Wasserlauf

Informieren Sie sich über Bäche in der Gemeinde Sønderborg.

Streams können privat oder öffentlich und offen oder geleitet sein. Entwässerungsrohre sind zum Beispiel auch ein Wasserlauf.

Die Gemeinde Sønderborg ist verpflichtet, die öffentlichen Wasserläufe zu unterhalten, während die Grundstückseigentümer die Pflicht haben, private Wasserläufe zu unterhalten. Die Wasserläufe in der Gemeinde Sønderborg sind klein und besonders anfällig für Verschmutzung, Umweltunfälle, Wasserentnahme und Abwasser.

Denken Sie daran, dass Umweltunfälle immer gemeldet werden müssen 112.

Karte der Wasserläufe

Siehe Karte der Streams hier.

Welche Pflichten habe ich als Grundeigentümer eines Baches?

Wenn Sie Eigentümer eines Streams sind, müssen Sie besonders auf Folgendes achten:

  • Der freie Wasserfluss darf nicht behindert werden.
  • Als privater Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, dieses bei Bedarf zu pflegen, damit sich die Wasserdurchflusskapazität nicht ändert, d.h. Leitungsabschnitte müssen gespült, entwurzelt, repariert oder ersetzt werden, falls erforderlich, und alle Verstopfungen müssen entfernt werden (jedoch nur abgelagertes Material).
  • Die Bedingungen an öffentlichen Wasserläufen werden durch Gewässerordnungen festgelegt. In den gemeinsamen Regelungen können Sie sehen, welche allgemeinen Pflichten Sie als Grundstückseigentümer haben und wofür die Gemeinde steht. Wenn die Gemeinde Ernten geschnitten hat, haben Sie z.B. Verpflichtung zum Entfernen und Ausbreiten offener Bestände mindestens 2 Meter vom Gewässerrand entfernt. Lesen Sie mehr in den Gemeinsamen Vorschriften unter Dokumente. 
  • In Landzonen gibt es einen 2 m Bordstein. Lesen Sie mehr in der Broschüre über Bordsteinkanten unter Dokumente.

Sie können sich an die Gemeinde Sønderborg wenden (siehe Kontaktinformationen unten auf der Seite), wenn Sie der Meinung sind, dass ein öffentlicher Wasserlauf gereinigt oder anderweitig gewartet werden muss.

Wenn Sie für eine mangelhafte Wartung verantwortlich sind, können Sie für Schäden an den betroffenen Objekten haftbar gemacht werden. 

Sie haben auch das Recht, dafür zu sorgen, dass Ihre Nachbarn die Wasserableitung auf ihrem Grundstück sichern, damit das Wasser von Ihrem Grundstück abgeleitet werden kann. Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn über das Problem. Lesen Sie mehr über Nachbarbeschwerden im Zusammenhang mit Wasserlauf. Bei anhaltenden Problemen können Sie dies tun Kontaktieren Sie die Gemeinde über dieses elektronische Formular.

Darf ich in der Nähe eines Wasserlaufs Vegetation anpflanzen oder entfernen?

Sie dürfen nicht so nahe an Wasserläufen oder Abflüssen pflanzen, dass die Gefahr besteht, dass Wurzeln in die Rohrleitungen eindringen. 

Ohne Genehmigung der Gemeinde Sønderborg dürfen Sie keine Bäume in öffentlichen Wasserläufen pflanzen. Bei offenen öffentlichen Wasserläufen müssen Sie einen Abstand von 8 m zur Oberkante des Wasserlaufs einhalten. Bei verrohrten öffentlichen Wasserläufen müssen Sie einen Abstand von 4 m zur Außenkante des Rohres einhalten.

Sie müssen auch eine Genehmigung zum Entfernen von Bäumen und Sträuchern entlang offener öffentlicher Wasserläufe beantragen.

Wann muss ich die Erlaubnis beantragen, meinen Stream zu ändern?

Das Umsteigen in oder in der Nähe von Wasserläufen ist nur mit Genehmigung der Gemeinde gestattet. Sie müssen jedoch darauf achten, ob der Stream ist besonders geschützt durch §3 des Naturschutzgesetzes und/oder gezielt in Die Pläne für die Wasserscheide.

Sie müssen die Erlaubnis beantragen für:

  • Maßnahmen, die die Wasserdurchflusskapazität verändern können.
  • den Lauf oder Querschnitt des Baches zu verändern.
  • zur Errichtung von Brücken, Überführungen und Hangsicherungen.
  • Bäche mit Rohrleitungen, Kabeln und dergleichen zu queren.
  • zur Errichtung von Gebäuden, festen Zäunen, Bepflanzungen, weniger als 8 Meter von der Oberkante offener Wasserläufe und weniger als 4 Meter von geleiteten Wasserläufen.
  • Gelände zu wechseln.
  • Wasserstellen einzurichten.
  • um den Stream wiederherzustellen, z.B. beim Verlegen von Steinen und Straßenkies. 
  • Bäume und Büsche zu entfernen, die den Bach beschatten.

Bewerben Sie sich für die Überquerung von Bächen. Sie selbst sind verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen der von der Überfahrt betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen. Soll die Leitung in einem Naturschutzgebiet liegen, müssen Sie zusätzlich eine Ausnahme vom Naturschutzgesetz beantragen. 

Bewerben, um den natürlichen Abfluss von Wasser zu ändern. Niemand darf ohne Genehmigung der Flussbehörde den natürlichen Wasserabfluss zu einem anderen Grundstück verändern oder den natürlichen Wasserabfluss von höher gelegenen Grundstücken behindern.
 

Beantragen Sie die Mitbenutzung von Pipelines. Nach § 63 GWG ist jeder, der Wasser in einen Abfluss oder in eine eigene Wasserleitung leitet, Mitbenützer der betreffenden Leitung. Wenn Sie Wasser in eine Leitung einleiten wollen, müssen Sie sich ebenfalls als Mitnutzer bewerben.
 

Wenn Sie einen Stream ändern möchten, müssen Sie einen senden Antrag auf Gewässerregulierung. Im Regulierungsfall beschreibt man unter anderem, wer für die Regulierung aufkommen muss. Ein Formular zur Parteierklärung finden Sie hier.

Ist mein Gewässer nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützt?

Wasserläufe können durch geschützt werden §3 des Naturschutzgesetzes. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Wasserläufe. In diesen Strömen muss eine normale Wartung durchgeführt werden, aber der Zustand kann nicht ohne Ausnahmegenehmigung geändert werden. Sehen Sie sie auf der Karte.

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