Beantragung der häuslichen Pflege (Haushaltshilfe)

Wenn es Ihnen schwerfällt, den Alltag in den eigenen vier Wänden zu bewältigen, können Sie persönliche und/oder praktische Hilfe durch häusliche Pflege beantragen.

Wenn es Ihnen schwerfällt, alltägliche Aufgaben zu bewältigen, können Sie Hilfe zu Hause beantragen.

In der Gemeinde Sønderborg konzentrieren wir uns darauf, dass Sie als Bürger aktiv und mitverantwortlich sind, wenn Sie Unterstützung benötigen. 

Wer kann häusliche Pflege erhalten?

Um häusliche Pflege zu erhalten, müssen Sie körperlich, geistig oder sozial beeinträchtigt sein und daher nicht in der Lage sein, Ihre täglichen Aufgaben oder die persönliche Pflege selbst zu erledigen.

Wenn Sie einen Ehe- oder Lebenspartner oder andere nahe Verwandte haben, wird erwartet, dass diese sich in geringerem Maße an Ihrer persönlichen Hilfe und Pflege beteiligen.

Eine dauerhafte Hilfe kann Ihnen grundsätzlich nicht gewährt werden, wenn Sie durch Schulung, Anleitung oder Hilfsmittel wieder in die Lage versetzt werden, eine oder mehrere der Aufgaben zu bewältigen.

Das Alter allein löst keine Hilfe und Unterstützung aus.

Wobei kann ich Hilfe bekommen?

Welche Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Situation ab und davon, wie viel Sie und andere im Haushalt tun können. Wir prüfen, welche Hilfe Sie bekommen können.

Sie können z.B. Holen Sie sich Hilfe bei:

  • Körperhygiene
  • sich anziehen
  • aufstehen
  • Essen und Trinken
  • Toilettenbesuch
  • Reinigung
  • Wäscherei
  • kaufen
Wie beantrage ich häusliche Pflege?

Wenn Sie häusliche Pflege (Haushaltshilfe) benötigen, können Sie entweder:

  • Kontaktieren Sie die Besuchsabteilung (siehe Kontaktinformationen unten auf der Seite).
  • Füllen Sie ein Bewerbungsformular über den Link oben auf der Seite aus

Sobald Ihre Bewerbung eingegangen ist, werden wir:

  • Planen Sie einen Besuch bei Ihnen zu Hause, wo Sie und ggf Angehörige sind anwesend
  • Führen Sie eine Gesamtbeurteilung Ihres Antrags und Ihres Hilfebedarfs durch
  • Verarbeiten Sie alle Informationen und treffen Sie eine Entscheidung

Wenn wir zusätzliche Informationen benötigen, beispielsweise von Ihrem Arzt, dem Krankenhaus oder anderen, geschieht dies immer in Absprache mit Ihnen.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht, wofür Ihnen Hilfe gewährt wurde und wofür möglicherweise auch nicht.

Kann ich meinen häuslichen Pflegedienstleister selbst wählen?

Ja. Wenn Sie Hilfe erhalten, können Sie im Rahmen des Free-Choice-Systems einen dieser Anbieter frei wählen:

  • Kommunaler Versorger
  • CaRas Pflege, einem anerkannten Anbieter persönlicher und praktischer Hilfe im Haushalt
  • Eine von Ihnen selbst gewählte Person, die von der Gemeinde zugelassen und angestellt sein muss

Wenn Sie sich für einen Lieferanten entschieden haben, informieren Sie Ihren Besucher. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, müssen Sie dies ebenfalls der Visitation mitteilen.

Sie können den Anbieter mit einer Frist von einem Monat wechseln. Sehen Sie sich das Formular für den Anbieterwechsel für persönliche und praktische Hilfe an.

Kann mir ein Notruf zugewiesen werden?

Wenn Sie in Notfällen Pflegekräfte rufen müssen und eine dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung haben, können Sie sich ein Notrufgerät zu Hause installieren lassen.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie keine Möglichkeit haben, selbst auf die Toilette zu gehen und die Hilfe bei regelmäßigen Toilettengängen nicht ausreicht, oder wenn Sie einen Sturz erlebt haben und nicht in der Lage sind, selbst aufzustehen.

Notrufe ersetzen nicht den Anruf z. B. bei der 112, der Polizei oder Ihrem Hausarzt/Bereitschaftsarzt.

Was soll ich tun, wenn sich meine Situation ändert?

Sie erhalten Hilfe in Bezug auf Ihre aktuelle Situation. Die Hilfe wird angepasst, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern.

Sie müssen die Besuchsabteilung benachrichtigen, wenn sich Ihr Funktionsniveau oder Ihre Bedürfnisse ändern. Auch Änderungen in der Gesamtsituation Ihres Haushalts müssen Sie uns mitteilen.

Wo finde ich Bearbeitungsfristen, Qualitätsstandards und Betreuung?

Die Bearbeitungsfristen für den Fall finden Sie hier.

Alle Qualitätsstandards finden Sie hier.

Alle Inspektionsberichte finden Sie hier.

Zu übermittelnde Informationen über Bürger im Urlaub (für Gemeinden)

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts zu Hause Hilfe benötigen, ist es Ihre Heimatgemeinde, die die Hilfe für die Besucher der Gemeinde Sønderborg organisiert.

Hilfe bei der persönlichen Betreuung und praktische Hilfe muss von den Visitationen in der Heimatgemeinde spätestens 14 Tage vor der Ankunft des Feriengastes durch Kontaktaufnahme mit den Visitationen in der Gemeinde Sønderborg bestellt werden. Urlaubsgäste sollten sich daher rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist mit ihrer Heimatgemeinde in Verbindung setzen.

Bei Bedarf an persönlicher Betreuung ist eine Beschreibung der Aufgabenstellung zu übersenden.

Senden Sie Informationen zu Ferienhäusern über unsere digitales Kontaktformular

 

Kontakt

Pflege und Entwicklung
Ellegårdvej 25A
6400 Sønderborg

Telefonzeiten:

Montag - Freitag: 8.00 - 9.00 Uhr