Entscheidung

§ 16b Umweltgenehmigung für den Besucherbauernhof im Ferienort Nordborg unter der Adresse Til Stranden 17, 6430 Nordborg

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name und Vorname
Natur, Umwelt und Klima

Die Gemeinde Sønderborg stellt hiermit eine Umweltgenehmigung gemäß § 16b für die Errichtung eines Besucherbauernhofs im Ferienort Nordborg aus. Das Besucherzentrum hat die Adresse Til Stranden 17, 64730 Nordborg. Der Besuchergarten dient der Kommunikation und Unterhaltung der Gäste des Nordborg Resorts. Wenn Sie Partei des Falls sind und gegen die Entscheidung Berufung einlegen möchten, finden Sie die Berufungshinweise in Teil 2 der Entscheidung. 

Einspruchsfrist

Område

6430, Nordborg

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