Sozialer Freibetrag

Mit einem Sozialhilfeausweis können Bürger mit besonderen sozialen Problemen bis zu 20.000 DKK steuerfrei pro Jahr verdienen, ohne dass die öffentlichen Leistungen gekürzt werden.

Um einen Sozialhilfeausweis zu beantragen, müssen Sie sich an Ihren Arbeitsberater im Jobcenter Sønderborg oder an die Dienststelle in der Gemeinde wenden, mit der Sie bereits Kontakt haben. 

Wer kann einen Sozialhilfeausweis bekommen?

Sie sind in der Zielgruppe für einen Sozialhilfeausweis, wenn Sie soziale Herausforderungen wie Obdachlosigkeit, Missbrauch, psychische Erkrankungen oder Schutzbedürftigkeit haben. Darüber hinaus gelten folgende Kriterien:

  • Sie waren weder in Ausbildung noch hatten Sie im letzten Jahr ein Erwerbseinkommen von mehr als 10.000 DKK
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen, um Hilfe oder Unterstützung zu erhalten, z.B. durch eine Hilfs- und Kontaktperson, eine Suchtbehandlung oder ein Wohnungsangebot
  • Sie erfüllen die Wohnsitzvoraussetzung für den Anspruch auf Sozialhilfe oder Erziehungshilfe

Ob Sie einen Sozialhilfeausweis bekommen können, entscheidet die Gemeinde. 

Wie verwende ich die Sozialfreikarte?

Sie können Ihren Sozialhilfeausweis für die normale Arbeit in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen verwenden. Es kann daher nicht für Lohnzuschussjobs, flexible Jobs oder ähnliche unterstützte Arbeit verwendet werden.

Die Arbeitszeit ist nicht geregelt und Sie werden zu allgemeinen Bedingungen für einen tariflichen Lohn eingestellt. Die Aufgaben können beispielsweise Verpackungs- und Lagerarbeiten, Reinigung, Kundendienst, Serviceaufgaben usw. sein.

Nachdem Ihnen ein Sozialhilfeausweis ausgestellt wurde, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie den Sozialhilfeausweis verwenden. Es ist Ihrem Arbeitgeber freigestellt, ob er die Regelung mit dem Sozialhilfeausweis nutzen möchte.

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Jobcenter

Kontakt

Jobcenter Sonderburg
Holger Drachmanns Plads 5
6400 Sønderborg

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Donnerstag: 10.00 - 17.00
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