Der Gründer- und Entwicklungspool
Neue Vereine mit öffentlichkeitswirksamen Zwecken können Zuwendungen für z.B. Entwicklungsarbeit, Einzelprojekte, Laienkultur etc. beantragen.
- Welche Vereine können Fördermittel beantragen?
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Aus dem Start- und Entwicklungspool können Sie sich bewerben, wenn Sie:
- Ist ein neuer Verein mit dem Zweck, die Öffentlichkeit zu informieren
- Betreibt Entwicklungsarbeit, eigenständige Projekte, kulturelle Laienaktivitäten, öffentliche Informationsangebote für Kinder und Jugendliche, die nicht von anderen Angeboten angezogen werden, Treffpunkte mit öffentlicher Information als Hauptzweck und Aktivitäten transversalen Charakters.
Der Zuschuss kann nur an bereits zugelassene Vereine vergeben werden und dient der Hilfe zur Selbsthilfe im Zusammenhang mit neuen Maßnahmen und Initiativen, also nicht der operativen Erweiterung bestehender Aktivitäten.
- Wie bewerben wir uns?
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Bewerbungen werden an den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit gesendet. Das Antragsformular ist bei Kultur und Freizeit erhältlich.
- Wie viel Zuschuss können wir beantragen?
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Dem einzelnen Verein können Zuschüsse bis zu 5.000 DKK gewährt werden, jedoch höchstens 40.000 DKK pro Jahr. Häufig wird ein Zuschuss, der als Gründungs- und Entwicklungszuschuss gewährt wird, im folgenden Jahr als Zuschuss aus dem Sønderborg-Programm gewährt.
Bewerbungen werden laufend bearbeitet.
- Wozu verpflichtet uns die Förderung?
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Ein Feedback-Formular und Kopien aller relevanten Anlagen müssen eingereicht werden.

Kontakt
Kultur, Sport und Freizeit
Rådhustorvet 10
6400 Sonderburg
E-mail: fritid@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 42 12