Integration

Als Flüchtling oder Familiennachzug können Sie an einem Integrationsprogramm teilnehmen.

Als Flüchtling oder Familienzusammengeführter, der sich in der Gemeinde Sønderborg niederlässt, bieten wir verschiedene Möglichkeiten.

Soll ich einen Vertrag mit Zielen für meine Integration abschließen?

Wenn Sie Flüchtling oder Familienzusammengeführter über 18 Jahre sind, wird spätestens einen Monat nach Ihrer Ankunft in Sonderburg ein Integrationsvertrag erstellt, in dem Ihre Bildungs- und Berufsziele festgelegt werden, sowie ein Integrationsprogramm (ein individueller Kurs). wird mit den Aktivitäten erstellt, die Ihnen helfen, Messungen zu erreichen. Ein Teil des Programms besteht aus Unterricht auf Dänisch.

Der Integrationsvertrag gilt, bis Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie gilt daher auch nach Beendigung des Integrationsprogramms, wenn Ihnen nach maximal fünf Jahren Aufenthalt noch eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt wird.

Wenn Sie den Integrationsvertrag unterzeichnen, müssen Sie auch eine Erklärung über Integration und aktive Bürgerschaft in Dänemark unterzeichnen. In der Erklärung unterschreiben Sie, dass Sie aktiv daran arbeiten werden, Ihre eigene und die Integration Ihrer Kinder und Ihres Ehepartners/Partners sowie eine aktive Bürgerschaft in der dänischen Gesellschaft sicherzustellen.

Voraussetzung für den Erhalt einer unbefristeten (unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis in Dänemark ist die Unterzeichnung einer Erklärung zur Integration und aktiven Staatsbürgerschaft. 

Wird mir als Flüchtling oder Familiennachzug ein individueller Kurs angeboten?

Als Flüchtling oder Familiennachzug ab 18 Jahren wird Ihnen ein individuelles Integrationsprogramm angeboten.

Das Programm kann aus Dänischunterricht und verschiedenen Aktivitäten bestehen, die Sie innerhalb eines Jahres einem Job näher bringen - zum Beispiel einem Firmenpraktikum oder einem Job mit Lohnzuschuss. Wenn Sie bereits eine Ausbildung oder Arbeitserfahrung aus Ihrem Heimatland haben, muss diese so weit wie möglich genutzt werden, um Sie auf den dänischen Arbeitsmarkt zu bringen.

Die Inhalte Ihres Integrationsprogramms werden in einem Integrationsvertrag festgelegt, den Sie mit Ihrem Case Manager im Integrationszentrum abschließen. 

Wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Beschäftigung oder Ausbildung erhalten haben, muss das Integrationsprogramm verlängert werden. Das Gesamtprogramm kann jedoch maximal fünf Jahre dauern.

Das Integrationszentrum ruft Sie automatisch zu einem Gespräch ein, bei dem Sie gemeinsam das Programm festlegen. Bei Bedarf wird ein Dolmetscher anwesend sein, damit Sie die Möglichkeit haben, Fragen in Ihrer eigenen Sprache zu stellen.

Bin ich zur Teilnahme an einem Integrationsprogramm verpflichtet?

Wenn Sie Geldleistungen oder Eingliederungsleistungen beziehen, sind Sie verpflichtet, sich aktiv an dem Programm zu beteiligen. Zum Beispiel durch die Annahme einer Mitarbeit in einem Betriebspraktikum, einer nützlichen Stelle oder einer Stelle mit Lohnzuschuss. Sie riskieren den Verlust des Vorteils, wenn Sie nicht teilnehmen.

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, müssen Sie möglicherweise eine Ausbildung suchen und beginnen, wenn Sie:

  • Geldleistungen oder Eingliederungsleistungen bezieht oder beantragt hat 
  • keinen berufsqualifizierenden Abschluss haben
  • keine Unterhaltspflichten gegenüber im Haushalt lebenden Kindern haben

Wenn Sie keine Geldleistungen oder Eingliederungsgeld beziehen, haben Sie die Möglichkeit, aktiv am Programm teilzunehmen.

Kann mir ein Sonderstudienaufenthalt angeboten werden, wenn sich dadurch meine Jobchancen verbessern?

Wenn Sie unter 30 Jahre alt sind und ein erstes betriebliches Angebot (Betriebspraktikum, Arbeitsplatz mit Gehaltszuschuss etc.) reguläre Arbeit.

Kann mir ein Mentor angeboten werden?

Das Integrationszentrum kann mit einem Mentor helfen, wenn es entscheidend ist, ob Sie einen Job oder eine Ausbildung bekommen.

Kann ich Hilfe bekommen, wenn ich zum Beispiel ein Kriegstrauma oder andere besondere Probleme habe?

Sie können besondere Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn Sie beispielsweise ein Kriegstrauma oder andere besondere Probleme haben.

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Jobcenter Sonderburg
Holger Drachmanns Plads 5
6400 Sønderborg

Öffnungszeiten:

Montag – Mittwoch: 8.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.00:17.00 bis XNUMX:XNUMX Uhr
Freitag: 08.00 - 15.00 Uhr

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