Whistleblower-Programm für Mitarbeiter, Partner und Lieferanten

Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten können Verstöße der Gemeinde Sønderborg in bestimmten Bereichen anonym melden.

Die Gemeinde Sønderborg möchte eine offene und transparente Kultur in unserer Organisation, in der Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten mutmaßliche Unregelmäßigkeiten oder Rechtswidrigkeiten melden können.

Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Sønderborg entschieden, ein Whistleblower-System einzurichten, bei dem alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten illegale Situationen oder schwerwiegende Fehler oder Fahrlässigkeit melden können.

Was ist der Zweck des Whistleblower-Systems?

Der Zweck des Hinweisgebersystems besteht darin, dass Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten auf sichere, geschützte und anonyme Weise auf illegale oder andere schwerwiegende Vorkommnisse in der Gemeinde aufmerksam machen können. Gleichzeitig gewährleistet das Schema einen konstruktiven und sicheren Umgang mit den Informationen.

Welche Informationen können gemeldet werden?

Das Hinweisgebersystem verarbeitet nur Hinweise zu schwerwiegenden Sachverhalten. Bei einer Meldung an das Hinweisgebersystem wird daher von einer Kenntnis oder einem begründeten Verdacht auf schwerwiegende Taten ausgegangen. 

Folgendes kann gemeldet werden: 

  • Angelegenheiten, deren Offenlegung im öffentlichen Interesse liegt – ein echtes gesellschaftliches Interesse
  • Strafbare Zustände – z.B. Verletzung der Vertraulichkeit, Missbrauch finanzieller Ressourcen, Diebstahl, Betrug, Schlepperei, Betrug, Bestechung etc.
  • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen andere Gesetze – z.B. Gewaltanwendungsrecht, Verwaltungsrecht, Öffentlichkeitsrecht, Fachrecht.
  • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Grundsätze – z.B. Untersuchungsgrundsatz, Objektivitätsgebot, Machtmissbrauchsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit.
  • Sexuelle Belästigung oder andere schwerwiegende persönliche Konflikte am Arbeitsplatz, z.B. schwere Belästigung (def: Gleichbehandlungsgesetz – keine Untergrenze).
  • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen interne Richtlinien - z.B. über Geschäftsreisen und den Erhalt von Geschenken.
Wie erhalten Sie Feedback zu Ihrem Bericht?

Die Whistleblower-Einheit hat die Pflicht:

  • den Eingang Ihrer Meldung spätestens nach 7 Tagen bestätigen.
  • Feedback zu Ihrem Bericht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt Ihrer Quittung zu geben.
Sind Meldungen anonym?

Meldungen können anonym oder unter Angabe von Identität und Kontaktinformationen erfolgen. Du entscheidest. Wenn Sie anonym bleiben möchten, denken Sie daran, das Häkchen im Whistleblower-Portal zu setzen. 

Das interne Whistleblower-System wird so eingerichtet und betrieben, dass Vertraulichkeit gewährleistet ist über:

  • Die Identität des Whistleblowers
  • Identität der betroffenen Person
  • Alle im Bericht erwähnten Dritten

Informationen über die Identität des Hinweisgebers und andere Informationen, aus denen sich die Identität des Hinweisgebers direkt oder indirekt ableiten lässt, dürfen ohne Zustimmung des Hinweisgebers nur dann an eine andere öffentliche Stelle weitergegeben werden, wenn die Weitergabe zur Abwehr von Verstößen oder zur Wahrung des Rechts erfolgt von Betroffenen zu einer Verteidigung. .

Der Hinweisgeber muss vor der oben genannten Offenlegung benachrichtigt werden, es sei denn, die Benachrichtigung würde damit verbundene Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gefährden.

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