Entscheidung

Landzonengenehmigung für ein neues Einfamilienhaus in Græskobbel 25, 6440 Augustenborg

Anhörungs- oder Entscheidungskategorie
Name und Vorname
Verkehr und Bau

Die Gemeinde Sønderborg erteilt hierfür, wie beantragt, die Flächenwidmungsgenehmigung Bauen Sie ein neues Einfamilienhaus von 200 m2 sowie ein Garagengebäude von 50 m2 als Ersatz für die bestehenden Gebäude auf dem Grundstück, die alle abgerissen werden auf dem Grundstück, befindet sich in Græskobbel 25, 6440 Augustenborg, Matr.-Nr. 46 Asserballeskov, Asserballe, vgl. § 35, Unterabschnitt 1 des Planungsgesetzes über die Errichtung neuer Gebäude im ländlichen Raum.

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