Über Datenschutz

Die Gemeinde Sønderborg verarbeitet personenbezogene Daten über Sie zum Zweck der Aufgaben, die wir als Gemeinde zu lösen haben. Lesen Sie mehr über den Datenschutz in der Gemeinde Sønderborg.

Wir müssen alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit guten Datenverarbeitungspraktiken und in Übereinstimmung mit den folgenden Grundsätzen verarbeiten:

  • Legalität, Fairness und Transparenz
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbeschränkung
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Rechenschaftspflicht
Welche Informationen sammelt die Gemeinde Sønderborg über mich?

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Fällen oder Aufgaben im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt müssen wir Informationen über Sie einholen. Wir erheben nur die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind, für die die Daten erhoben wurden.

Wenn Sie bei uns angestellt sind oder eine Vergütung von uns erhalten, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um die ordnungsgemäße Zahlung von Gehalt/Vergütung und andere arbeitsrechtliche Angelegenheiten sicherzustellen.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die zu einer bestimmten natürlichen Person zurückverfolgt werden können.

Es gibt drei Kategorien personenbezogener Daten:

  • Allgemeine personenbezogene Daten – z.B. Name, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer und CPR-Nummer
  • Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten
  • Sensible personenbezogene Daten – z. B. Rasse, politische, religiöse und/oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftsbeziehungen, Gesundheitszustand, sexuelle Orientierung.
Woher erhält die Gemeinde Sønderborg meine personenbezogenen Daten und wie lange werden sie gespeichert?

Einige Informationen können wir selbst bei anderen Behörden oder gemeinsamen Registern einholen, z. B. Einkommensinformationen, SKAT, BBR usw. Wir fragen Sie nach anderen Informationen, wenn Sie beispielsweise eine Leistung oder Dienstleistung beantragen. Wir können auch Informationen von anderen registrierten Benutzern erhalten.

Sie haben jederzeit das Recht zu erfahren, woher wir Informationen über Sie im Zusammenhang mit Ihrer Fallbearbeitung in der Gemeinde erhalten. Hierüber muss der jeweilige Fachbereich Sie beispielsweise im Zusammenhang mit einer Bewerbung für eine Dienstleistung oder Bereitstellung informieren.

Wenn wir personenbezogene Daten über Sie erheben und im Zusammenhang mit unserer Verarbeitung speichern, gibt es unterschiedliche Richtlinien dafür, wie lange wir Ihre Daten speichern. Innerhalb bestimmter Sachgebiete müssen wir Ihre Akten und Informationen an das Nationalarchiv übergeben, bevor wir sie löschen können. Dies regelt das Archivgesetz.

Der Zeitraum für die Speicherung personenbezogener Daten variiert je nach Art des Falls und den Umständen des Falls – beispielsweise kann die Frist für die Speicherung personenbezogener Daten verjähren.

Genaue Informationen darüber, wie lange wir Ihre Daten speichern, erhalten Sie bei den einzelnen Fachstellen in der Gemeinde.

Wenn Sie bei der Gemeinde Sønderborg beschäftigt sind oder eine Stelle haben, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten während der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses oder während der Zeit, in der Sie eine Stelle haben, und bis zu 10 Jahre nach Ihrer Kündigung.

Ablauf der Aufbewahrungspflicht und ggf die Archivierungspflichten erfüllt sind, werden Ihre Daten gelöscht, danach hat die Gemeinde keinen Zugriff mehr darauf.

Welche Rechte habe ich in Bezug auf den Datenschutz?

Wenn die Gemeinde Sønderborg Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, haben Sie gemäß der Datenschutzverordnung eine Reihe von Rechten, die Sie jederzeit ausüben können:

  • Sie haben das Recht, Einsicht in die Informationen zu erhalten, die die Gemeinde Sønderborg über Sie verarbeitet.
  • Sie haben das Recht, unrichtige Informationen über sich selbst berichtigen zu lassen – da wir in vielen Fällen gesetzlich bei der Berichtigung von Informationen über Sie eingeschränkt sind, erfolgt die Berichtigung in Ihrem Fall durch Hinzufügen einer Tagebuchnotiz oder ähnlichem mit korrigierenden Informationen.
  • In besonderen Fällen haben Sie das Recht, personenbezogene Daten über Sie löschen zu lassen – allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass wir als Behörde einem Löschungsantrag nur sehr eingeschränkt stattgeben können, da wir strengen Dokumentationspflichten unterliegen.
  • In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken zu lassen.
  • Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Sønderborg zu widersprechen, das Widerspruchsrecht gilt jedoch nicht, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich ist, um einer der Gemeinde Sønderborg obliegenden gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
  • Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Gemeinde Sønderborg ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruht. Die während der Gültigkeitsdauer der Einwilligung bereits erfolgte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bleibt jedoch weiterhin rechtmäßig. Es ist wichtig anzugeben, wo in der Gemeinde die Einwilligung erteilt wurde, z.B. Kindergarten und dergleichen.
  • Sie haben das Recht, sich bei der dänischen Datenschutzbehörde zu beschweren, wenn Sie mit unserer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unzufrieden sind. Bevor Sie sich beschweren, sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde wenden.

Lesen Sie mehr über Ihre Rechte in Die Leitlinien der dänischen Datenschutzbehörde zu den Rechten betroffener Personen

Was ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB)?

Es ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten sicherzustellen, dass die Gemeinde die Datenschutzverordnung und das Datenschutzgesetz einhält.

Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Funktion eine unparteiische Stelle, die sich nicht auf die Verwaltung bezieht. Der Berater unterstützt in Zusammenarbeit mit den Anwälten der Gemeinde mit Beratung und Anleitung für die Fachbereiche zum rechtlichen, guten und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

Sie können mehr darüber lesen die Rolle des Datenschutzberaters auf der Website der dänischen Datenschutzbehörde.

Sie können sich an den Datenschutzberater wenden, wenn Sie Zweifel haben, ob die Gemeinde mit Ihren personenbezogenen Daten richtig umgeht, oder wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gemeinde Sønderborg mit personenbezogenen Daten umgeht.

Wenn Sie sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an uns Inspektion.

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Daten

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Digitalisierung, der Datenschutzberater
Wolgade 3
6400 Sønderborg