Kinder mit Migrationshintergrund, die keine Kita besuchen
Ihr Kind erhält ein obligatorisches Lernangebot, wenn Sie in Nørager, Søstjernevej, Søgræsvej, Koralvej oder Konkylievej wohnen und Ihr Kind nicht spätestens drei Monate vor seinem ersten Lebensjahr zur Betreuung angemeldet haben. In diesem Fall erhalten Sie in Ihrer E-Box einen Brief mit dem Verfahren, den Bedingungen usw.
- Was ist ein Pflichtlernangebot?
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Bei einem verpflichtenden Lernangebot sind sowohl Eltern als auch Kinder zur Teilnahme verpflichtet. Das heißt, wenn Ihr Kind oder Sie als Eltern nicht am geplanten Elternkurs teilnehmen, wird Ihr Kindergeld nicht mehr gezahlt.
Im Pflichtlernangebot nimmt Ihr Kind am Kita-Alltag teil. Darüber hinaus umfasst das Lernangebot:
Dass Ihr Kind 25 Stunden pro Woche, verteilt auf 5 Tage, in den Kindergarten gehen muss. Sie können Ihr Kind nicht früher oder später als festgelegt bringen oder abholen. Ihr Kind muss an einem Kurs teilnehmen, in dem es etwas über dänische Traditionen, Feiertage und Werte lernt. Der Kurs konzentriert sich auch auf die Sprache, das Lernen und die Entwicklung Ihres Kindes. Beide Elternteile müssen an einem obligatorischen Erziehungskurs in Zusammenarbeit mit der Kita teilnehmen. Der obligatorische Lernkurs ist kostenlos, aber Sie müssen für Essen bezahlen und Windeln mitbringen.
Sie können Ihr Kind nicht vom Pflichtlernangebot abmelden, solange es unter 3 Jahre alt ist. Stattdessen können Sie sich dafür entscheiden Melden Sie Ihr Kind für einen Platz in einer der kommunalen Kindertagesstätten oder Tagespflegeeinrichtungen an. Sie können sich auch dafür entscheiden kümmere dich um dein Kind.
- Braucht mein Kind einen Sprachtest?
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Eltern von Kindern, die nicht in einem kommunalen oder privaten Kindergarten sind, wenden sich bitte an die Koordinatorin für multikulturelle Arbeit in der Tagespflege.
Zweisprachige Kinder, die aufgrund einer Sprachbewertung als hilfsbedürftig eingeschätzt werden, um Dänisch lernen zu können, was eine Voraussetzung dafür ist, dass das Kind in der Schule und später auf dem Arbeitsmarkt gute Leistungen erbringen kann, erhalten a Sprachförderungsangebot 30 Stunden in der Woche.
Entscheidend für die Aufnahme des Kindes in einen Sprachförderungsdienst sind die sprachlichen Kompetenzen des zweisprachigen Kindes.

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