Betreuungsperson und freundliche Familie für Pflegekinder
Wenn Sie mit dem Herzen dabei sind und sich für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien oder Kinder- und Jugendheimen engagieren möchten, können Sie oder Ihre Familie sich bei dem Projekt engagieren.
- Was ist eine ehrenamtliche Betreuungsperson oder eine befreundete Familie?
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Einzelpersonen oder Familien, die sich für ein betreutes Kind oder einen betreuten Jugendlichen einsetzen möchten, können sich als ehrenamtliche Betreuungsperson oder als befreundete Familie engagieren.
Mit der Anmeldung als Begleitperson oder betreuende Familie haben Sie gemeinsam mit Ihrer Familie die Möglichkeit, einem Kind oder Jugendlichen Sicherheit, Stabilität und positive Erlebnisse zu ermöglichen.
Was ist der Unterschied zwischen einer unterstützenden Person und einer befreundeten Familie?
Wenn Sie eine ehrenamtliche Betreuungsperson sind, werden Sie als Einzelperson im Programm registriert und müssen Ihre Familie nicht in die Zeit einbeziehen, die Sie mit dem Kind oder Jugendlichen verbringen. Das Kind bzw. der Jugendliche wird in einer Pflegefamilie oder in einem Kinder- und Jugendheim untergebracht.
Freiwillige Pflegefamilien sind ganze Familien, die sich bei dem Programm registrieren lassen und das Kind bzw. den Jugendlichen bei sich zu Hause aufnehmen. Das Kind oder der Jugendliche wird in einem Kinder- und Jugendheim untergebracht.
- Was brauche ich, um eine unterstützende Person oder eine freundliche Familie zu werden?
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Wenn Sie feststellen, dass Sie in Ihrem Alltag genügend Energie haben, um ein Kind oder einen Jugendlichen in Ihren Alltag einzubeziehen, ist das Programm das Richtige für Sie.
Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, das Kind oder den Jugendlichen in Ihren Alltag einzubeziehen.
Beispiele für Aktivitäten mit dem Kind/Jugendlichen könnten sein:
- Hausaufgabenhilfe an einem Nachmittag
- Einen Tag gemeinsam mit alltäglichen Aktivitäten wie Einkaufen und Frikadellen braten verbringen
- Freitagsspaß mit einem Film auf der Couch
- Teilnahme an kleinen Projekten rund um Haus und Garten
- Gemeinsame Hobbys
Gemeinsam mit der Betreuungsperson des Kindes vereinbaren Sie, wie viele und wie oft Sie sich mit dem Kind/Jugendlichen treffen. Der Kontakt kann sowohl persönlich als auch per Telefon-/Videoanruf erfolgen.
Es gibt keine Vorgabe, wie viel Zeit Sie zusammen verbringen müssen. Es wird jedoch erwartet, dass Sie sich mindestens einmal im Monat treffen, vorzugsweise jedoch öfter.
Als Begleitperson und/oder befreundete Familie unterliegen Sie den Melde- und Schweigepflichten. Um die Sicherheit des Kindes oder Jugendlichen zu gewährleisten, werden für alle Personen über 18 Jahren im Haushalt Führungszeugnisse und Kindersicherungen eingeholt.
Ihre Vereinbarungen mit dem Kind/Jugendlichen werden von uns als Gemeinde nicht weiter verfolgt und Sie sollten an Besprechungen oder sonstigen das Kind/den Jugendlichen betreffenden Aktivitäten nicht teilnehmen.
Die Aufgabe ist ehrenamtlich und Sie erhalten kein Gehalt.
- Wie werde ich mit einem Kind oder Jugendlichen zusammengebracht?
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Nach Ihrer Anmeldung zum Programm werden Sie telefonisch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bei dem wir prüfen, ob eine Übereinstimmung möglich ist. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Wünsche für eine Übereinstimmung zu äußern, die zu Ihnen und den Interessen Ihrer Familie passt.
Im Rahmen eines Spiels besuchen wir Sie auch gerne zu Hause.
Wenn keine Übereinstimmung mit einem Kind oder Jugendlichen sofort
Sollte sich nicht sofort eine Übereinstimmung ergeben, werden Sie in unserer Kartei aufgeführt.
Wir speichern Ihre Kontaktdaten sowie eine kurze Beschreibung Ihrer Person und Ihrer Familie, um Ihnen ein Kind oder einen Jugendlichen als Betreuungsperson oder Ihrer Familie als befreundete Familie zuzuordnen.
Sie können Ihr ehrenamtliches Engagement jederzeit beenden und die Löschung aus der Datei verlangen.
- Kann ich eine Betreuungsperson für die Eltern des Pflegekindes werden?
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Wenn Sie mit Leidenschaft etwas bewegen möchten, können Sie auch als Betreuungsperson für einen Elternteil fungieren, dessen Kind in Pflege ist.
Ihre Aufgabe ist es, den Eltern, die ein Kind untergebracht haben, zuzuhören, für sie da zu sein und über die schwierigen Dinge und Gefühle zu sprechen, die damit einhergehen. Auch bei der Klärung von Fragen und Gesprächen mit der Gemeinde können Sie mithelfen. Hierzu können beispielsweise die Vorbereitung und Auswertung von Gesprächen, das Lesen und Verstehen schriftlicher Unterlagen sowie Entscheidungen über die Platzierung und Kontaktaufnahme gehören. Es ist nicht Ihre Aufgabe, die Rückkehr des Kindes nach Hause sicherzustellen, Sie können jedoch den Grund für die Unterbringung besprechen.
Ihre Rolle ist entscheidend für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Eltern, der Gemeinde und der Einrichtung, wodurch die Beziehung und der Kontakt zwischen Eltern und Kind verbessert werden können.
Bewerben Sie sich hier als Betreuungsperson für die Eltern eines Pflegekindes.
Nach Ihrer Anmeldung laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein, führen anschließend ein Führungszeugnis durch und erstellen eine Kurzbeschreibung Ihrer Person für unsere Akte.
Als Begleitperson können die Eltern täglich 2 Stunden Hilfe von Ihnen bekommen. pro Monat untergebrachtes Kind. Für Sie besteht eine Verschwiegenheitspflicht und eine strenge Meldepflicht.
Es gibt keine besonderen beruflichen Anforderungen an Sie und Sie erhalten 185 Kronen pro Stunde.

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