Ist mein Haus gesundheitsschädlich oder brennbar?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Haus/Ihre Mietwohnung gesundheitsgefährdend oder brandgefährlich ist, können Sie dies der Wohnungsbehörde melden.
In diesem Fall wird eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt und ein Folgebericht erstellt, der ggf. eine Anordnung zur Nachbesserung enthält.
- Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?
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Wir wollen immer einen Dialog über ein gemeinsames Problem, deshalb werden sowohl der Mieter als auch der Eigentümer zu den Besichtigungen eingeladen.
Die Inspektion wird innerhalb von drei Werktagen mit dem Bürger vereinbart und findet innerhalb von sieben Werktagen statt. Der anschließende Inspektionsbericht wird innerhalb von 15 Werktagen erstellt. Von dieser Frist kann jedoch abgewichen werden, falls spezielle Proben benötigt werden.
- Wo kann ich andere nicht gesundheitliche Gefahren reklamieren?
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Bei Beschwerden über andere, nicht gesundheitsgefährdende Zustände werden Mieter an die Mietbehörde verwiesen.
Kontakt
Kvik-Caféen
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
Öffnungszeiten:
Montag: 10.00 – 14.00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 14:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 10.00 - 17.00Uhr
Freitag: 10:00 – 14:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Telefonzeiten:
Montag: 9:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 9.00:15.00 - XNUMX:XNUMX
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00