Fallbearbeitungszeiten und -fristen
Die Gemeinde Sønderborg bemüht sich, eingehende Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten.
In der Gemeinde Sønderborg haben wir für den Sozialbereich unten Fristen festgelegt, wie lange wir auf eine Entscheidung warten müssen. Die Fristen hängen davon ab, welche Unterstützung oder Hilfe Sie beantragen.
Ein Fall wird in der Regel so schnell wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist gibt die maximale Zeit an, die vom Eingang eines Antrags bei der Gemeinde bis zur Entscheidung vergehen darf. Sollten wir die Frist im Einzelfall ausnahmsweise nicht einhalten können, erhalten Sie ein Schreiben darüber und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Der Grund für eine Fristüberschreitung kann sein, dass lange auf medizinische Informationen, Baugenehmigungen usw. gewartet wird.
Die Einhaltung der Bearbeitungsfristen setzt voraus, dass Sie den Antrag korrekt ausgefüllt haben, etwaige Fristen einhalten und die erforderlichen Unterlagen dem Antrag beiliegen bzw. rechtzeitig auf Verlangen der Gemeinde vorgelegt werden.
Die Bearbeitungsfristen gelten sowohl für neue Antragsfälle als auch für Fälle, die von der Beschwerdekammer weitergeleitet werden.
Für alle Absätze, die nicht in der Liste aufgeführt sind, gilt eine Bearbeitungsfrist von bis zu 12 Wochen.
Bau- und Planungsangelegenheiten
- Fallbearbeitungszeiten für Baufälle
-
Typ: Netto-Fallbearbeitungszeit (Durchschnitt) in Tagen für Q3 2024: Nationaldienstziele: Einfache Konstruktionen 31,3 40 Einfamilienhäuser 41,5 40 Industrie und Lager 16,6 50 Etage, beruf 18,5 55 Boden, Aufbau 20,5 60 Die Nettofallbearbeitungszeit ist der Zeitraum, in dem Ihr vollständig informierter Antrag in der Gemeinde bearbeitet wird, bis die Gemeinde über den Fall entscheidet. Vollständig informiert bedeutet, dass die Gemeinde über alle Informationen verfügt, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Zeit, die die Gemeinde auf Informationen von Ihnen wartet, wird daher von der Fallbearbeitungszeit abgezogen.
Manche Fälle können langwierig und kompliziert sein, z. wenn die Angelegenheit von anderen Behörden bearbeitet wird und andere Genehmigungen wie Landzonengenehmigungen, Abwassergenehmigungen oder ähnliches erforderlich sind.
- Fallbearbeitungszeiten für Planungsfälle
-
Unser Serviceziel ist es, eine Fallbearbeitungszeit von 8 Wochen für Fälle einzuhalten, sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten. Reine Anfragefälle werden innerhalb einer Woche bearbeitet.
Jobcenter und Bürgerservice
- Bürgerservice
-
Område
Gesetzgebung
§§ Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist
Persönliche Erlaubnis
Sozialrentengesetz (das Rentengesetz)
§ 14 4 Wochen
Krankenzuschlag für Rentner
Sozialrentengesetz (das Rentengesetz)
Abschnitt 14a 4 Wochen
Arztwechsel
§ 59 Sofort bei Ihrem Erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt bei Borgerservice
Antrag auf Heirat
§ 13 Frühestens 4 Monate vor der Hochzeit und spätestens 3 Wochen vor der Hochzeit
Notheirat
§ 19 Abs. 2 Straken
Meine ID
Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Sofort bei Ihrem Erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt bei Borgerservice
Ausnahme für digitale Post
Verkündung des Gesetzes über die digitale Post öffentlicher Versender
§ 7 1-2 Werktage
Einreise ausländischer oder dänischer Staatsbürger nach einem Auslandsaufenthalt
Das CPR-Gesetz 14 Tage
Umzug
Das CPR-Gesetz 14 Tage
Einlagendarlehen
§ 54-71 1 Woche
- Vorteile
-
Område
Gesetzgebung
§§ Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist
Frührente
Hilfe- und Pflegegeld
Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.
§ 16 4 Monate
Gewährung der höchsten, mittleren, erhöhten ordentlichen oder ordentlichen Vorruhestandsrente
Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.
§ 14 4 Monate
Gewährung von Invaliditätsleistungen
Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.
§ 21 4 Wochen
Persönliche Erlaubnis
Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.
§ 17 Abs. 2 4 Wochen
Gesundheitsergänzungsmittel
Gesetz über die höchste, mittlere, erhöhte ordentliche und ordentliche Vorruhestandsrente usw.
§ 18 4 Wochen
Krankengeld
Auszahlung des Krankengeldes
Gesetz zum Krankengeld § 6, 38, 41 und 43 2 Wochen
Rückerstattung durch den Arbeitgeber
Abschnitte 54-55 2 Wochen
Chronisch krank, Sondervereinbarung zur Arbeitslosengelderstattung ab dem ersten Krankheitstag, chronisch krank
§ 18 8 Wochen
Vermögensgesetz
Laufender Unterhalt: Bargeldunterstützung, Ausbildungsbeihilfe, Selbstunterhalt, Heimreise- und Übergangsbeihilfe. Gesetz über aktive Sozialpolitik Abschnitte 22, 23 und 25 2 Wochen Aktivitätsergänzung Gesetz über aktive Sozialpolitik § 24 2 Wochen Einmalige Hilfe Gesetz über aktive Sozialpolitik § 25 a 2 Wochen Zusätzliche Geldunterstützung für Teilrenten Gesetz über aktive Sozialpolitik § 27 a 2 Wochen Besondere Unterstützung Gesetz über aktive Sozialpolitik § 34 2 Wochen Rehabilitationsgeld Gesetz über aktive Sozialpolitik § 51 2 Wochen Leistung des Ressourcenflusses Gesetz über aktive Sozialpolitik §§ 68 und 69 2 Wochen Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld während der Ferien Gesetz über aktive Sozialpolitik § 74e und 74 f 2 Wochen Hilfe in besonderen Fällen, einschließlich individueller Leistungen, vorübergehender Mietbeihilfe, medizinischer Behandlung usw. und besondere Hilfe bzgl Kinder und Umzug Gesetz über aktive Sozialpolitik § 81-85 4 Wochen - Angebote
-
Område
Gesetzgebung
§§ Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist
Aktive Beschäftigungsbemühungen
Unterstützung für Arbeits- und Bildungssuchende Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen §§ 11 und 12 2 Wochen Personalvermittlung und allgemeine Unternehmensdienstleistungen Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 13-14 3 Tage Transportpauschale in Bezug auf Arbeitssuche Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 17 2 Wochen Mein Plan Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 41 4 Wochen Berufsorientierte Ausbildung – Arbeitslosengeld Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 48 2 Wochen Firmenpraktikum Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 57 2 Wochen Lohnzuschuss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 66 2 Wochen Lohnzuschuss – Zuschuss für den Arbeitgeber Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 75 2 Wochen Versorgungsaufwand Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 82 1 Woche Beratungs-/Weiterbildungsprozess Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 90-91 2 Wochen Lese-, Schreib- und Rechentest Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 93 4 Wochen Lese-, Schreib- und Rechenangebote Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 93 4 Wochen Angebot für eine vorherige Lernbewertung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 93 4 Wochen Versicherte Arbeitslose Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 100-101 4 Wochen Pädagogische Unterstützung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 105 4 Wochen Stellenklärungsprozess Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 107 4 Wochen Ressourcenfluss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 112 3 Monate Frührentner in Ressourcenkursen Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 115 3 Monate Entscheidung für flexibles Arbeiten Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen §118-119 6 Monate Zahlung eines flexiblen Lohnzuschusses Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 122 4 Wochen Unterstützung chronisch erkrankter Selbstständiger (Flexible Jobs) Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 126 6 Monate Rehabilitation Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen §§ 142, 144 und 146 3 Monate Jobwechsel Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 149-152 4 Wochen Erwachsene Lehrlinge Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 155-157 4 Wochen Erwachsene Lehrlinge – Zuschuss für Arbeitgeber Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 159 2 Wochen Qualifizierung bei der Einstellung und Bindung an flexible Arbeitsplätze Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 162 2 Wochen Mentorunterstützung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen Abschnitte 167 - 169 4 Wochen Zahlung der Mentorunterstützung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 170 2 Wochen Lehrmittel, Arbeitsgeräte, Arbeitsplatzgestaltung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 172-174 4 Wochen Transportkostenzuschuss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 175 2 Wochen Entschädigung Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 176 2 Wochen Hilfsmittel im Zusammenhang mit Beschäftigung und Beschäftigung usw. Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 178-179 4 Wochen Beschwerde über die Berechnung des öffentlichen Arbeitgebers bei Beschäftigung mit Lohnzuschuss Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 206 1 Woche Senior-Job
Festlegung von Inhalt und Umfang der Senior-Stelle Gesetz über Senior-Jobs § 6 Stück. 1 3 Monate Entschädigung bei Fristüberschreitung etc. Gesetz über Senior-Jobs § 8 1 Woche Berechnung der Entschädigung Gesetz über Senior-Jobs § 9 1 Woche Gesetz zur Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft
Persönliche Hilfe Gesetz über die Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft usw. § 4 und § 4a 4 Wochen Unterstützung bei der persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung während der Fort- und Weiterbildung Gesetz über die Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft usw. § 14 4 Wochen Angebot einer Beschäftigung mit Lohnzuschuss für einen Neuqualifizierten mit Behinderung Gesetz über die Entschädigung behinderter Menschen in der Wirtschaft usw. § 15 4 Wochen Sozialer Freibetrag
Ausstellung einer Sozialhilfekarte Handeln Sie bei Gerichtsverfahren mit einem Sozialhilfeausweis § 2 2 Wochen - Ausländer
-
Område
Gesetzgebung
§§ Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist
Dänisch Unterricht
Angebot für dänische Bildung Gesetz über dänische Bildung § 2 4 Wochen Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark
Angebot eines Integrationsprogramms oder eines Selbstversorgungs- und Rückkehrprogramms Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 16 4 Wochen Verantwortung für die Integration übernehmen Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 18 Stück. 1 4 Wochen Anleitung/Weiterbildung Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 23a 2 Wochen Firmenpraktikum Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 23b 2 Wochen Beschäftigung mit Lohnzuschuss Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark §23c 2 Wochen Mentoring Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 23d 2 Wochen Hilfe bei bestimmten Ausgaben, wie zum Beispiel:
- Teilnahme an Spezialkursen
- Selbstzahlung im Zusammenhang mit Aufenthalten an Hochschulen
- Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Arbeitskleidung
- ganz besondere Lehrmaterialien
- Transportkosten
Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 23 f 4 Wochen Zuschuss zu den Kosten für Weiterbildung, Einführung und Beschäftigungshilfen Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark Abschnitt 24a 4 Wochen Einzelausgaben Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 35 4 Wochen Ausgaben für ärztliche Behandlung, Medikamente, zahnärztliche Behandlung oder Ähnliches Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 36 4 Wochen Besondere Hilfe bzgl Kinder Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 37 4 Wochen Hilfe beim Umzug Gesetz zur Integration von Ausländern in Dänemark § 39 4 Wochen Repatriierung
Hilfe bei der Rückführung Das Rückführungsgesetz § 7 6 Monate Hilfe bei der Bezahlung der Wohnkosten Das Rückführungsgesetz § 8 4 Wochen Hilfe zur Wiedereingliederungshilfe Das Rückführungsgesetz § 10 6 Monate Sicherheit
Genehmigung von Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 7-9 1 Woche Verlängerung der Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 7-9 1 Woche Transport von Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 10-12 1 Woche Reduzierung der Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 14-17 1 Woche Kündigung der Sicherheiten Hinweis zur Sicherheitsleistung § 18-19 1 Woche
Kinder, Jugendliche und Familien
- Schule und Kindertagesstätte
-
Område
Gesetzgebung
§§ Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist
Sonderpädagogik (Sonderklasse, Sonderschule) Das Volksschulgesetz § 20 Stück. 2 4 Wochen Sonderpädagogischer Freiraum (SFO und Club) Das Volksschulgesetz § 50 2 Monate Sonderpädagogische Hilfe (Ressourcenpool, Sondergruppe) Das Tagesangebotsgesetz § 4 4 Wochen Befreiung von einer gesunden Mittagsmahlzeit Das Tagesangebotsgesetz §16 a, Unterabschnitt 3 1 Mann Teilzeitstelle 30 Stunden Mutterschaftsurlaub Das Tagesangebotsgesetz §27 b 10 Tage Wirtschaftliche Freiraumstipendien Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 2 4 Wochen (manuelle Fälle) Behandlungsbezogener Freiraumzuschuss Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 3 2 Monate Sozialpädagogischer Freiraumzuschuss Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 4 2 Monate Freiraumzuschuss im SFO Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 2 4 Wochen (manuelle Fälle) Behandlungsbezogener Freiraumzuschuss im SFO Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 3 2 Monate Sozialpädagogisches Freiraumgeld im SFO Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 4 2 Monate Freiraumzuschuss im Club Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 76, Unterabschnitt 1, Nr. 1 4 Wochen (manuelle Fälle) Geschwisterzuschuss in der Tagesbetreuung, Hortbetreuung und Vereinsbetreuung in Bezug auf Einschreibung Das Tagesangebotsgesetz § 43, § 63 und § 76 Straken Privatpflege Das Tagesangebotsgesetz § 80 1 Woche Geschwistergeld im Verhältnis zu Anmeldung in der Kindertagesstätte Das Tagesangebotsgesetz § 85 Straken Kombiangebot Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 85a 2 Wochen Betreuung eigener Kinder Das Tagesangebotsgesetz § 86 10 Tage Antrag auf Zugang zu Dokumenten Das Verwaltungsgesetz § 9 7 Werktage – gesetzlich vorgeschrieben - Kinder und Familie, einschließlich des Bereichs Kinderbehinderung
-
Område
Gesetzgebung
§§ Verkaufsabwicklungs- oder Antwortfrist
Neubewertung von Entscheidungen über den Wegfall der Verdienstausfallentschädigung Das Gesetz des Kindes § 11 (sowie § 87) 2 Wochen Überprüfung/Anhörung von Parteien im Zusammenhang mit Benachrichtigungen/Anfragen Das Gesetz des Kindes §§ 18 und 24 8 Wochen Abdeckung der Beziehung des Kindes/Jugendlichen Das Gesetz des Kindes §§ 19 und 25 2 Monate Pädiatrische Untersuchung Das Gesetz des Kindes § 20 Stk. 1 und 2 sowie § 26 4 Monate – gesetzlich vorgeschrieben Präventive Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf Das Gesetz des Kindes §§ 30 und 31 4 Wochen Einleitung von Unterstützungsbemühungen nach Entdeckung oder Untersuchung des Kindeswohls Das Gesetz des Kindes Abschnitt 32, Unterabschnitt 1. Nr. 1 - 8 10 Wochen bis zum ersten Treffen. Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Beratungsleistungen Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 1 Nr. 1 4 Wochen Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Empfängnisverhütung Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 1 Nr. 2 4 Wochen Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 3 4 Wochen Finanzielle Unterstützung (einschließlich außerschulischer und unterstützender Kurse) Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4 12 Wochen Finanzielle Unterstützung für Aufwendungen im Zusammenhang mit Förderinitiativen gemäß § 32 Abs 1 Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 1 8 Wochen Finanzielle Unterstützung für Ausgaben im Zusammenhang mit einem Praktikum Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 2 8 Wochen Finanzielle Unterstützung für Ausgaben, die einen invasiveren oder umfassenderen Aufwand ersetzen Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 3 8 Wochen Finanzielle Unterstützung für Ausgaben, die dazu führen, dass eine Unterbringung außerhalb des Zuhauses vermieden oder eine Rückkehr in die Heimat beschleunigt werden kann Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 4 8 Wochen Finanzielle Unterstützung für Ausgaben, die zu einem stabilen Kontakt zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen während eines Praktikums beitragen können Das Gesetz des Kindes § 35. Unterabschnitt 4. Nr. 5 8 Wochen Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Elterntreffen in der Gewerbegemeinde des Kindes Das Gesetz des Kindes § 36 4 Wochen Unterbringung mit Einverständnis nach Vorbereitung einer Kindeswohluntersuchung Das Gesetz des Kindes § 46 14 Tage Unterbringung ohne Einwilligung nach Vorbereitung einer Kindeswohluntersuchung Das Gesetz des Kindes §§ 47 und 49 1 Tag nach der Entscheidung bzw. der Geburt des Kindes. Genehmigung der Netzwerkpflegefamilie Das Gesetz des Kindes § 58 12 Wochen Betreuer für Eltern untergebrachter Kinder/Jugendlicher Das Gesetz des Kindes § 75 2 Wochen Unterstützung für Eltern untergebrachter Kinder/Jugendlicher Das Gesetz des Kindes § 76 10 Wochen bis zum ersten Treffen. Beratung für Kinder mit eingeschränkter Funktionsfähigkeit Das Gesetz des Kindes § 81. Unterabschnitt 1. 6 Wochen Familienberatungsprogramm Das Gesetz des Kindes § 81 Stück. 4 12 Wochen Spezielle Tagesbetreuung (für Kinder mit eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit) Das Gesetz des Kindes Abschnitte 82 - 83 4 Wochen Fallmanagement der pädiatrischen Untersuchung in Bezug auf Anmeldung zum Heimtraining, nach Genehmigung der Sondertagesbetreuung Das Gesetz des Kindes § 82-83, § 85, § 20. Unterabschnitt 1 und par. 2 6 Monate Spezielles Clubangebot (für ältere Kinder und Jugendliche mit eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit) Das Gesetz des Kindes § 84 6 Wochen Heimtraining, mit erneuter Bewerbung nach Vorbereitung der Kinderberufsprüfung Das Gesetz des Kindes § 85 2 Monate Trainingsgeräte Das Gesetz des Kindes § 85 Abs 6 4 Wochen Notwendige Zusatzkosten Das Gesetz des Kindes § 86 12 Wochen Entschädigung für entgangenen Verdienst Das Gesetz des Kindes § 87 12 Wochen Besondere Ergänzungsleistung (für Arbeitslose, die Hilfe nach §42 erhalten) Das Gesetz des Kindes Abschnitt 88 4 Wochen Begleitung für Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren, bis zu 15 Stunden pro Person Monat Das Gesetz des Kindes § 89 10 Wochen Entlastung/Entlastung sowie persönliche Hilfe-, Pflege- und Wartungsschulung Das Gesetz des Kindes § 90 10 Wochen Jugendgeld von 18-22 Jahren Das Gesetz des Kindes § 113 und § 119 Die Entscheidung wird 6 Monate vor dem 18. Lebensjahr der Person getroffen – gesetzlich vorgeschrieben Überweisung von Bürgern an VISO Das Gesetz des Kindes § 165 10 Wochen Sonderpädagogik (Sonderklasse, Sonderschule) Das Volksschulgesetz § 20 Stück. 2 4 Wochen Sonderpädagogischer Freiraum (SFO und Club) Das Volksschulgesetz § 50 2 Monate Sonderpädagogische Hilfe (Ressourcenpool, Sondergruppe) Das Tagesangebotsgesetz § 4 4 Wochen Befreiung von einer gesunden Mittagsmahlzeit Das Tagesangebotsgesetz §16 a, Unterabschnitt 3 1 Mann Teilzeitstelle 30 Stunden Mutterschaftsurlaub Das Tagesangebotsgesetz §27 b 10 Tage Wirtschaftliche Freiraumstipendien Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 2 4 Wochen (manuelle Fälle) Behandlungsbezogener Freiraumzuschuss Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 3 2 Monate Sozialpädagogischer Freiraumzuschuss Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 43, Unterabschnitt 1, Nr. 4 2 Monate Freiraumzuschuss im SFO Das Tagesangebotsgesetz Abschnitt 63, Unterabschnitt 1, Nr. 2 4 Wochen (manuelle Fälle) Geschwisterzuschuss in der Tagesbetreuung, Hortbetreuung und Vereinsbetreuung in Bezug auf Einschreibung Das Tagesangebotsgesetz § 43, § 63 und § 76 Straken Privatpflege Das Tagesangebotsgesetz § 80 1 Woche Geschwistergeld im Verhältnis zu Anmeldung in der Kindertagesstätte Das Tagesangebotsgesetz § 85 Straken Kombiangebot Das Tagesangebotsgesetz §85a 2 Wochen Betreuung eigener Kinder Das Tagesangebotsgesetz § 86 10 Tage Neubewertung aufgrund rechtzeitig eingereichter Beschwerde Das Rechtssicherheitsgesetz § 66 4 Wochen – gesetzlich vorgeschrieben Antrag auf Zugang zu Dokumenten Das Verwaltungsgesetz § 9 7 Werktage – gesetzlich vorgeschrieben
Sozial, Senior und Handicap
- Hilfsmittel
-
Område Gesetzgebung §§ Frist für die Fallbearbeitung
Diabetes- und Stomaartikel Sozialdienstgesetz § 112 Innerhalb von 2 Tagen Persönliche Hilfsmittel (ohne Wartezeit beim Lieferanten) Sozialdienstgesetz § 112 1 Mann Nothilfe und Reparaturen von Rollstühlen, Aufzügen und Ähnlichem Sozialdienstgesetz § 112 Straken Reparatur, Austausch und Einbau der erforderlichen Ausrüstung in vorhandene Behindertenfahrzeuge Sozialdienstgesetz § 112 2 Wochen Hilfsmittel und Konsumgüter in Form von Elektrofahrzeugen, Dreirädern und dergleichen Sozialdienstgesetz §§ 112 und 113 4 Monate Allgemeine Kredithilfen (ohne Wartezeit beim Lieferanten) Sozialdienstgesetz §§ 112 und 113 2 Wochen Unterstützung für ein Auto wegen Behinderung, inklusive Steuerbefreiung Sozialdienstgesetz § 114 6 Monate Große Hausveränderungen Sozialdienstgesetz § 116 6 Monate Unterstützung bei schnell fortschreitender Krankheit Sozialdienstgesetz Abschnitt 117a 2 Wochen Pflegegeld (Pflege Sterbender) Sozialdienstgesetz §§ 119, 120, 121 und 122 Straken Hilfe für Pflegebedarf (Betreuung Sterbender) Sozialdienstgesetz §§ 119, 120, 121 und 122 Straken - Der Bereich Psychiatrie und Behinderung
-
Område Gesetzgebung §§ Frist für die Fallbearbeitung
Anleitung und Beratung Sozialdienstgesetz § 12 1 Woche Husvilde-Absatz Sozialdienstgesetz § 80 So schnell wie möglich Zeitlich begrenzter Support Sozialdienstgesetz Abschnitt 82b 1 Woche Erleichterung, Erleichterung im eigenen Zuhause Sozialdienstgesetz § 84 4 Monate Sozialpädagogische Betreuung und Ausbildung Sozialdienstgesetz § 85 2½ Monate Bürgergesteuerte Persönliche Assistenz (BPA), Beschäftigung von behinderten Helfern und die Möglichkeit, die Kompetenz des Arbeitgebers auf andere zu übertragen Sozialdienstgesetz § 96 3 Monate Begleitung für Erwachsene, 15 Stunden pro Person Monate Sozialdienstgesetz § 97 2 Monate Ansprechpartner für Taubblinde Sozialdienstgesetz § 98 2 Monate Unterstützung und Ansprechpartner für psychisch Kranke, Suchtkranke, Obdachlose etc Sozialdienstgesetz § 99 3 Wochentage Notwendige Zusatzkosten für Erwachsene Sozialdienstgesetz § 100 3 Monate Behandlungen im Rahmen der Sozialpädagogik nach § 85 Sozialdienstgesetz § 102 1½ Monate Geschützte Beschäftigung Sozialdienstgesetz § 103 1½ Monate Aktivitäten und soziale Dienste Sozialdienstgesetz § 104 1½ Monate Vorübergehender Aufenthalt in einer Unterkunft Sozialdienstgesetz § 107 4 Monate Zuschuss für die Beförderung mit individuellen Verkehrsmitteln Sozialdienstgesetz § 117 2½ Monate Unterstützung bei schnell fortschreitender Krankheit Sozialdienstgesetz Abschnitt 117a 2 Wochen Genehmigung von privaten Wohnungsangeboten nach §107
Sozialdienstgesetz § 144 3 Monate Aktives Beschäftigungsgesetz Handeln Sie nach aktiven Beschäftigungsbemühungen § 2 Stk. 6 und § 51 2 Monate - Der Seniorenbereich
-
Område Gesetzgebung §§ Frist für die Fallbearbeitung
Verpflegung (wenn keine spezielle Diät) Sozialdienstgesetz § 83 2 Wochen Persönliche Hilfe und Betreuung Sozialdienstgesetz § 83 2 Wochen Praktische Hilfe Sozialdienstgesetz § 83 2 Wochen Psychische Betreuung und Betreuung Sozialdienstgesetz § 83 2 Wochen Entlastung (Kurzzeitplätze), Entlastung im eigenen Haushalt Sozialdienstgesetz § 84 2 Wochen Erleichterung, Erleichterung im eigenen Zuhause Sozialdienstgesetz § 84 4 Monate Rehabilitations-/Wartungstraining Sozialdienstgesetz § 86 4 Wochen Notruf Sozialdienstgesetz § 112 2 Wochen Unterstützung bei schnell fortschreitender Krankheit Sozialdienstgesetz Abschnitt 117a 2 Wochen Pflegegeld (Pflege Sterbender) Sozialdienstgesetz §§ 119, 120, 121 und 122 Straken Hilfe für Pflegebedarf (Betreuung Sterbender) Sozialdienstgesetz §§ 119, 120, 121 und 122 Straken Fürsorgliche Zahnpflege Sozialdienstgesetz § 131 2 Wochen Altenheim Sozialdienstgesetz § 192 2 Monate Pflegeheim Das Almenbolig-Gesetz §§ 5 und 54 2 Monate
Kontaktiere uns
Sekretariat und Recht des Stadtrats
Rådhustorvet 10
6400 Sønderborg
E-mail: sekretariatet@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 64 00