UVP-Genehmigung mit zugehörigem Umweltverträglichkeitsgutachten für Solarzellenanlagen auf Vorladung
Am 23. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde Sønderborg eine UVP-Genehmigung für eine Solarzellenanlage in Stevning, Kataster Nr. 482, 450, 441, 448, 14, 455, 193, 522 und 523, Stevning, Svenstrup. Das beantragte Projekt umfasst die Errichtung von ca. 36 ha großes Solarzellenwerk zur Stromerzeugung nördlich von Stevning. Die Anlage soll eine jährliche Stromproduktion von ca. 33.000 MWh/Jahr entsprechend dem Stromverbrauch für ca. 8.000 Haushalte. Die UVP-Genehmigung wird erteilt, vgl. §25 des Umweltprüfgesetzes.
Die Berufungsfrist endet am 20. Januar 2022.
Zugriff auf Dokumente
Gemäß dem Gesetz über die Offenheit, dem Verwaltungsgesetz und dem Gesetz über den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen hat jeder Zugang zu den Dokumenten, die die Gemeinde Sønderborg besitzt, sowie zu dem Fall im Allgemeinen.
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