Vorrübergehende Unterkunft
Hier können Sie vorübergehende Unterbringung melden.
Sicherheit hat bei der temporären Unterbringung höchste Priorität. Als Gutachter sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die brandbedingten Bedingungen während der Übernachtung den folgenden Bedingungen entsprechen.
Wenn Sie als Verein, Institution oder Unternehmen eine vorübergehende Unterbringung in einem nicht bereits zur Unterbringung zugelassenen Zimmer ermöglichen wollen, dann müssen Sie eine Entscheidung über viele Gesetze und Verordnungen treffen.
- Wo und für wie lange kann eine vorübergehende Unterkunft vermittelt werden?
-
Wohnen auf Zeit kann nur in folgenden Gebäuden ausgeschrieben werden:
- Abschnitt Lehre
- Versammlungsräume, Sporthallen etc.
- Bauabschnitt für pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger (typischerweise Kitas/Kindergärten)
Sofern im DKV-Plan (Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Instandhaltungsplan) des Gebäudes eine vorübergehende Unterbringung vorgesehen ist, kann diese in allen Nutzungskategorien angeordnet werden. In diesen Fällen ist der DKV-Plan mit der Anzeige an die Gemeinde zu übersenden.
In zur Übernachtung zugelassenen Gebäudeteilen, in denen Personen die Fluchtwege nicht kennen, sich aber selbst helfen können (Nutzungskategorie 5, Hotels u.ä.), ist die vorübergehende Unterbringung zulässig, wenn dies im DKV-Plan angegeben ist. Dabei ist eine Anzeige bei der Gemeinde über die vorübergehende Unterbringung in diesen Gebäudeteilen nicht erforderlich. Es wird jedoch immer noch angemessen sein.
Wird eine vorübergehende Unterbringung zB in Büro- oder Lagerräumen gewünscht, bedarf es einer Baugenehmigung oder der Aufnahme in den Betriebs-, Steuerungs- und Instandhaltungsplan des Gebäudes.
- Wie melde ich die vorübergehende Unterbringung bei der Gemeinde Sønderborg?
-
Sie benachrichtigen uns, indem Sie das Formular ausfüllen, auf das Sie über die Schaltfläche oben auf der Seite zugreifen.
Wenn es maximal 50 Übernachtungsgäste gibt, müssen Sie dies der Gemeinde Sønderborg spätestens 2 Wochen vor der ersten Übernachtung mitteilen.
Bei mehr als 50 Übernachtungsgästen ist die Gemeinde 4 Wochen vor der Veranstaltung zu informieren. Notdienste Sønderborg können vorübergehende Übernachtungen beaufsichtigen, und die Registrierung über das Formular gilt als Meldung gemäß den Bestimmungen des Nothilfegesetzes.
- Was soll ich schicken, wenn ich eine vorübergehende Unterkunft kündige?
-
Bei Anmeldung einer vorübergehenden Übernachtung sind zusätzlich zu übersenden:
- Betriebstagebuch inkl. Brandschutzvorschriften
Unmittelbar vor der Übernachtung ist das Betriebstagebuch, das der Meldung beigefügt ist, zunächst abzuhaken. Im Meldeformular können Sie einen Vorschlag für den Inhalt eines Betriebstagebuchs herunterladen.
Siehe auch ein Beispiel für ein Betriebstagebuch hier
- Belegungsplan/Übersichtszeichnung (nur wenn mehr als 50 Personen in einem Zimmer übernachten)
- Gibt es einen Raum, in dem mehr als 50 Personen übernachten, muss ein Belegungsplan erstellt werden, in dem Folgendes steht:
- Hauptziel des Zimmers, in dem Sie übernachten möchten
- Ca. das Maßstabsverhältnis in der Zeichnung
- Die Gesamtzahl der Betten
- Freie Fluchtwegdurchgänge, (die mindestens 1,3 Meter betragen müssen)
- Die Breite der Ausgangstüren
- Der Flächenbedarf gem über Nacht beträgt 2,5 Meter x 0,75 Meter, wobei das Gepäck berücksichtigt wird
- Verfügt der Raum nicht über eine ABA-Anlage (automatische Brandmeldeanlage), muss der Standort des Rauchmelders im Belegungsplan ausgewiesen werden. Verfügt der Raum über eine ABA-Anlage, muss die Lage des Alarmdrucks/Warndrucks auf dem Grundrissplan gekennzeichnet werden.
- Standort von allen Wachwache bei mehr als 150 Übernachtungsgästen. Wir empfehlen, dass der Nachtwächter über 18 Jahre alt ist und ein Mobiltelefon mit sich führt und halbstündlich verkehrt.
- Hängeplatz für den Lageplan
- Betriebstagebuch inkl. Brandschutzvorschriften
- Welche Anforderungen gelten im Zusammenhang mit der vorübergehenden Unterbringung?
-
Die Regeln für die vorübergehende Unterbringung sind in beschrieben Kapitel 7 des Leitfadens zu Kapitel 5 der Bauverordnung, aber die wichtigsten Punkte sind:
- Rauchmelder
Alle Schlafzimmer müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein, entweder als automatisches Warnsystem oder als installierte Rauchmelder. Von Räumen ohne direkten Zugang ins Freie müssen Rauchmelder auch in dazugehörigen Fluchtwegen aufgestellt werden. In großen Räumen dürfen zwischen den einzelnen Rauchmeldern nicht mehr als 10 Meter und in der Höhe nicht mehr als 11 Meter liegen.
Bei der Aufstellung mehrerer Rauchwarnmelder müssen diese miteinander verbunden werden.
Eine Alternative zum Einsatz eines Rauchmelders kann eine feste, wache Wache in der Unterkunft selbst sein. Dies könnte beispielsweise in einer Sporthalle sein. Der Wächter muss in der Lage sein, jeden im gesamten Raum zu benachrichtigen, z. mit Megafon.
- Ausrüstung zur Brandbekämpfung
Um eine sichere Übernachtung zu gewährleisten, müssen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein. Bei Gebäuden ohne Entlüftungsschläuche dürfen Handfeuerlöscher von keinem Punkt in der Unterkunft mehr als 30 Meter entfernt sein.
Feuerlöscheinrichtungen werden vorzugsweise an Türen und Ausgängen aufgestellt. Feuerlöscheinrichtungen sind immer sichtbar und leicht zugänglich.
- Brand- und Evakuierungsanweisungen
Brand- und Evakuierungsanweisungen müssen in den Unterkünften oder in den Fluchtwegen ausgehängt werden.
- Fluchtwege in Räumen größer als 150 Quadratmeter
Aus Räumen, die größer als 150 Quadratmeter sind oder von mehr als 50 Übernachtungsgästen genutzt werden, müssen mindestens zwei Ausgangstüren vorhanden sein, die zu zwei unabhängigen Fluchtwegen bis ins Freie führen. Es reicht nicht aus, dass zwei Türen zum gleichen Fluchtweg führen. Die Ausgangstüren müssen sich in oder unmittelbar an gegenüberliegenden Enden des Raums befinden.
Bis zum nächsten Ausgang aus dem Raum dürfen maximal 30 Meter entfernt sein.
- Fluchtwege in Räumen mit weniger als 150 Quadratmetern
Für Räume unter 150 Quadratmetern gibt es drei Lösungen für Fluchtwege:
1. Ausgang direkt ins Freie
2. Ein Fluchtweg
Vom Ausgang zum Zimmer müssen Sie in zwei Richtungen gehen können, von der Übernachtungsstelle bis zum Ausgang dürfen maximal 30 Meter sein und für jede 10. Übernachtungsperson muss eine Rettungsöffnung vorhanden sein.
Eine Rettungsöffnung ist ein Fenster oder dergleichen mit einer lichten Höhe von mindestens 0,6 Metern und einer lichten Breite von mindestens 0,5 Metern, wobei die Summe aus Höhe und Breite mindestens 1,5 Meter beträgt. Die Unterkante von Rettungsöffnungen darf außen nicht mehr als 2 Meter und innen 1,2 Meter über dem Boden liegen. Der Notausstieg muss sich ohne Schlüssel oder Werkzeug leicht und ungehindert bedienen lassen.
3. Als Räumlichkeiten eingerichtet über 150 qm (d. h. 2 unabhängige Fluchtwege)
- Fluchtpassagiere in Räumen
In Räumen zur vorübergehenden Unterbringung müssen Fluchtwege vorhanden sein, die von jedem Schlafplatz bis zur Ausgangstür des Zimmers führen. Bei Räumen, die von nicht mehr als 50 Übernachtungsgästen genutzt werden, muss die Fluchtwegbreite 0,8 Meter betragen. Bei Räumen mit mehr als 50 Übernachtungsgästen muss die Fluchtwegbreite 1,3 Meter betragen.
- Unterkunft über dem Erdgeschoss
Vorübergehende Unterbringung in den darüber liegenden Stockwerken erfordert, dass es zwei unabhängige Fluchtwege von der Unterkunft gibt. Das bedeutet, dass zwei völlig vom Raum getrennte Fluchtwegsysteme vorhanden sein müssen. Es reicht nicht aus, dass zwei Türen zum gleichen Fluchtweg führen.
- Räume mit 10-50 Übernachtungsgästen müssen getrennt werden
Bei Räumen mit bis einschließlich 50 Übernachtungsgästen muss ein Hinweisschild mit der maximalen Anzahl an Übernachtungsgästen aufgehängt werden. Bei mehr als 50 Übernachtungsgästen muss ein Belegungsplan einsehbar sein.
- Bei Übernachtungen mit mehr als 150 Personen muss es eine feste, wache Wache geben, die die Runde machen muss.
Die Notdienste Sønderborg beurteilen auf der Grundlage des Antrags, ob eine Brandinspektion der vorübergehenden Unterkunft durchgeführt werden sollte Ausführungsverordnung 2341.
- Rauchmelder
Kontaktiere uns
Geschäft und Verschwendung
Lille Rådhusgade 7
6400 Sønderborg
E-mail: erhverv-affald@sonderborg.dk
Tlf. nr.: +45 88 72 40 83
Telefonzeiten:
Montag - Mittwoch: 9.00 - 15.00
Donnerstag: 9.00 - 17.00
Freitag: 9.00 - 14.00