Unterstützung der ehrenamtlichen Sozial- und Gesundheitsförderungsarbeit

Freiwillige soziale Vereine und Organisationen können Zuschüsse für ehrenamtliches soziales und gesundheitsförderndes Engagement (§18 Fördermittel) beantragen.

Die Stipendien werden in einer von zwei Bewerbungsrunden pro Jahr vergeben. Die Bewerbungsfristen sind der 1. Dezember und der 1. Juni. 

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

Für Vereinsarbeit zur Unterstützung von Menschen in Not - zum Beispiel Kinder, Jugendliche und Familien mit persönlichen und sozialen Problemen, einsame, schwache Alte, Kranke, Behinderte, Suchtkranke, Flüchtlinge/Zuwanderer, psychisch Kranke - und sonstige Gesundheitsförderung Bemühungen.

Wann erhalten wir eine Antwort auf unsere Bewerbung?

Mit einer Antwort auf den Antrag ist Mitte Februar und Mitte August zu rechnen. Zugeteilte Mittel werden voraussichtlich Ende Februar und August auf das Nem-Konto des Vereins überwiesen.

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Haus des Ehrenamtes
Perlegade 50
6400 Sønderborg