 Wochen
Mentoring Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 23d 2 Wochen
Hilfe bei bestimmten Ausgaben, wie zum Beispiel:
- Teilnahme an Spezialkursen
- Selbstzahlung im Zusammenhang mit Aufenthalten an Hochschulen
- Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Arbeitskleidung
- ganz besondere Lehrmaterialien
- Transportkosten
 
Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 23 f 4 Wochen
Zuschuss zu den Kosten für Weiterbildung, Einführung und Beschäftigungshilfen Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 24a 4 Wochen
Einzelausgaben Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 35 4 Wochen
Ausgaben für ärztliche Behandlung, Medikamente, zahnärztliche Behandlung oder Ähnliches Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 36 4 Wochen
Besondere Hilfe bzgl Kinder Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 37 4 Wochen
Hilfe beim Umzug Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 39 4 Wochen

Repatriierung

Hilfe bei der Rückführung Das Rückführungsgesetz § 7 6 Monate
Hilfe bei der Bezahlung der Wohnkosten Das Rückführungsgesetz § 8 4 Wochen
Hilfe zur Wiedereingliederungshilfe Das Rückführungsgesetz § 10 6 Monate

Sicherheit

Genehmigung von Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 7-9 1 Woche
Verlängerung der Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 7-9 1 Woche
Transport von Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 10-12 1 Woche
Reduzierung der Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 14-17 1 Woche
Kündigung der Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 18-19 1 Woche

 

 

Kinder, Jugendliche und Familien

Schule und Kindertagesstätte

Område

Gesetzgebung 

§§

Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist

Sonderpädagogik (Sonderklasse, Sonderschule) Das Volksschulgesetz § 20 Stück. 2 4 Wochen
Sonderpädagogischer Freiraum (SFO und Club) Das Volksschulgesetz § 50 2 Monate
Sonderpädagogische Hilfe (Ressourcenpool, Sondergruppe) Das Tagesangebotsgesetz § 4 4 Wochen
Befreiung von einer gesunden Mittagsmahlzeit     Das Tagesangebotsgesetz §16 a, Unterabschnitt 3 1 Mann
Teilzeitstelle 30 Stunden Mutterschaftsurlaub  Das Tagesangebotsgesetz §27 b  10 Tage
Wirtschaftliche Freiraumstipendien        Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 2  4 Wochen (manuelle Fälle)
Behandlungsbezogener Freiraumzuschuss         Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 3 2 Monate
Sozialpädagogischer Freiraumzuschuss         Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 4 2 Monate
Freiraumzuschuss im SFO       Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 2  4 Wochen (manuelle Fälle)
Behandlungsbezogener Freiraumzuschuss im SFO         Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 3 2 Monate
Sozialpädagogisches Freiraumgeld im SFO       Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 4 2 Monate
Freiraumzuschuss im Club       Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 76, Unterabschnitt 1, Nr. 1   4 Wochen (manuelle Fälle)
Geschwisterzuschuss in der Tagesbetreuung, Hortbetreuung und Vereinsbetreuung in Bezug auf Einschreibung         Das Tagesangebotsgesetz § 43, § 63 und § 76 Straken
Privatpflege      Das Tagesangebotsgesetz § 80   1 Woche
Geschwistergeld im Verhältnis zu Anmeldung in der Kindertagesstätte        Das Tagesangebotsgesetz § 85  Straken
Kombiangebot         Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 85a  2 Wochen
Betreuung eigener Kinder        Das Tagesangebotsgesetz § 86   10 Tage
Antrag auf Zugang zu Dokumenten       Das Verwaltungsgesetz § 9   7 Werktage – gesetzlich vorgeschrieben
Kinder und Familie, einschließlich des Bereichs Kinderbehinderung

Område

Gesetzgebung 

§§

Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist

Neubewertung von Entscheidungen über den Wegfall der Verdienstausfallentschädigung Das Gesetz des Kindes § 11 (sowie § 87) 2 Wochen
Überprüfung/Anhörung von Parteien im Zusammenhang mit Benachrichtigungen/Anfragen       Das Gesetz des Kindes §§ 18 und 24   8 Wochen
Abdeckung der Beziehung des Kindes/Jugendlichen        Das Gesetz des Kindes §§ 19 und 25 2 Monate 
Pädiatrische Untersuchung        Das Gesetz des Kindes § 20 Stk. 1 und 2 sowie § 26 4 Monate – gesetzlich vorgeschrieben
Präventive Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf        Das Gesetz des Kindes §§ 30 und 31  4 Wochen
Einleitung von Unterstützungsbemühungen nach Entdeckung oder Untersuchung des Kindeswohls       Das Gesetz des Kindes Abschnitt 32, Unterabschnitt 1. Nr. 1 - 8  10 Wochen bis zum ersten Treffen.
Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Beratungsleistungen       Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 1 Nr. 1 4 Wochen
Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Empfängnisverhütung      Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 1 Nr. 2 4 Wochen
Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten        Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 3  4 Wochen
Finanzielle Unterstützung (einschließlich außerschulischer und unterstützender Kurse)      Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4  12 Wochen
Finanzielle Unterstützung für Aufwendungen im Zusammenhang mit Förderinitiativen gemäß § 32 Abs 1        Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 1  8 Wochen
Finanzielle Unterstützung für Ausgaben im Zusammenhang mit einem Praktikum      Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 2  8 Wochen
Finanzielle Unterstützung für Ausgaben, die einen invasiveren oder umfassenderen Aufwand ersetzen         Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 3 8 Wochen
Finanzielle Unterstützung für Ausgaben, die dazu führen, dass eine Unterbringung außerhalb des Zuhauses vermieden oder eine Rückkehr in die Heimat beschleunigt werden kann  Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 4 8 Wochen
Finanzielle Unterstützung für Ausgaben, die zu einem stabilen Kontakt zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen während eines Praktikums beitragen können        Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 5  8 Wochen
Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Elterntreffen in der Gewerbegemeinde des Kindes        Das Gesetz des Kindes § 36  4 Wochen
Unterbringung mit Einverständnis nach Vorbereitung einer Kindeswohluntersuchung         Das Gesetz des Kindes § 46 14 Tage
Unterbringung ohne Einwilligung nach Vorbereitung einer Kindeswohluntersuchung         Das Gesetz des Kindes §§ 47 und 49 1 Tag nach der Entscheidung bzw. der Geburt des Kindes.
Genehmigung der Netzwerkpflegefamilie         Das Gesetz des Kindes § 58 12 Wochen
Betreuer für Eltern untergebrachter Kinder/Jugendlicher       Das Gesetz des Kindes § 75   2 Wochen
Unterstützung für Eltern untergebrachter Kinder/Jugendlicher         Das Gesetz des Kindes § 76 10 Wochen bis zum ersten Treffen.
Beratung für Kinder mit eingeschränkter Funktionsfähigkeit        Das Gesetz des Kindes § 81. Unterabschnitt 1. 6 Wochen
Familienberatungsprogramm        Das Gesetz des Kindes § 81 Stück. 4  12 Wochen
Spezielle Tagesbetreuung (für Kinder mit eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit)     Das Gesetz des Kindes Abschnitte 82 - 83   4 Wochen  
Fallmanagement der pädiatrischen Untersuchung in Bezug auf Anmeldung zum Heimtraining, nach Genehmigung der Sondertagesbetreuung     Das Gesetz des Kindes § 82-83, § 85, § 20. Unterabschnitt 1 und par. 2     6 Monate
Spezielles Clubangebot (für ältere Kinder und Jugendliche mit eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit)        Das Gesetz des Kindes § 84  6 Wochen
Heimtraining, mit erneuter Bewerbung nach Vorbereitung der Kinderberufsprüfung   Das Gesetz des Kindes § 85   2 Monate 
Trainingsgeräte       Das Gesetz des Kindes § 85 Abs 6  4 Wochen
Notwendige Zusatzkosten        Das Gesetz des Kindes § 86  12 Wochen
Entschädigung für entgangenen Verdienst        Das Gesetz des Kindes § 87  12 Wochen
Besondere Ergänzungsleistung (für Arbeitslose, die Hilfe nach §42 erhalten)       Das Gesetz des Kindes Abschnitt 88  4 Wochen
Begleitung für Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren, bis zu 15 Stunden pro Person Monat     Das Gesetz des Kindes § 89   10 Wochen
Entlastung/Entlastung sowie persönliche Hilfe-, Pflege- und Wartungsschulung         Das Gesetz des Kindes § 90 10 Wochen
Jugendgeld von 18-22 Jahren        Das Gesetz des Kindes § 113 und § 119  Die Entscheidung wird 6 Monate vor dem 18. Lebensjahr der Person getroffen – gesetzlich vorgeschrieben
Überweisung von Bürgern an VISO        Das Gesetz des Kindes § 165  10 Wochen
Sonderpädagogik (Sonderklasse, Sonderschule)       Das Volksschulgesetz § 20 Stück. 2   4 Wochen
Sonderpädagogischer Freiraum (SFO und Club)        Das Volksschulgesetz § 50  2 Monate
Sonderpädagogische Hilfe (Ressourcenpool, Sondergruppe)        Das Tagesangebotsgesetz § 4  4 Wochen
Befreiung von einer gesunden Mittagsmahlzeit       Das Tagesangebotsgesetz §16 a, Unterabschnitt 3  1 Mann
Teilzeitstelle 30 Stunden Mutterschaftsurlaub          Das Tagesangebotsgesetz §27 b 10 Tage
Wirtschaftliche Freiraumstipendien        Das Tagesangebotsgesetz  Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 2 4 Wochen (manuelle Fälle)
Behandlungsbezogener Freiraumzuschuss         Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 3 2 Monate
Sozialpädagogischer Freiraumzuschuss         Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 4 2 Monate
Freiraumzuschuss im SFO      Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 2   4 Wochen (manuelle Fälle)
Geschwisterzuschuss in der Tagesbetreuung, Hortbetreuung und Vereinsbetreuung in Bezug auf Einschreibung          Das Tagesangebotsgesetz § 43, § 63 und § 76 Straken
Privatpflege         Das Tagesangebotsgesetz § 80  1 Woche
Geschwistergeld im Verhältnis zu Anmeldung in der Kindertagesstätte         Das Tagesangebotsgesetz § 85 Straken
Kombiangebot          Das Tagesangebotsgesetz §85a 2 Wochen
Betreuung eigener Kinder       Das Tagesangebotsgesetz § 86   10 Tage
Neubewertung aufgrund rechtzeitig eingereichter Beschwerde        Das Rechtssicherheitsgesetz § 66  4 Wochen – gesetzlich vorgeschrieben
Antrag auf Zugang zu Dokumenten       Das Verwaltungsgesetz  § 9   7 Werktage – gesetzlich vorgeschrieben

 

 

Sozial, Senior und Handicap

Hilfsmittel
Område Gesetzgebung §§

Frist für die Fallbearbeitung

Diabetes- und Stomaartikel Sozialdienstgesetz § 112   Innerhalb von 2 Tagen
Persönliche Hilfsmittel (ohne Wartezeit beim Lieferanten) Sozialdienstgesetz § 112   1 Mann
Nothilfe und Reparaturen von Rollstühlen, Aufzügen und Ähnlichem Sozialdienstgesetz § 112 Straken
Reparatur, Austausch und Einbau der erforderlichen Ausrüstung in vorhandene Behindertenfahrzeuge Sozialdienstgesetz § 112  2 Wochen
Hilfsmittel und Konsumgüter in Form von Elektrofahrzeugen, Dreirädern und dergleichen Sozialdienstgesetz §§ 112 und 113  4 Monate
Allgemeine Kredithilfen (ohne Wartezeit beim Lieferanten)             Sozialdienstgesetz §§ 112 und 113 2 Wochen
Unterstützung für ein Auto wegen Behinderung, inklusive Steuerbefreiung          Sozialdienstgesetz § 114  6 Monate
Große Hausveränderungen         Sozialdienstgesetz § 116 6 Monate
Unterstützung bei schnell fortschreitender Krankheit  Sozialdienstgesetz Abschnitt 117a   2 Wochen
Pflegegeld (Pflege Sterbender) Sozialdienstgesetz  §§ 119, 120, 121 und 122 Straken
Hilfe für Pflegebedarf (Betreuung Sterbender) Sozialdienstgesetz §§ 119, 120, 121 und 122 Straken

 

Der Bereich Psychiatrie und Behinderung
Område Gesetzgebung §§

Frist für die Fallbearbeitung

Anleitung und Beratung Sozialdienstgesetz § 12 1 Woche
Husvilde-Absatz Sozialdienstgesetz § 80   So schnell wie möglich
Zeitlich begrenzter Support Sozialdienstgesetz Abschnitt 82b  1 Woche
Erleichterung, Erleichterung im eigenen Zuhause Sozialdienstgesetz § 84  4 Monate
Sozialpädagogische Betreuung und Ausbildung Sozialdienstgesetz § 85  2½ Monate
Bürgergesteuerte Persönliche Assistenz (BPA), Beschäftigung von behinderten Helfern und die Möglichkeit, die Kompetenz des Arbeitgebers auf andere zu übertragen              Sozialdienstgesetz § 96  3 Monate   
Begleitung für Erwachsene, 15 Stunden pro Person Monate Sozialdienstgesetz § 97  2 Monate
Ansprechpartner für Taubblinde Sozialdienstgesetz § 98 2 Monate  
Unterstützung und Ansprechpartner für psychisch Kranke, Suchtkranke, Obdachlose etc Sozialdienstgesetz § 99  3 Wochentage
Notwendige Zusatzkosten für Erwachsene Sozialdienstgesetz § 100 3 Monate
Behandlungen im Rahmen der Sozialpädagogik nach § 85          Sozialdienstgesetz § 102 1½ Monate
Geschützte Beschäftigung Sozialdienstgesetz § 103 1½ Monate 
Aktivitäten und soziale Dienste Sozialdienstgesetz § 104  1½ Monate 
Vorübergehender Aufenthalt in einer Unterkunft Sozialdienstgesetz § 107  4 Monate  
Zuschuss für die Beförderung mit individuellen Verkehrsmitteln            Sozialdienstgesetz § 117  2½ Monate
Unterstützung bei schnell fortschreitender Krankheit Sozialdienstgesetz Abschnitt 117a  2 Wochen

Genehmigung von privaten Wohnungsangeboten nach §107

Sozialdienstgesetz § 144  3 Monate 
Aktives Beschäftigungsgesetz Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 2 Stk. 6 und § 51  2 Monate 
Der Seniorenbereich
Område Gesetzgebung §§

Frist für die Fallbearbeitung

Verpflegung (wenn keine spezielle Diät)           Sozialdienstgesetz § 83  2 Wochen
Persönliche Hilfe und Betreuung Sozialdienstgesetz § 83  2 Wochen
Praktische Hilfe Sozialdienstgesetz § 83  2 Wochen
Psychische Betreuung und Betreuung  Sozialdienstgesetz § 83  2 Wochen
Entlastung (Kurzzeitplätze), Entlastung im eigenen Haushalt           Sozialdienstgesetz § 84  2 Wochen
Erleichterung, Erleichterung im eigenen Zuhause Sozialdienstgesetz § 84  4 Monate
Rehabilitations-/Wartungstraining            Sozialdienstgesetz § 86 4 Wochen
Notruf Sozialdienstgesetz § 112  2 Wochen 
Unterstützung bei schnell fortschreitender Krankheit Sozialdienstgesetz Abschnitt 117a 2 Wochen
Pflegegeld (Pflege Sterbender) Sozialdienstgesetz §§ 119, 120, 121 und 122 Straken  
Hilfe für Pflegebedarf (Betreuung Sterbender)  Sozialdienstgesetz §§ 119, 120, 121 und 122 Straken  
Fürsorgliche Zahnpflege          Sozialdienstgesetz § 131  2 Wochen
Altenheim  Sozialdienstgesetz § 192 2 Monate
Pflegeheim Das Almenbolig-Gesetz §§ 5 und 54  2 Monate

 

Bild
Frau schaut auf die Uhr

Kontaktiere uns

Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg